Rückstellung
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Rückstellung
Hallo,
jetzt ist es also amtlich - und schriftlich.
Unser Sohn wird für dieses Schuljahr von der Schulpflicht zurückgestellt.
Ach, bin ich froh!
LG
PetraAnett
jetzt ist es also amtlich - und schriftlich.
Unser Sohn wird für dieses Schuljahr von der Schulpflicht zurückgestellt.
Ach, bin ich froh!
LG
PetraAnett
Re: Rückstellung
Wann ist denn Dein Sohn geboren? Erzählst Du mal vom ganzen Procedere ein wenig? Ab wann habt Ihr angefangen Euch um alles zu kümmern und welche Alternativen habt Ihr in Erwägung gezogen? Meine Tochter wird im Juni 09 schulpflichtig (leider dann ein Muß-Kind), aber derzeit ist an Schule gar nicht zu denken, da sie sprachlich sehr hinterher hinkt (kaum 4-Wort-Sätze). Dies wird sie in einem Jahr auch nicht nachgeholt haben; das ist unmöglich.
Gruß Zoe
Gruß Zoe
Zoe mit Tochter (normalhörend 06/2003 geboren) - die Sh wurde mit 3 Jahren bestätigt R: hochgradig sh, versorgt mit Naida V
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
L: seit Dez 2011 CI (MedEL)
Re: Rückstellung
Hallo Petra,
in welchen Bundesland habt ihr es denn "geschafft" mit der Rückstellung?
Da unser Max ja in diesem Jahr auch Schulpflichtig ist und er eigentlich in die Schule müsste stehen wir auch vor dem Weg.
Wir warten auf den Termin der Schuluntersuchung, den wir leider noch nicht haben. Dann geht das ja wohl erst mit dem Rückstellungsantrag?
Viele Grüsse Kerstin
in welchen Bundesland habt ihr es denn "geschafft" mit der Rückstellung?
Da unser Max ja in diesem Jahr auch Schulpflichtig ist und er eigentlich in die Schule müsste stehen wir auch vor dem Weg.
Wir warten auf den Termin der Schuluntersuchung, den wir leider noch nicht haben. Dann geht das ja wohl erst mit dem Rückstellungsantrag?
Viele Grüsse Kerstin
Max *11.09.02 erstes CI seit 24.11.04, zweites CI seit 19.10.06
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Re: Rückstellung
Hallo
nur ganz schnell , weil ich gleich weg muss.
Wir wohnen in Sachsen.
Bei uns spricht das "letzte Wort" der Direktor. Wenn man ihn überzeugen kann hat man gute Karten ... allerdings kämpfen die Schulen um jedes Kind ... da unser Sohn der Jüngste der Klasse wäre und nochdazu erst mit knapp 4 Jahren mitHG versorgt wurde, von daher sprachlich hinterherhinkt aber gleichzeitig viel aufgeholt hat, hat die Schulleitung eingesehen, dass das Jahr auf alle Fälle gut ist, um die Sprache zu fördern. Mit der "Auflage" einer intesiven Sprachförderung ist die Zurückstellung genehmigt - na und Sprachförderung das ist ja ohnehin ein großes Ziel von uns und das gewonnene Jahr tut uns gut.
Ich habe mich schon letztes Schuljahr mit der Grundschule in Verbindung gesetzt und der Schulleitung mein Anliegen vorgetragen - somit waren wir zur Schuluntersuchung kein unbeschriebenes Blatt. Die Schuluntersuchungist bei uns inder Grundschule und die Schulleitung ist mit anwesend. Dadurch haben sie schon einen kleinen Einblick in die Stärken und Schwächen bekommen ...
Nun kann er mit seinem Freund (3 Häuser weiter, ein paar Tage jünger - dadurch nicht schulpflichtig...)nächstes Jahr in die Klasse gehen - und ich die Mutti immer mal fragen was es anHA gab ...
Soweit mal.
Wenn ihr noch Fragen habt - fragt!
LG
PetraAnett
nur ganz schnell , weil ich gleich weg muss.
Wir wohnen in Sachsen.
Bei uns spricht das "letzte Wort" der Direktor. Wenn man ihn überzeugen kann hat man gute Karten ... allerdings kämpfen die Schulen um jedes Kind ... da unser Sohn der Jüngste der Klasse wäre und nochdazu erst mit knapp 4 Jahren mit
Ich habe mich schon letztes Schuljahr mit der Grundschule in Verbindung gesetzt und der Schulleitung mein Anliegen vorgetragen - somit waren wir zur Schuluntersuchung kein unbeschriebenes Blatt. Die Schuluntersuchungist bei uns inder Grundschule und die Schulleitung ist mit anwesend. Dadurch haben sie schon einen kleinen Einblick in die Stärken und Schwächen bekommen ...
Nun kann er mit seinem Freund (3 Häuser weiter, ein paar Tage jünger - dadurch nicht schulpflichtig...)nächstes Jahr in die Klasse gehen - und ich die Mutti immer mal fragen was es an
Soweit mal.
Wenn ihr noch Fragen habt - fragt!
LG
PetraAnett
Zuletzt geändert von PetraAnett am 29. Feb 2008, 02:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückstellung
Hallo!
Die Frage der Rückstellung wird hier in verschiedenen Teilen des Forums angesprochen.
Darf ich hier mal ein wenig aufdröseln?
1. Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, müssen nicht zur Schule gehen, aber bei entsprechendem Entwicklungsstand dürfen sie es als „Kann-Kinder“ oder „Vorzeitige“. Die Entscheidung trifft die Schule / Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Kiga und externen Fachleuten. Dabei geht es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes. Und eigentlich nicht darum, ob man den Direktor / Rektor überzeugen kann oder nicht.
2. Das Gleiche gilt für die Rückstellung. Und gleich mal: Es gibt keine „Muss-Kinder“. Das erste Kriterium für die Rückstellung vom Schulbesuch ist der Entwicklungsstand des Kindes, nicht der Stichtag! Kinder mit Entwicklungsverzögerungen (Retardationen) können auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt werden. Bei der Entscheidung zieht die Schulleitung Berichte von Fachleuten hinzu.
3. Eine Rückstellung macht dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass die Entwicklungsverzögerung im Rückstellungsjahr auch aufgeholt / ausgeglichen wird. Wenn nur eine verzögerte Sprachentwicklung vorliegt, ist das bei entsprechender Förderung recht wahrscheinlich.
4. Keinen Sinn macht die Rückstellung, wenn eine dauerhafte Einschränkung / Behinderung, egal welcher Art, vorliegt. Eine Lernbehinderung (als Beispiel) wächst sich nicht in einem Jahr aus. Im Gegenteil: Für solche Kinder bedeutet die Rückstellung ein verlorenes und nie wieder aufzuholendes Jahr der möglichen Förderung in der (richtigen) Schule. Daran ändert auch „Muttis Bauchgefühl“ leider nichts. Wenn der Kiga nur als Schonraum für die lieben Kleinen verstanden wird, dann ist das ja ganz nett, hilft dem Kind aber nicht wirklich.
