Benötige Tips zum Antrag auf Schwerbehinderung

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cammi
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Benötige Tips zum Antrag auf Schwerbehinderung

#1

Beitrag von cammi »

Hab auch ne Frage zum Thema Schwerbehindertenausweiß

Sarah ist von Geburt an mittelgr. schwerhörig
Leider wurde das erst im Alter von 14 Jahren festgestellt.
Nachdem Sarah jetzt mit HG versorgt ist und ein Schulwechsel in die GH-Schule stattgefunden hat habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellen.

Letzte Woche haben wir die Ablehnung bekommen.
Keine Schwerbehinderung da Sarah aufgrund der Schwerhörigkeit nicht genügend beeinträchtigt ist !!!
Wer hat denn ähnliche Erfahrungen gemacht ? Bringt ein Widerspruch was oder ist eine mittelgr. Schwerhörigkeit wirklich "zu wenig" ?
LG
Cammi
Tochter von Geburt mittelgr. schwerhörig, erst mit 14 Jahren festgestellt, beidseitig mit HG versorgt, besucht jetzt GH-Schule
Momo
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Re: Benötige Tips zum Antrag auf Schwerbehinderung

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Carmen

wie sehen denn ihre Hörverlust-Werte in db bei den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Herz aus? Daraus kann man leicht den GdB ausrechnen und da gibt es auch nichts dran zu rütteln! Hat sie sprachlihce Defizite? Aus welchem Grund hat sie die Schule gewechselt- ich nehme mal an, dass sie auf der Regelschule dann ja schon "beeinträchtigt" war?

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
cammi
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Re: Benötige Tips zum Antrag auf Schwerbehinderung

#3

Beitrag von cammi »

Hallo Momo,

lt. Kurve und meinem Verständnis müßte sie 30 GdB bekommen.
Sprachlich hat sie keine Beeinträchtigung, ich sehe die Beeinträchtigung jedoch schon darin, dass sie HG tragen muß ( ist ja mit 14 Jahren nicht ganz ohne zu akzeptieren :-) )
Zum Schulwechsel hab ich eben im Forum ( alles zur Schule usw. ) nen Bericht geschrieben, wenn du Lust hast kannst du ihn ja lesen :-)
LG
Cammi
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Momo
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Re: Benötige Tips zum Antrag auf Schwerbehinderung

#4

Beitrag von Momo »

cammi hat geschrieben:Hallo Momo,

lt. Kurve und meinem Verständnis müßte sie 30 GdB bekommen.
Wenn das nach den Tabellen (stehen hier ja auch im FAQ) so ist, gibt es da nichts zu deuteln und die 30 GdB stehen ihr zu. Es bringt nicht viel, außer einen kleinen Steuerfreibetrag für euch. Den Ausweis gibt es erst ab 50 GdB. Also Widerspruch einlegen und auf die Tabellen und Hörkurven verweisen und beschreiben, dass sie emotionale Problem hat durch die späte Diagnose usw. Vielleicht gibt es dann sogar mehr.

Die versuchen es immer einen abzuspeisen, aber den Werten können sie nichts ändern!!!

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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