Feststellungsbescheid ist da

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FinnsMama
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Feststellungsbescheid ist da

#1

Beitrag von FinnsMama »

Hallo,
wir haben heute unseren Feststellungsbescheid vom Landesamt bekommen. Finn wurde ein GdB von 30 zugesprochen. Das bedeutet dann ja, dass er nur steuerliche Vorteile hat, oder? Uns wurde gesagt, er ist mittel- bis hochgradig schwerhörig. Da ist ein solcher GdB normal, oder was habt ihr so bekommen?

Ich kann uns da so gar nicht einordnen, zumal die Test, die bei dem HNO gemacht wurden, eigentlich nicht gut zu nehmen sind, denn da steht bei fast allen drüber: ungenaue Angaben, keine Mitarbeit etc. Die Tests von der Akustikerin dagegen, die sind meiner Meinung nach die genausten. Aber die werden wohl eher nicht beachtet, oder? Laut der Tabelle, die hier unter FAQ ist, haben wir, wenn man die Werte der Akustikerin nimmt, nach denen ja auch das Hörgerät angepasst ist, knapp einen GdB von 50.

Was mich an der ganzen Sache auch etwas stutzig macht, ist folgende Formulierung:
"Nach ärztlicher Einschätzung ist die festgestellte Funktionsbeeinträchtigung möglicherweise noch einer Besserung mit Auswirkungen auf den festgestellten GdB und/oder das/die Merkzeichen zugänglich."

Soll das heissen, dass der Arzt der Meinung ist, Finn wird irgendwann wieder besser hören? Ich hab diesen Arzt ja sowieso gefressen und letzte Woche waren wir auch bei einer anderen Ärztin, weil ich mit ihm so gar nicht klar kam. Aber, wenn das so ist, warum sagt er mir nichts davon, aber dem Amt? Hat sich das ausgewirkt auf den GdB? Darf ja eigentlich nicht, denn es sollte doch eine momentane Einschätzung sein.

Oder ist eine solche Formulierung normal, weil sie bedeutet ja auch, dass wir in 2 Jahren nochmal einen Antrag stellen müssen. So steht es jedenfalls direkt darunter.

Ich hasse solche bürokratischen Schreiben.

Lieben Gruß
Janina
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
Momo
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Janina

wenn die SH wirklich an hochgradig rangeht sind 30% zu wenig!
Die angesprochene "ärztliche Meinung" muss nicht unbedingt die deines Arztes sein, es kann auch ein Amtsarzt was dazu gesagt haben.

Wenn die HGs nach Werten eingestellt wurden und so vom HNO abgenommen wurden muss er diese Werte ja auch irgendwo haben. Wurde eine Bera gemacht? Wenn ja wie waren da die Werte?

Ich würde erstmal Widerspruch einlegen und zwar so: "Hiemit lege ich gegen den Bescheid Nr. ... fristgerecht Widerspruch ein. Gleichzeitig bitte ich Sie mir die zugrundeglegten Befundberichte in Kopie zukommen zu lassen. Eine Begründung des Widerspruchs werde ich dann nachreichen."

Die Befundberichte kannst du dann durchgucken und sehen welche Werte/ Berichte sie zugrunde gelegt haben bei der Bewertung, z.B. von welchen Hörkurven gehen die aus, wurde schlechte Sprqchentwicklung berücksichtigt usw.

Oft ist es leider so, dass die Behörden erstmal versuchen einen mit möglichst (oft unverschämt!) wenig GdB abzuspeisen in der Hoffnung man sei ahnungslos und merkt nix!

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
FinnsMama
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#3

Beitrag von FinnsMama »

Danke für deine Antwort. Der Vorschlag mit dem Widerspruch und die zugrunde gelegten Werte zu berücksichtigen, ist super. Werd ich gleich morgen machen.
Wie kann man denn sagen, dass eine Innenohrschwerhörigkeit wahrscheinlich besser wird? Ich dachte, der Punkt bei dieser Schwerhörigkeit wäre der, dass es eben nicht besser wird?