5. Wenn eine Rückstellung mehr oder weniger feststeht, dann muss als Nächstes geklärt werden, wo das Kind im folgenden Jahr bleibt. Neben dem normalen Kindergarten gibt es, je nach Bundesland, Grundschul-Förderklassen, Schulkindergärten, Schulvorbereitende Einrichtungen, Vorgeschaltete Maßnahmen und wie das alles sonst noch heißen könnte.
Die zu klärende Frage ist, ob der örtliche oder bereits besuchte Kiga die erforderliche Förderung auch für ein zurück gestelltes Kind überhaupt leisten kann. Die Antwort findet man nur in Zusammenarbeit mit den zur Auswahl stehenden Einrichtungen. Da muss man also frühzeitig hin gehen und mit den Leuten reden. Im Einzelfall kann der örtliche Kindergarten, sofern er über Erfahrungen mit SH-Kindern verfügt, mehr und Besseres leisten als die Grundschulförderklasse, wenn die mehr auf andere Problemlagen ausgerichtet ist.
6. Ein vor dem Stichtag geborenes SH-Kind, das keine Entwicklungsverzögerung und keine weitere Einschränkung hat, gehört in die Schule, weil es nur hier altersgemäß gefördert werden kann. Dabei sollten aber lange vor der Schulanmeldung schon die Fachdienste eingeschaltet werden, damit zusätzliche Lehrerstunden, eine externe Betreuung, ergänzende Förderung oder Unterstützung und was es sonst noch alles (als manchmal leider nur theoretische Möglichkeit) gibt, überhaupt noch rechtzeitig von der Schule organisiert werden können. Die Regelschule braucht die Unterstützung ihres Fachdienstes, weil sie die erforderliche Sachkenntnis nicht selbst hat, sondern von außen „einkauft.“
7. Noch ein Praktiker-Tipp: Wenn die Einschulung eines SH-Kindes ansteht, dann sollten die Eltern frühzeitig auf die Schule zugehen und nicht den normalen Anmelde-Termin im Frühjahr abwarten. Besondere Kinder brauchen besondere Hilfen und Maßnahmen und diese wieder besonders viel Zeit für die Umsetzung / Organisation. Also: Frühzeitig einen Gesprächstermin mit der zuständigen Schulleitung vereinbaren und die Sachlage durchsprechen. Nur dann hat die Schule Zeit, richtig zu reagieren und die Möglichkeiten auszuloten. Vor allem kleinere Grundschulen ohne eigene Erfahrungen in unserem Bereich müssen sich die erforderliche Kompetenz erst mal zusammensuchen (dürfen). Und bitte nicht wundern oder verärgert reagieren, wenn die Regelschule die nächstgelegene Förder-/Sonderschule einschalten will. Genau die ist in allen Bundesländern für die Vermittlung der richtigen Hilfen und Kontakte in erster Linie zuständig.
Sorry für den Roman! Vielleicht hilft der lange Text trotzdem jemand.
Norbert_S
Die Frage der Rückstellung wird hier in verschiedenen Teilen des Forums angesprochen.
Darf ich hier mal ein wenig aufdröseln?
1. Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, müssen nicht zur Schule gehen, aber bei entsprechendem Entwicklungsstand dürfen sie es als „Kann-Kinder“ oder „Vorzeitige“. Die Entscheidung trifft die Schule / Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Kiga und externen Fachleuten. Dabei geht es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes. Und eigentlich nicht darum, ob man den Direktor / Rektor überzeugen kann oder nicht.
2. Das Gleiche gilt für die Rückstellung. Und gleich mal: Es gibt keine „Muss-Kinder“. Das erste Kriterium für die Rückstellung vom Schulbesuch ist der Entwicklungsstand des Kindes, nicht der Stichtag! Kinder mit Entwicklungsverzögerungen (Retardationen) können auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt werden. Bei der Entscheidung zieht die Schulleitung Berichte von Fachleuten hinzu.
3. Eine Rückstellung macht dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass die Entwicklungsverzögerung im Rückstellungsjahr auch aufgeholt / ausgeglichen wird. Wenn nur eine verzögerte Sprachentwicklung vorliegt, ist das bei entsprechender Förderung recht wahrscheinlich.
4. Keinen Sinn macht die Rückstellung, wenn eine dauerhafte Einschränkung / Behinderung, egal welcher Art, vorliegt. Eine Lernbehinderung (als Beispiel) wächst sich nicht in einem Jahr aus. Im Gegenteil: Für solche Kinder bedeutet die Rückstellung ein verlorenes und nie wieder aufzuholendes Jahr der möglichen Förderung in der (richtigen) Schule. Daran ändert auch „Muttis Bauchgefühl“ leider nichts. Wenn der Kiga nur als Schonraum für die lieben Kleinen verstanden wird, dann ist das ja ganz nett, hilft dem Kind aber nicht wirklich.
5. Wenn eine Rückstellung mehr oder weniger feststeht, dann muss als Nächstes geklärt werden, wo das Kind im folgenden Jahr bleibt. Neben dem normalen Kindergarten gibt es, je nach Bundesland, Grundschul-Förderklassen, Schulkindergärten, Schulvorbereitende Einrichtungen, Vorgeschaltete Maßnahmen und wie das alles sonst noch heißen könnte.
Die zu klärende Frage ist, ob der örtliche oder bereits besuchte Kiga die erforderliche Förderung auch für ein zurück gestelltes Kind überhaupt leisten kann. Die Antwort findet man nur in Zusammenarbeit mit den zur Auswahl stehenden Einrichtungen. Da muss man also frühzeitig hin gehen und mit den Leuten reden. Im Einzelfall kann der örtliche Kindergarten, sofern er über Erfahrungen mit SH-Kindern verfügt, mehr und Besseres leisten als die Grundschulförderklasse, wenn die mehr auf andere Problemlagen ausgerichtet ist.
6. Ein vor dem Stichtag geborenes SH-Kind, das keine Entwicklungsverzögerung und keine weitere Einschränkung hat, gehört in die Schule, weil es nur hier altersgemäß gefördert werden kann. Dabei sollten aber lange vor der Schulanmeldung schon die Fachdienste eingeschaltet werden, damit zusätzliche Lehrerstunden, eine externe Betreuung, ergänzende Förderung oder Unterstützung und was es sonst noch alles (als manchmal leider nur theoretische Möglichkeit) gibt, überhaupt noch rechtzeitig von der Schule organisiert werden können. Die Regelschule braucht die Unterstützung ihres Fachdienstes, weil sie die erforderliche Sachkenntnis nicht selbst hat, sondern von außen „einkauft.“
7. Noch ein Praktiker-Tipp: Wenn die Einschulung eines SH-Kindes ansteht, dann sollten die Eltern frühzeitig auf die Schule zugehen und nicht den normalen Anmelde-Termin im Frühjahr abwarten. Besondere Kinder brauchen besondere Hilfen und Maßnahmen und diese wieder besonders viel Zeit für die Umsetzung / Organisation. Also: Frühzeitig einen Gesprächstermin mit der zuständigen Schulleitung vereinbaren und die Sachlage durchsprechen. Nur dann hat die Schule Zeit, richtig zu reagieren und die Möglichkeiten auszuloten. Vor allem kleinere Grundschulen ohne eigene Erfahrungen in unserem Bereich müssen sich die erforderliche Kompetenz erst mal zusammensuchen (dürfen). Und bitte nicht wundern oder verärgert reagieren, wenn die Regelschule die nächstgelegene Förder-/Sonderschule einschalten will. Genau die ist in allen Bundesländern für die Vermittlung der richtigen Hilfen und Kontakte in erster Linie zuständig.
Sorry für den Roman! Vielleicht hilft der lange Text trotzdem jemand.
Norbert_S
Re: Rückstellung
Hallo Norbert,
du hast in deinem Beitrag vieles gesagt, was wichtig und durchaus richtig ist. Trotzdem möchte ich dir in einigen Punkten widersprechen, schon, um Eltern nicht den Mut zu nehmen, eine im konkreten Fall durchaus berechtigte Zurückstellung zu versuchen:
Wenn die Kinder neben ihrer gesundheitlichen Einschränkung auch noch sozial oder motorisch entwicklungsverzögert sind, können sie den Schulstart in einer Förderschule viel besser schaffen, wenn sie diese Defizite vor der Einschulung noch ausgleichen durften.
Viele Grüße
du hast in deinem Beitrag vieles gesagt, was wichtig und durchaus richtig ist. Trotzdem möchte ich dir in einigen Punkten widersprechen, schon, um Eltern nicht den Mut zu nehmen, eine im konkreten Fall durchaus berechtigte Zurückstellung zu versuchen:
In unserem Bundesland ist es so, dass ALLE Kinder, die in diesem Jahr sechs Jahre alt werden, eingeschult werden. Es gibt keine Schulfähigkeitsfeststellungen und keine gesetzlich vorgesehenen Zurückstellungen mehr. Ist das Kind (noch) nicht schulfähig, kommt es nach Ansicht der Schulpolitiker eben in eine Förderschule, auch wenn es nach einer Zurückstellung die Regelschule schaffen würde. Hier hilft nur ganz detaillierte medizinische Argumentation, um eine „Befreiung von der Schulpflicht für ein Jahr“ zu erwirken.Norbert_S hat geschrieben: Es gibt keine „Muss-Kinder“. Das erste Kriterium für die Rückstellung vom Schulbesuch ist der Entwicklungsstand des Kindes, nicht der Stichtag! Kinder mit Entwicklungsverzögerungen (Retardationen) können auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt werden.
Stimmt auch nicht in allen Fällen. Es gibt Kinder, die in dem Jahr der Zurückstellung zwar nicht alles, aber sehr viel aufholen können. Werden sie aber mit der genannten Begründung nicht zurückgestellt, landen sie statt in einer Integrationsklasse oder einer SH-Schule in einer GB- oder LB-Schule – und wem bringt das etwas? Auch hier muss deutlich intensiver argumentiert werden, um die für das konkrete Kind förderliche Zurückstellung doch zu erwirken.Norbert_S hat geschrieben: Eine Rückstellung macht dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass die Entwicklungsverzögerung im Rückstellungsjahr auch aufgeholt / ausgeglichen wird.
Da sieht die Realität an vielen Schulen aber ganz anders aus. Leistungsdruck und Allein-Gelassen-Werden können m.E. deutlich weniger bewirken als effektive und zielgerichtete Förderung im Kindergarten. Und den Kindergärten eine Fähigkeit zur Förderung abzusprechen, geht an der erfolgreichen Arbeit vieler Kindergärten vorbei.Norbert_S hat geschrieben: Keinen Sinn macht die Rückstellung, wenn eine dauerhafte Einschränkung / Behinderung, egal welcher Art, vorliegt. Eine Lernbehinderung (als Beispiel) wächst sich nicht in einem Jahr aus. Im Gegenteil: Für solche Kinder bedeutet die Rückstellung ein verlorenes und nie wieder aufzuholendes Jahr der möglichen Förderung in der (richtigen) Schule. Daran ändert auch „Muttis Bauchgefühl“ leider nichts. Wenn der Kiga nur als Schonraum für die lieben Kleinen verstanden wird, dann ist das ja ganz nett, hilft dem Kind aber nicht wirklich.
Wenn die Kinder neben ihrer gesundheitlichen Einschränkung auch noch sozial oder motorisch entwicklungsverzögert sind, können sie den Schulstart in einer Förderschule viel besser schaffen, wenn sie diese Defizite vor der Einschulung noch ausgleichen durften.
Es ist richtig, dass es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes geht. Doch gerade im Fall von hochbegabten Kindern unterliegen viele Schulleiter gängigen Vorurteilen und verweigern eine im konkreten Fall durchaus sinnvolle vorzeitige Einschulung. Dann MUSS man den Schulleiter überzeugen. Und manchmal spielen bei der Entscheidung des Schulleiters auch ganz sachfremde Erwägungen eine Rolle.Norbert_S hat geschrieben: Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, müssen nicht zur Schule gehen, aber bei entsprechendem Entwicklungsstand dürfen sie es als „Kann-Kinder“ oder „Vorzeitige“. Die Entscheidung trifft die Schule / Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Kiga und externen Fachleuten. Dabei geht es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes. Und eigentlich nicht darum, ob man den Direktor / Rektor überzeugen kann oder nicht.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Rückstellung
Genauso ist es auch bei uns!Kaja hat geschrieben:In unserem Bundesland ist es so, dass ALLE Kinder, die in diesem Jahr sechs Jahre alt werden, eingeschult werden. Es gibt keine ...gesetzlich vorgesehenen Zurückstellungen mehr. Ist das Kind (noch) nicht schulfähig, kommt es nach Ansicht der Schulpolitiker eben in eine Förderschule, auch wenn es nach einer Zurückstellung die Regelschule schaffen würde. Hier hilft nur ganz detaillierte medizinische Argumentation, um eine „Befreiung von der Schulpflicht für ein Jahr“ zu erwirken.Norbert_S hat geschrieben: Es gibt keine „Muss-Kinder“. Das erste Kriterium für die Rückstellung vom Schulbesuch ist der Entwicklungsstand des Kindes, nicht der Stichtag! Kinder mit Entwicklungsverzögerungen (Retardationen) können auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt werden.
Oh ja und nicht immer sind die Interessen des betroffenen Kindes Grundlage für eine Entscheidung, sondern eher andere schulinterne Gründe, z.B. "braucht man noch Kinder um Klassen voll zu bekommen, um teilen zu dürfen" oder "wollen wir eine I-Klasse und brauchen noch ein I-Kind"usw.Kaja hat geschrieben:Es ist richtig, dass es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes geht. ....unterliegen viele Schulleiter gängigen Vorurteilen und verweigern eine im konkreten Fall durchaus sinnvolle vorzeitige Einschulung. Dann MUSS man den Schulleiter überzeugen. Und manchmal spielen bei der Entscheidung des Schulleiters auch ganz sachfremde Erwägungen eine Rolle.Norbert_S hat geschrieben: Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, müssen nicht zur Schule gehen, aber bei entsprechendem Entwicklungsstand dürfen sie es als „Kann-Kinder“ oder „Vorzeitige“. Die Entscheidung trifft die Schule / Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Kiga und externen Fachleuten. Dabei geht es um eine Sachentscheidung im Interesse des Kindes. Und eigentlich nicht darum, ob man den Direktor / Rektor überzeugen kann oder nicht.