Eine BERA wurde gemacht, wenn man das so nennen kann. Finn wurde nicht ansatzweise sediert. Man sagte mir, ich solle ihn nicht so lange schlafen lassen vorher. Das hab ich auch. Der Termin war dann morgens um 8 und zur BERA kamen wir um halb 12!!!! Dementsprechend war Finn super aufgedreht, hat kein bisschen still gelegen und wollte eigentlich nur raus. Ich denke nicht, dass die Werte auch nur ansatzweise Berücksichtigung finden können. Das gleiche denke ich eigentlich von alles Hörtests, die dort gemacht wurden. Ich hab Finn eben bei anderen (Akustiker, LBZH und andere HNO-Ärztin) bei Tests erlebt, die alle sehr viel besser gelaufen sind. Ausser die HNO hab ich auch alle bei dem Antrag mit angegeben. Weiß eben nur nicht, ob die das auch berücksichtigt haben. Aber werd das dann ja erfahren.

Wir waren ja nun letzte Woche bei einer anderen Ärztin. Soll ich das auch einfach dann nochmal mit angeben? Oder soll ich mir dort einfach Kopien von den Tests besorgen und diese dann bei einem Widerspruch mitgeben? Dort waren die Tests sehr viel eindeutiger.
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
Momo
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#4

Beitrag von Momo »

Hallo Janina

also ich würde erstmal Widerspruch einlegen und die Befundberichte anfordern.

Dann die ansehen und gucken was die überhaupt hatten als Grundlage für die Einstufung. Wenn die neuen Tests eindeutiger sind und die Einstufung eindeutiger dann kannst du sie sicher in der >Begründung mit erwähnen und als Kopie mit zulegen.

Wenn du die Befundberichte hast, kann man sicher mehr dazu sagen. Dann helfen wir dir hier sicher auch gerne nochmal.

Erstmal also gar nichts weiter schreiben als
"Hiemit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Bescheid Nr. ... ein . Gleichzeitig bitte ich um Zusendung der für diesen Bescheid zugrunde gelegten Befundberichte in Kopie. Eine Begründung werde ich nachreichen. Mit freundlichem Gruß XYZ"

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
PetraAnett
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#5

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Janina -

ich rate dir auch zum Widerspruch. Bei uns hat das enorm viel gebracht ...

Ich habe gleichzeitig Akteneinsicht gefordert und dann konnte ich den Widerspruch konkret formulieren, da ich wusste, was wurde zu Rate gezogen und wie.
Die Akte wurde bei uns zur Gemeindeverwaltung geschickt und ich habe sie dort kopiert.

Liebe Grüße und viel ERfolg - laß dich nicht so leicht unterkriegen.

PetraAnett
FinnsMama
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#6

Beitrag von FinnsMama »

Lieben Dank für eure Hilfe und lieben Worte. Den Widerspruch hab ich jetzt erstmal so formuliert, wie ihr es gesagt habt und hab ihn auch gleich abgeschickt. Warte dann jetzt einfach mal gespannt auf Reaktion des Landessozialamtes.

Lieben Gruß
Janina
Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
FinnsMama
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Re: Feststellungsbescheid ist da

#7

Beitrag von FinnsMama »

Hallo,
da bin ich wieder. Ich habe jetzt den Widerspruch eingelegt und einen neuen Brief vom Landessozialamt bekommen. Dabei auch die zugrunde liegenden Schreiben vom HNO. Innerhalb von 4 Wochen soll ich jetzt eine Begründung für den Widerspruch einlegen, bin damit aber im Moment doch ziemlich überfordert.

Folgendes hat der HNO geschrieben:
HNO-Befunde: Ohrmikroskopisch retrahierte Trommelfelle, Pauken frei, Nase frei, Mundrachen: Mundmotorik nicht ganz altersgemäß, im übrigen unauffällig (kann ich nicht nachvollziehen, da er mir gegenüber noch meinte, dass Finn zu nasal spricht und auch im Bereich der Mundmotorik etwas gemacht werden müsse)
Hörprüfungen: Impedanzaudiometrie: gering linksverschobene Tympanogramme;
DPOAE: nicht ausreichend reproduzierbar;
Tonschwellenaudiometrie: bei unsicherer Mitarbeit Angaben um die 40-50 dB bds.
Göttinger I: 65dB/re. 80%, links 40% (Mitarbeit wechselnd)
BERA (naja, was er eben so BERA nennt): Welle JV bds. ab 50-60dB nachweisbar

Daneben hat er angemerkt, dass die Hörstörung auf jeden Fall besteht, seitdem das Kind bei ihm bekannt ist, aber wahrscheinlich schon seit Geburt, aber in dem Schreiben vom Landessozialamt wurde nichts ab Geburt anerkannt, obwohl ich das mit im Antrag vermerkt hatte.
Des weiteren meinte er, der prozentuale Hörverlust konnte nicht bestimmt werden.