Traurig aber Realität!
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Rückstellung
Hallo!
Und danke für das Interesse und die Antworten.
Ich lege noch mal nach:
- In keinem Bundesland gibt es so was wie eine „Zwangseinschulung“.
- Alle Bundesländer bieten bei noch nicht schulfähigen Kindern bestimmte Fördermöglichkeiten an. Diese begleiten das Rück- oder Freistellungsjahr und können entweder Angebot oder auch verpflichtend sein. Da muss man sich rechtzeitig informieren.
- Nirgendwo muss ein SH-Kind automatisch auf eine Förderschule für Kinder mit Lernbehinderung (sofern nicht andere Gründe vorliegen). Die Hilfs- und Unterstützungsangebote werden von den zuständigen Förderschulen organisiert. Deshalb besucht ein so unterstütztes Kind aber noch lange nicht die Förderschule für Lernbehinderte.
- Dass Schulleitungen hier sachfremde Erwägungen heranziehen, halte ich für eine ziemlich überschätzte Gefahr.
Gruß
von
Norbert_S
Und danke für das Interesse und die Antworten.
Ich lege noch mal nach:
- In keinem Bundesland gibt es so was wie eine „Zwangseinschulung“.
- Alle Bundesländer bieten bei noch nicht schulfähigen Kindern bestimmte Fördermöglichkeiten an. Diese begleiten das Rück- oder Freistellungsjahr und können entweder Angebot oder auch verpflichtend sein. Da muss man sich rechtzeitig informieren.
- Nirgendwo muss ein SH-Kind automatisch auf eine Förderschule für Kinder mit Lernbehinderung (sofern nicht andere Gründe vorliegen). Die Hilfs- und Unterstützungsangebote werden von den zuständigen Förderschulen organisiert. Deshalb besucht ein so unterstütztes Kind aber noch lange nicht die Förderschule für Lernbehinderte.
- Dass Schulleitungen hier sachfremde Erwägungen heranziehen, halte ich für eine ziemlich überschätzte Gefahr.
Gruß
von
Norbert_S
Re: Rückstellung
Hallo Norbert,
Viele Grüße
Da muss ich dich leider enttäuschen – bei Bedarf kann ich dir per PN gern das neue Schulgesetz unseres Bundeslandes zukommen lassen – es gibt hier wirklich keine Zurückstellungen mehr.Norbert_S hat geschrieben: In keinem Bundesland gibt es so was wie eine „Zwangseinschulung“.
Auch das ist in der Realität leider anders. Meiner Tochter, die aufgrund sozialer und motorischer Probleme von einer Schulfähigkeit damals weit entfernt war, wurde eine Zurückstellung vom Schulleiter verweigert, weil er noch ein Kind benötigte, um eine weitere Klasse eröffnen zu können. Erst ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht konnte diese Entscheidung rückgängig machen. Beim Gerichtstermin haben wir einige Eltern getroffen, deren Kinder durch ähnlich sachfremde Erwägungen von Schulleitern nicht zurückgestellt wurden. Es ist also weder eine überschätzte Gefahr noch ein bedauerlicher Einzelfall.Norbert_S hat geschrieben: Dass Schulleitungen hier sachfremde Erwägungen heranziehen, halte ich für eine ziemlich überschätzte Gefahr.
Genau mit diesem Problem kämpfen wir aber derzeit. Unser Sohn (wenige Tage vor dem hiesigen Stichtag geboren, Schwerhörigkeit erst mit drei Jahren diagnostiziert) wird im nächsten Sommer schulpflichtig. Dann wird er fünf Jahre sein. Weil er ein Jahr später (dann mit sechs Jahren) wahrscheinlich immer noch nicht schulfähig sein wird, kommt eine Aussetzung der Schulpflicht, die in ganz krassen Ausnahmefällen als letzter Rettungsanker noch durchsetzbar ist, nicht in Betracht. Da weder SH- noch Körperbehindertenschule dieses kleine Kind beschulen wollen, soll unser Sohn nach der Entscheidung des Amtsarztes vor zwei Wochen auf eine Schule mit dem Schwerpunkt „geistige Behinderung gehen“ – bei gutachterlich bestätigter normaler Intelligenz!Norbert_S hat geschrieben: Nirgendwo muss ein SH-Kind automatisch auf eine Förderschule für Kinder mit Lernbehinderung
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rückstellung
Hallo Norbert,
Kaja hat recht. Es gibt Bundesländer, in denen Eltern ihr Kind nicht mehr zurückstellen lassen können.
So wie übrigens Ärzte in den Krankenhäusern immer weniger Zeit für ihre Patienten haben, so haben Lehrer und Schulleiter auch immer weniger Zeit, sich um den einzelnen Schüler zu kümmern. Und wenn es dann noch Schüler sind, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, dann sind auch Lehrer oftmals einfach überfordert. Aber anstatt dann mit den Lehrern zusammenzuarbeiten, zeigen viele Eltern lieber mit dem Finger auf das Schulpersonal und suchen dort den Schuldigen. Und das ist auch EIN Grund, warum Integration in der Schule nicht klappt.
Grüße!
Kaja hat recht. Es gibt Bundesländer, in denen Eltern ihr Kind nicht mehr zurückstellen lassen können.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es in dem einen oder anderen Fall vielleicht auch Fehlentscheidungen des Schulleiters waren. Allerdings entsprechen Erwartungen und Einschätzungen der Eltern in Bezug auf das Schulpersonal nicht immer der Realität. Ich finde auch, dass Eltern sich einmal in die Lage des Schulpersonals hinversetzen sollten. Vielleicht sollten Eltern bedenken, dass Leher und Schulleiter oft diejenigen sind, die die miserable Bildungspolitik versuchen umzusetzen. Wenn ein Lehrer keine Ahnung hat von der Didaktik eines SH-Kindes, dann liegt das erstmal nicht am Lehrer, sondern auch an der Ausbildung. Und wenn ein Schulleiter versuchen muss seine Klassen voll zubekommen, dann liegt das nicht IMMER am Schulleiter, sonder auch an der Bildungspolitik.Norbert_S hat geschrieben:- Dass Schulleitungen hier sachfremde Erwägungen heranziehen, halte ich für eine ziemlich überschätzte Gefahr
So wie übrigens Ärzte in den Krankenhäusern immer weniger Zeit für ihre Patienten haben, so haben Lehrer und Schulleiter auch immer weniger Zeit, sich um den einzelnen Schüler zu kümmern. Und wenn es dann noch Schüler sind, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, dann sind auch Lehrer oftmals einfach überfordert. Aber anstatt dann mit den Lehrern zusammenzuarbeiten, zeigen viele Eltern lieber mit dem Finger auf das Schulpersonal und suchen dort den Schuldigen. Und das ist auch EIN Grund, warum Integration in der Schule nicht klappt.
Grüße!
Re: Rückstellung
Nachtrag:
Liebe Kaja,
ich meinte nicht Dich mit meinem "Wort zum Sonntag"
. Das war jetzt eher allgemein gehalten.
Viele Grüße!
Liebe Kaja,
ich meinte nicht Dich mit meinem "Wort zum Sonntag"

Viele Grüße!
Zuletzt geändert von Timtomm am 1. Mär 2008, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückstellung
Hallo!
Kaja hat mich netterweise per PM über die Berliner Verhältnisse in Kenntnis gesetzt. Ich denke jetzt auch, dass man da besonders früh aufstehen muss, wenn man für sein Kind den besseren Weg finden will.
Richtig ist auch, dass alle Bundesländer nach PISA die Messlatte für Rückstellungen höher gelegt haben. Da reicht der einfache Elternwunsch nicht immer bereits aus und Atteste / Gutachten von Fachärzten und –diensten werden erwartet. Das sollte man aber vielleicht nichts als Schikane sehen, sondern als Bestandteil einer sorgfältigen Abklärung des Einzelfalles.
Trotzdem gibt es noch genügend Bundesländer, die den Eltern weniger bürokratische Hürden aufbauen.
Timtomm sage ich danke für die Lanze, die er für die Schulen bricht. Schwierige Entscheidungen wie Einschulung / Rückstellung von SH-Kindern sollten nicht gegen die Schule, sondern zusammen mit der Schule getroffen werden.
Das Risiko, dass man an eine Schule gerät, die gerade noch ein Kind für die Bildung einer weiteren Klasse braucht, ist aber ausgesprochen gering. Ein eher seltener Spezialfall und den kann man bei der Vorstellung des Kindes an der Schule einfach erfragen. Und wenn durch ein zusätzliches Kind zwei richtig kleine Klassen an Stelle einer sehr großen entstehen können, dann hat jedes Kind was davon und dann bestehen auch viel bessere Möglichkeiten, besondere Kinder zu unterstützen und aufzufangen.
Und gerne noch mal: SH-Kinder sind für Regelschulen seltene Ausnahmen. Die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte sind einfach dankbar, wenn man ihnen Zeit lässt, sich damit zu beschäftigen. Fertige Lösungen aus der Schublade darf man da nicht erwarten. Auch die besten Grundschul-Lehrkräfte brauchen hier die Unterstützung des zuständigen Fachdienstes. Ohne Hilfe können sie sich als Nichtbetroffene in die besondere Situation solcher Kinder beim besten Willen nicht hinein versetzen. Mit einer solchen Hilfe können sie das zusammen mit einem SH-Kind aber lernen. Und die, die ich kenne, machen das gerne und richtig gut.
In diesem Sinne
grüßt euch freundlich
Norbert_S
Kaja hat mich netterweise per PM über die Berliner Verhältnisse in Kenntnis gesetzt. Ich denke jetzt auch, dass man da besonders früh aufstehen muss, wenn man für sein Kind den besseren Weg finden will.
Richtig ist auch, dass alle Bundesländer nach PISA die Messlatte für Rückstellungen höher gelegt haben. Da reicht der einfache Elternwunsch nicht immer bereits aus und Atteste / Gutachten von Fachärzten und –diensten werden erwartet. Das sollte man aber vielleicht nichts als Schikane sehen, sondern als Bestandteil einer sorgfältigen Abklärung des Einzelfalles.
Trotzdem gibt es noch genügend Bundesländer, die den Eltern weniger bürokratische Hürden aufbauen.
Timtomm sage ich danke für die Lanze, die er für die Schulen bricht. Schwierige Entscheidungen wie Einschulung / Rückstellung von SH-Kindern sollten nicht gegen die Schule, sondern zusammen mit der Schule getroffen werden.
Das Risiko, dass man an eine Schule gerät, die gerade noch ein Kind für die Bildung einer weiteren Klasse braucht, ist aber ausgesprochen gering. Ein eher seltener Spezialfall und den kann man bei der Vorstellung des Kindes an der Schule einfach erfragen. Und wenn durch ein zusätzliches Kind zwei richtig kleine Klassen an Stelle einer sehr großen entstehen können, dann hat jedes Kind was davon und dann bestehen auch viel bessere Möglichkeiten, besondere Kinder zu unterstützen und aufzufangen.
Und gerne noch mal: SH-Kinder sind für Regelschulen seltene Ausnahmen. Die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte sind einfach dankbar, wenn man ihnen Zeit lässt, sich damit zu beschäftigen. Fertige Lösungen aus der Schublade darf man da nicht erwarten. Auch die besten Grundschul-Lehrkräfte brauchen hier die Unterstützung des zuständigen Fachdienstes. Ohne Hilfe können sie sich als Nichtbetroffene in die besondere Situation solcher Kinder beim besten Willen nicht hinein versetzen. Mit einer solchen Hilfe können sie das zusammen mit einem SH-Kind aber lernen. Und die, die ich kenne, machen das gerne und richtig gut.
In diesem Sinne
grüßt euch freundlich
Norbert_S
Re: Rückstellung
Das Problem liegt neben PISA ja eigentlich beim Grundgedanken der Integration. Wer Integration fordert, der kann dann auch keine Rückstellung von Kindern fordern. Das ist zumindest der theoretische Ansatz und auch ein Grund weshalb die Schulgesetze geändert wurden. Betonung liegt auf der Theorie. das ich das nicht teile, da es zum momentanen Zeitpunkt nicht praktikabel ist, ist natürlich klar!Norbert_S hat geschrieben: Richtig ist auch, dass alle Bundesländer nach PISA die Messlatte für Rückstellungen höher gelegt haben. Da reicht der einfache Elternwunsch nicht immer bereits aus und Atteste / Gutachten von Fachärzten und –diensten werden erwartet. Das sollte man aber vielleicht nichts als Schikane sehen, sondern als Bestandteil einer sorgfältigen Abklärung des Einzelfalles.
Norbert, Atteste und Gutachten sind manchmal schon recht merkwürdig und in vielen Fällen auch sehr ungerecht.
Wie gesagt, am Ende der Kette steht ja nicht die Politik und die Ärzte etc., sondern die Eltern mit deren Kindern und das Schulpersonal. Und die müssen eben aus der jetzigen Situation das beste machen. Zusammen.
Viele Grüße!
Re: Rückstellung
Hallo,
Der gedankliche Ausschluss von Rückstellung und Integration vernachlässigt auch den Teil der Kinder, die durch ein weiteres Jahr Förderung im Kindergarten abseits von Schulstress und Notendruck eine zielgleiche Integration erfahren dürfen, bei einer frühzeitigen Einschulung aber über einen längeren Zeitraum nur eine zielungleiche Förderung verkraften können. Für das Selbst- und Zugehörigkeitsgefühl ist eine zielgleiche Integration aber weitaus günstiger.
Auch wenn es eher selten vorkommen wird, dass es an genau EINEM Kind hängt, die Aussicht, durch die zu frühe Aufnahme noch nicht schulfähiger Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine weitere Klasse eröffnen zu können, lässt manche Schulleiter schon merkwürdige Aktivitäten entfalten. Und das sind leider dann keine bedauerlichen Einzelfälle mehr.