Dabei war dann auch noch eine Kopie eines Audiogrammes (von den Werten her war es das von der Akustikerin, das sie beim Abschluss an den HNO geschickt hat; das war sehr sicher in seinen Werten, Finn hat dort super mitgemacht, aber das hat der HNO nirgends vermerkt). Mit dem Werten des Audiogramms wurde dann ein prozentualer Hörverlust von re 61% und links 72% ausgerechnet. Wenn man sich dann nun die Tabelle in den FAQ anschaut, bekommen wir ab 60% einen GdB von 50. Aber in der Auswertung, die wahrscheinlich vom Landessozialamt gemacht wurde, schreiben sie genau die Werte und dann einen GdB von 30. Das ist mir unverständlich. Wenn die Tabelle, die hier in den FAQ steht, richtig ist, liegen wir mit 61% rechts über der Marke GdB 30 zu 50.
Zu Sprachaudiogrammen schreibt der gute Arzt vom Landessozialamt nur, dass er bei einem dB von 70 rechst und links ein Verständnis von 70% hatte, wobei dahinter dann ein Fragezeichen ist, weil bei der Kopie des Arztes "keine Mitarbeit" stand. In der ärztlichen Stellungnahme steht dann noch dieser Satz "NU (Nachuntersuchung), da Besserung evtl. möglich und die Angaben des Kindes bei den Audiogrammen noch sehr unsicher sind". An dem Satz stören mich 2 Dinge:
1. wieso spricht er von Besserung? Eine Innenohrschwerhörigkeit ist doch selten von Besserungen betroffen, oder?
2. das Audiogramm, auf Grund dessen die Auswertung geschehen ist, wurde von der Akustikerin gemacht und war sehr sicher, da Finn da wunderbar mitgearbeitet hat

Ich möchte jetzt gerne die Begründung für den Widerspruch verfassen und dabei nichts falsch machen. Könnt ihr mir da irgendwie bei den Formulierungen helfen?
Nachher werde ich noch in der HNO-Praxis vorbeigehen, zu der wir inzwischen gewechselt sind, und dort Kopien der Hörtestergebnisse (da hat er auch super mitgemacht) abholen. Wie kann ich das dann noch mit in die Begründung einbauen? Also ich meine, dass wir dort mittlerweile in Behandlung sind und dort sicherere Ergebnisse zu erwarten sind?

Ah, das war jetzt lang, aber musste so...lieben Dank schon mal, wenn ihr bis hierhin durchgehalten habt :-)

Janina mit Finn (2/2004) mit beidseitiger Schallempfindungsschwerhörigkeit
andrea2002

Re: Feststellungsbescheid ist da

#8

Beitrag von andrea2002 »

Hallo,

einem Kleinkind kann man schon gewisse Unsicherheiten beim Hörtest unterstellen. Aber das macht nichts, man nimmt das was man hat und bei Euch ist es zudem relativ gut bekannt (5-10 dB mehr oder weniger kommt je nach Tagesform auch bei Erwachsenen vor und dann macht man halt eine Momentaufnahme).

Da aber offenbar Einigkeit besteht (auch beim Versorgungsamt) dass der prozentuale Hörverlust beidseits über 60% liegt, würde ich die jetzt auf die Zahlen (61% und 72% festnageln). Gemäß Tabelle D aus den Anhaltspunkten stehen Deinem Sohn damit dann allein aufgrund der Schwerhörigkeit ein GdB 50 zu. Dann würde ich zusätzlich schreiben, dass die schwache Mundmotorik sich in Sprachstörungen äußert, dass Dein Sohn von Außenstehenden nicht verstanden wird (übertreib ruhig ein bischen) und dass ihm wegen der Sprachstörungen zusätzlich Punkte im GdB zustehen.

Eine Besserung der Hörfähigkeit wird nicht auftreten, aber bei der Sprache bestehen ja durchaus Aussichten: Insofern würde ich auf den Punkt nicht eingehen. Du kannst höchstens schreiben, dass er JETZT die Werte hat und eine Besserung fraglich ist. Außerdem können sie in drei Jahren ja eine Neuüberprüfung machen.

Gruß
Andrea
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