Sicher kann eine Schulrückstellung kein Allheilmittel sein. Aber dies ist genauso wenig die frühzeitige Einschulung aller Kinder AUS PRINZIP, ungeachtet der tatsächlichen Voraussetzungen, die das konkrete Kind mitbringt. Ich persönlich sehe jedenfalls keinen volkswirtschaftlichen und pädagogischen Vorteil darin, ein Kind mit normaler Intelligenz AUS PRINZIP mit fünf Jahren an einer kostenintensiven Schule mit Förderschwerpunkt "Geistige Behinderung" einzuschulen, wenn ein Jahr weiterer Förderung im Kindergarten ein Lernen an einer SH- oder Körperbehindertenschule nach dem normalen Lehrplan ermöglichen würde, nur, weil schulpolitisch keine Rückstellung mehr erwünscht ist.
Viele Grüße
Natürlich gibt es viele Kinder, denen eine gute Integration in einer Schule mehr hilft als ein weiteres Jahr Kindergarten ohne entsprechende Förderung. Ich weiß auch, dass es schon einige gute Schulen gibt, die hervorragende Integration praktizieren. Nur sind diese Schule schon logistisch nicht für alle Kinder, für die eine Integration vorteilhaft wäre, erreichbar. Außerdem denke ich, dass diese Schulen auch noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Und günstiger als eine "Integration" durch bloße Duldung des gesundheitlich beeinträchtigten Kindes in einer Regelschule ohne zielgerichtete Förderung ist ein Verbleib für ein weiteres Jahr in einem Kindergarten mit guter Förderung und eine daraus resultierende mentale und entwicklungsmäßige Stabilisierung der Kinder, die dann einen erfolgreicheren Schulstart in einer Regel- oder auch Förderschule erleben dürfen. Ich denke nicht, dass es irgend jemand nutzt, wenn eine Zurückstellung AUS PRINZIP abgelehnt wird und man sich dadurch durch Misserfolge bereits in den ersten Schulwochen und eine im ungünstigsten Fall lebenslange Abneigung gegen die Institution Schule erkauft. In der Literatur wurde häufig genug darauf hingewiesen, dass Misserfolge zum Schulstart zur Ausbildung eines negativen Selbstkonzepts der Kinder führen können, was dann im ungünstigsten Fall schulische Minderleister bewirkt.Timtomm hat geschrieben:Das Problem liegt neben PISA ja eigentlich beim Grundgedanken der Integration. Wer Integration fordert, der kann dann auch keine Rückstellung von Kindern fordern.
Der gedankliche Ausschluss von Rückstellung und Integration vernachlässigt auch den Teil der Kinder, die durch ein weiteres Jahr Förderung im Kindergarten abseits von Schulstress und Notendruck eine zielgleiche Integration erfahren dürfen, bei einer frühzeitigen Einschulung aber über einen längeren Zeitraum nur eine zielungleiche Förderung verkraften können. Für das Selbst- und Zugehörigkeitsgefühl ist eine zielgleiche Integration aber weitaus günstiger.
Nur, wenn man ein Jahr weiter denkt, sieht das schon nicht mehr so positiv aus. Das Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, das zur Bildung einer weiteren Klasse geholfen hat, muss vielleicht trotz der etwas besseren Bedingungen die Klasse wiederholen, erlebt Misserfolge und zweifelt an sich. Die anderen Kinder, die bereits untereinander soziale Strukturen gebildet haben, müssen sich durch die Auflösung der weiteren Klasse aufgrund des Unterschreitens der entsprechenden Schülermindestzahlen auf neue Lehrer und Mitschüler einstellen.Norbert_S hat geschrieben:Das Risiko, dass man an eine Schule gerät, die gerade noch ein Kind für die Bildung einer weiteren Klasse braucht, ist aber ausgesprochen gering. Ein eher seltener Spezialfall und den kann man bei der Vorstellung des Kindes an der Schule einfach erfragen. Und wenn durch ein zusätzliches Kind zwei richtig kleine Klassen an Stelle einer sehr großen entstehen können, dann hat jedes Kind was davon und dann bestehen auch viel bessere Möglichkeiten, besondere Kinder zu unterstützen und aufzufangen.
Auch wenn es eher selten vorkommen wird, dass es an genau EINEM Kind hängt, die Aussicht, durch die zu frühe Aufnahme noch nicht schulfähiger Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine weitere Klasse eröffnen zu können, lässt manche Schulleiter schon merkwürdige Aktivitäten entfalten. Und das sind leider dann keine bedauerlichen Einzelfälle mehr.
Dazu ist aber die Bereitschaft, sich mit den konkreten Bedürfnissen der Kinder auseinander zu setzen, erforderlich. Wenn aber die Lehrer durch übergestülpten Reformen auf eine Art und Weise unterrichten müssen, für die sie noch lange nicht bereit sind und für die sie nicht ausgebildet wurden, dann werden sie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit weiteren Aufgaben nur in sehr eingeschränktem Maße haben.Norbert_S hat geschrieben:Und gerne noch mal: SH-Kinder sind für Regelschulen seltene Ausnahmen. Die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte sind einfach dankbar, wenn man ihnen Zeit lässt, sich damit zu beschäftigen. Fertige Lösungen aus der Schublade darf man da nicht erwarten. Auch die besten Grundschul-Lehrkräfte brauchen hier die Unterstützung des zuständigen Fachdienstes. Ohne Hilfe können sie sich als Nichtbetroffene in die besondere Situation solcher Kinder beim besten Willen nicht hinein versetzen. Mit einer solchen Hilfe können sie das zusammen mit einem SH-Kind aber lernen.
Sicher kann eine Schulrückstellung kein Allheilmittel sein. Aber dies ist genauso wenig die frühzeitige Einschulung aller Kinder AUS PRINZIP, ungeachtet der tatsächlichen Voraussetzungen, die das konkrete Kind mitbringt. Ich persönlich sehe jedenfalls keinen volkswirtschaftlichen und pädagogischen Vorteil darin, ein Kind mit normaler Intelligenz AUS PRINZIP mit fünf Jahren an einer kostenintensiven Schule mit Förderschwerpunkt "Geistige Behinderung" einzuschulen, wenn ein Jahr weiterer Förderung im Kindergarten ein Lernen an einer SH- oder Körperbehindertenschule nach dem normalen Lehrplan ermöglichen würde, nur, weil schulpolitisch keine Rückstellung mehr erwünscht ist.
Guter Abschlusssatz!!!Timtomm hat geschrieben:Wie gesagt, am Ende der Kette steht ja nicht die Politik und die Ärzte etc., sondern die Eltern mit deren Kindern und das Schulpersonal. Und die müssen eben aus der jetzigen Situation das beste machen. Zusammen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rückstellung
Hallo Kaja und Mitleser!
Rückstellung macht dann Sinn, wenn eine Entwicklungsverzögerung (egal welcher Art) vorliegt und wenn auch eine Stelle / Instanz gefunden werden kann, die diesen Rückstand auch mit Aussicht auf Erfolg aufarbeiten kann. Konkreter Fall, an dem ich gerade arbeite: Rückstellung eines SH-Kindes mit Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich. Dem Kind wird bei entsprechender Unterstützung durch den besonderen Dienst das Jahr im Kiga einfach gut tun.
Ohne Entwicklungsverzögerung und / oder ohne Kiga, der sich das Fördern auch wirklich zutraut (z.B., weil er damit bereits Erfahrungen hat), macht die Rückstellung von fitten Kindern einfach keinen Sinn. Daran ändert auch das „Bauchgefühl“ besorgter Mütter nichts. (Und Schulstress und Notendruck? Wo gibt es denn das? Das macht nicht die Regel-Grundschule, das machen die Eltern.)
Eine Rückstellung hat auch nichts mit „Aus Prinzip“ zu tun, sondern ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Also nichts mit „gedanklichem Ausschluss“. Wenn zum SH-Problem aber noch andere Schwierigkeiten dazu kommen sollten, dann macht eine Rückstellung erst Recht keinen Sinn, dann braucht das Kind schnellstmöglich die Förderung an einer spezialisierten Schule.
Ein Kind mehr, egal was für eins, und schon wird eine zusätzliche Klasse gebildet?
Und gerne noch mal (wobei ich natürlich nicht die Verhältnisse in sämtlichen Bundesländern genau kennen kann): Ein SH-Kind, dem sonst nix fehlt, kommt nicht auf eine Schule für geistig Behinderte. Das schließt nicht aus, dass eine solche Schule mit der organisatorischen Abwicklung der richtigen Beschulung beauftragt sein kann oder die aufnehmende Schule auch (!) für geistig Behinderte zuständig ist. Trotzdem bleiben das zwei Welten.
Und dem richtigen guten Abschlusssatz von Timtomm
Grüße
von
Norbert_S
Rückstellung macht dann Sinn, wenn eine Entwicklungsverzögerung (egal welcher Art) vorliegt und wenn auch eine Stelle / Instanz gefunden werden kann, die diesen Rückstand auch mit Aussicht auf Erfolg aufarbeiten kann. Konkreter Fall, an dem ich gerade arbeite: Rückstellung eines SH-Kindes mit Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich. Dem Kind wird bei entsprechender Unterstützung durch den besonderen Dienst das Jahr im Kiga einfach gut tun.
Ohne Entwicklungsverzögerung und / oder ohne Kiga, der sich das Fördern auch wirklich zutraut (z.B., weil er damit bereits Erfahrungen hat), macht die Rückstellung von fitten Kindern einfach keinen Sinn. Daran ändert auch das „Bauchgefühl“ besorgter Mütter nichts. (Und Schulstress und Notendruck? Wo gibt es denn das? Das macht nicht die Regel-Grundschule, das machen die Eltern.)
Eine Rückstellung hat auch nichts mit „Aus Prinzip“ zu tun, sondern ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Also nichts mit „gedanklichem Ausschluss“. Wenn zum SH-Problem aber noch andere Schwierigkeiten dazu kommen sollten, dann macht eine Rückstellung erst Recht keinen Sinn, dann braucht das Kind schnellstmöglich die Förderung an einer spezialisierten Schule.
Ein Kind mehr, egal was für eins, und schon wird eine zusätzliche Klasse gebildet?
Hallo Kaja! Bitte keine falschen Befürchtungen in die Welt setzen. Und sicherheitshalber noch mal: Diese Situation, dass es um ein Kind mehr oder weniger geht, ist an Schulen nicht die Regel, sondern die seltene Ausnahme. Und jede Schulleitung weiß, dass durch Zu- und Wegzüge die Klassenstärken laufend in Veränderung begriffen sind. Das Horror-Szenario (nach einem Jahr muss das besondere Kind wiederholen und die zwei kleinen Klassen werden wieder zusammen geschmissen) ist etwa so wirklichkeitsnah wie ein Sechser im Lotto.... lässt manche Schulleiter schon merkwürdige Aktivitäten entfalten. Und das sind leider dann keine bedauerlichen Einzelfälle mehr.
Und gerne noch mal (wobei ich natürlich nicht die Verhältnisse in sämtlichen Bundesländern genau kennen kann): Ein SH-Kind, dem sonst nix fehlt, kommt nicht auf eine Schule für geistig Behinderte. Das schließt nicht aus, dass eine solche Schule mit der organisatorischen Abwicklung der richtigen Beschulung beauftragt sein kann oder die aufnehmende Schule auch (!) für geistig Behinderte zuständig ist. Trotzdem bleiben das zwei Welten.
Und dem richtigen guten Abschlusssatz von Timtomm
kann ich mich nur anschließen. Und die Eltern müssen dieses „das Beste aus der Situation machen“ eben auch unterstützen. Wobei gut informierte Eltern auch gute Gesprächspartner sind. Frust, falsche Erwartungen und falsche Befürchtungen sind dabei keine guten Ratgeber.Wie gesagt, am Ende der Kette steht ja nicht die Politik und die Ärzte etc., sondern die Eltern mit deren Kindern und das Schulpersonal. Und die müssen eben aus der jetzigen Situation das beste machen. Zusammen.
Grüße
von
Norbert_S
Re: Rückstellung
Liebe Kaja,Kaja hat geschrieben:Hallo,
Natürlich gibt es viele Kinder, denen eine gute Integration in einer Schule mehr hilft als ein weiteres Jahr Kindergarten ohne entsprechende Förderung. Ich weiß auch, dass es schon einige gute Schulen gibt, die hervorragende Integration praktizieren. Nur sind diese Schule schon logistisch nicht für alle Kinder, für die eine Integration vorteilhaft wäre, erreichbar. Außerdem denke ich, dass diese Schulen auch noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Und günstiger als eine "Integration" durch bloße Duldung des gesundheitlich beeinträchtigten Kindes in einer Regelschule ohne zielgerichtete Förderung ist ein Verbleib für ein weiteres Jahr in einem Kindergarten mit guter Förderung und eine daraus resultierende mentale und entwicklungsmäßige Stabilisierung der Kinder, die dann einen erfolgreicheren Schulstart in einer Regel- oder auch Förderschule erleben dürfen. Ich denke nicht, dass es irgend jemand nutzt, wenn eine Zurückstellung AUS PRINZIP abgelehnt wird und man sich dadurch durch Misserfolge bereits in den ersten Schulwochen und eine im ungünstigsten Fall lebenslange Abneigung gegen die Institution Schule erkauft. In der Literatur wurde häufig genug darauf hingewiesen, dass Misserfolge zum Schulstart zur Ausbildung eines negativen Selbstkonzepts der Kinder führen können, was dann im ungünstigsten Fall schulische Minderleister bewirkt.Timtomm hat geschrieben:Das Problem liegt neben PISA ja eigentlich beim Grundgedanken der Integration. Wer Integration fordert, der kann dann auch keine Rückstellung von Kindern fordern.
Der gedankliche Ausschluss von Rückstellung und Integration vernachlässigt auch den Teil der Kinder, die durch ein weiteres Jahr Förderung im Kindergarten abseits von Schulstress und Notendruck eine zielgleiche Integration erfahren dürfen, bei einer frühzeitigen Einschulung aber über einen längeren Zeitraum nur eine zielungleiche Förderung verkraften können. Für das Selbst- und Zugehörigkeitsgefühl ist eine zielgleiche Integration aber weitaus günstiger.
Du hast mich ja nur halb zitiert


LG, Timtomm
Zuletzt geändert von Timtomm am 16. Mär 2008, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückstellung
Hallo Norbert,
Viele Grüße
Richtig, nur in diesem Fall sollte die Rückstellung dann aber auch erfolgen und nicht mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt werden, weil eine Rückstellung prinzipiell von den Schulpolitikern nicht mehr erwünscht ist.Norbert_S hat geschrieben: Rückstellung macht dann Sinn, wenn eine Entwicklungsverzögerung (egal welcher Art) vorliegt und wenn auch eine Stelle / Instanz gefunden werden kann, die diesen Rückstand auch mit Aussicht auf Erfolg aufarbeiten kann. Konkreter Fall, an dem ich gerade arbeite: Rückstellung eines SH-Kindes mit Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich. Dem Kind wird bei entsprechender Unterstützung durch den besonderen Dienst das Jahr im Kiga einfach gut tun.
Fitte und schulfähige Kinder wird auch keiner zurückstellen wollen. Und nicht schulfähige Kinder deshalb einzuschulen, weil der konkrete Kindergarten nicht die optimale Förderung bieten kann, wird wohl auch nicht der günstigste Weg sein.Norbert_S hat geschrieben: Ohne Entwicklungsverzögerung und / oder ohne Kiga, der sich das Fördern auch wirklich zutraut (z.B., weil er damit bereits Erfahrungen hat), macht die Rückstellung von fitten Kindern einfach keinen Sinn.
Es mag sein, dass es Schulen gibt, die keinen Schulstress und Notendruck vermitteln. Nur, das kann man nicht so verallgemeinern. Die Mehrheit der Schulen, die ich bei meinen Kindern bisher erlebt hat, hat so absolut kein Verständnis für meine Ablehnung von Zensuren in den ersten Jahren der Grundschule und des Drucks, der von Seiten der Schule bereits auf ganz junge Schulkinder ausgeübt wird.Norbert_S hat geschrieben: Daran ändert auch das „Bauchgefühl“ besorgter Mütter nichts. (Und Schulstress und Notendruck? Wo gibt es denn das? Das macht nicht die Regel-Grundschule, das machen die Eltern.)
Ich denke, wenn die Schulpolitik sich grundsätzlich gegen das Institut der Rückstellung entschieden und die rechtliche Möglichkeit, eine Schulrückstellung vorzunehmen, aus dem Schulgesetz gestrichen hat, erfolgt die Ablehnung einer Rückstellung AUS PRINZIP, nämlich ohne die Belange des konkreten Kindes zu berücksichtigen. Und eine verfrühte (weil das Kind für diese Art von Förderung noch nicht bereit ist) Förderung auf einer im konkreten Fall ungeeigneten Schule (weil eine geeignete nicht zur Verfügung steht) kann nicht wirklich günstiger sein als ein weiteres Jahr im Kindergarten.Norbert_S hat geschrieben: Eine Rückstellung hat auch nichts mit „Aus Prinzip“ zu tun, sondern ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Also nichts mit „gedanklichem Ausschluss“. Wenn zum SH-Problem aber noch andere Schwierigkeiten dazu kommen sollten, dann macht eine Rückstellung erst Recht keinen Sinn, dann braucht das Kind schnellstmöglich die Förderung an einer spezialisierten Schule.
Hm – da scheinen ja in meinem Bekanntenkreis sehr viele Glück im Spiel zu haben. Ich habe es einfach in den letzten Jahren an zu vielen Schulen zu oft erlebt, dass die Entscheidungen von Schulleitern für oder gegen Rückstellungen nicht wirklich rational nachvollziehbar waren. Das kann natürlich woanders anders sein.Norbert_S hat geschrieben: Hallo Kaja! Bitte keine falschen Befürchtungen in die Welt setzen. Und sicherheitshalber noch mal: Diese Situation, dass es um ein Kind mehr oder weniger geht, ist an Schulen nicht die Regel, sondern die seltene Ausnahme. Und jede Schulleitung weiß, dass durch Zu- und Wegzüge die Klassenstärken laufend in Veränderung begriffen sind. Das Horror-Szenario (nach einem Jahr muss das besondere Kind wiederholen und die zwei kleinen Klassen werden wieder zusammen geschmissen) ist etwa so wirklichkeitsnah wie ein Sechser im Lotto.
Das, was meinem Sohn neben der spät erkannten Schwerhörigkeit „fehlt“, ist das eine Jahr, was Kinder in anderen Bundesländern haben, um ihre Schulfähigkeit entwickeln zu können. Das reicht dem hiesigen Amtsarzt völlig aus, um eine Einschulung an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zu befürworten. Und auch deine Aussagen haben mich nicht von der Notwendigkeit eines solchen Schrittes statt einer Rückstellung überzeugen können.Norbert_S hat geschrieben: Ein SH-Kind, dem sonst nix fehlt, kommt nicht auf eine Schule für geistig Behinderte.
@ Timtomm Ich weiß ja, dass du nicht hinter dieser Politik stehst. Sorry, wenn das so herübergekommen ist. Aber das macht doch die Politik nicht besser – oder?Timtomm hat geschrieben: Du hast mich ja nur halb zitiert Ich habe nämlich danach gesagt, dass das die Theorie ist und auch nur die Theorie und dass ich das natürlich nicht teile. Ich wollte nur die "politische" Begründung für das Vorgehen in Deinem Bundesland liefern.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rückstellung
Also da kann ich Kaja nur zustimmen. Hier ist es auch so, dass z.B. letztes Jahr alle Kann-Kinder genommen wurden und dass ohne gesonderte Begutachtung der Schule oder einer wirklichen "Prüfung" der Schulfähigkeit zum Zeitpunkt der Einschulung (und da ist mehr als einer dabei wo nicht nur ich an der nötigen Reife zweifeln- die Schule wollte aber lieber vier "kleinere" Klassen (mit 25 Schülern) als drei grosse Klassen mit 28! Soviel mal dazu.Kaja hat geschrieben:Hm – da scheinen ja in meinem Bekanntenkreis sehr viele Glück im Spiel zu haben. Ich habe es einfach in den letzten Jahren an zu vielen Schulen zu oft erlebt, dass die Entscheidungen von Schulleitern für oder gegen Rückstellungen nicht wirklich rational nachvollziehbar waren. Das kann natürlich woanders anders sein.Norbert_S hat geschrieben: Hallo Kaja! Bitte keine falschen Befürchtungen in die Welt setzen. Und sicherheitshalber noch mal: Diese Situation, dass es um ein Kind mehr oder weniger geht, ist an Schulen nicht die Regel, sondern die seltene Ausnahme. Und jede Schulleitung weiß, dass durch Zu- und Wegzüge die Klassenstärken laufend in Veränderung begriffen sind. Das Horror-Szenario (nach einem Jahr muss das besondere Kind wiederholen und die zwei kleinen Klassen werden wieder zusammen geschmissen) ist etwa so wirklichkeitsnah wie ein Sechser im Lotto.
Und der Druck kommt sicher oft von den Eltern, aber auch in der Schule herrscht Leistungsdruck. Wenn man nicht im Strom mitschwimmt, was für Chancen hat man denn dann später? Keine. Und mit dem Abi nach 12 Jahren macht man es ja auch nicht gerade einfacher, oder?
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI