realsschule für hörgeschädigte

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krabbe
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realsschule für hörgeschädigte

#1

Beitrag von krabbe »

hallo, mein sohn ist seit einer erkrankung seit kurzem beidseits hochgradig schwerhörig und muss jetzt die regelschule verlassen(9.kl.)er soll auf eine schule für hörgeschädigte.meine frage ist, bekommt man von der krankenkasse irgendwelche zuschüsse für zugfahrt,busfahrt und dergleichen?mfg tina
Sandra

Re: realsschule für hörgeschädigte

#2

Beitrag von Sandra »

Hallo Tina,

hat Dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis? Wenn ja wieviel GdB ist Ihm anerkannt worden?
In einem anderen Thread schrieb Du, dass Dein Sohn eine Hörverschlechterung hat, da kann man beim Versorgungsamt verschlimmerungsantrag stellen um ggf. einen höheren GdB zu bekommmen!
Falls man im SchwebiAusweis einen GdB 80% - grünorange - GL hat, kann man über Versorgungsamt eine Wertmarke für 60 Euro pro Jahr erwerben. Damit könnte Dein Sohn mit Öffis im Verkehrsverbund fahren!
Ansonsten frag bei Schulamt wie es mit Fahrtkosten aussieht - denke von dort bekommst Du eher Auskunft wie es bzgl. Fahrtkosten aussieht!

Gruss Sandra
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[Editiert von Sandra am: Montag, April 10, 2006 @ 06:44][/size]
Andrea Heiker
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Re: realsschule für hörgeschädigte

#3

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Tina,

ich schrieb im anderen Thread schon, dass mit einer entsprechenden apparativen Versorgung vielleicht ein Verbleib an der Regelschule möglich ist. Die Fahrtkosten werden übernommen, da braucht ihr Euch keine Sorgen machen. Er wird entweder mit Taxi oder Kleinbus abgeholt, oder muss selbstständig Öffis benutzen, je nachdem wo ihr wohnt. Wenn Dein Sohn ein Internat besuchen will, um z.B. Abitur zu machen, dann müssen die Eltern nur einen kleinen Kostenbeitrag (so eine Art Essensgeld) leisten.

Sandras Hinweis auf einen SB_Ausweis solltet ihr auch beachten und einen entsprechenden Antrag stellen, damit Euer Sohn die Nachteilsaussgleiche nutzen kann.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Nina M.
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Re: realsschule für hörgeschädigte

#4

Beitrag von Nina M. »

Hallo!

Ich würde auch hier nochmal von einem übereilten Schulwechsel abraten! WER hat gesagt, dass dein Sohn die Regelschule verlassen MUSS? Müssen tut er nämlich eigentlich gar nichts. Es gibt eine ganze Reihe von Schwerhörigen die als hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörige die Regelschule geschafft haben! (Ich selber war bis zur 11. Klasse am Regelgymnasium und bin dann nach Essen auf die Kollegschule gewechselt. Kenne aber einige andere hochgradig Schwerhörige, die an der Regelschule auch das Abi gemacht haben!)

Wenn euer Sohn eigentlich gut in den Klassenverband integriert ist, dann würde ich versuchen den Verbleib an der Schule zu ermöglichen! Hattet ihr schon Gespräche mit den Lehrern? Und was sagt dein Sohn denn selber dazu? Will er den Schulwechsel?

Ich möchte hier jetzt keine Schule schlecht machen, will aber auch zu bedenken geben, dass das Niveau an den Schwerhörigenschulen leider oft nicht so hoch/gut ist wie an Regelschulen. Wenn dein Sohn jetzt schon in der 9. Klasse ist, gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit ihn bis zum Ende der 10. auf der Regelschule zu lassen? Dann hätte er den Realschulabschluss und könnte danach z.B. direkt auf die Kollegschule in Essen wechseln und dort dann das Abi machen.

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Petra
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Re: realsschule für hörgeschädigte

#5

Beitrag von Petra »

Hallo,

die SH Schule oder / und den Transport (oder auch Internat) dorthin wird bezahlt- bei uns vom Bezirk. Aber das ist wohl unterschiedlich, da müsstest du dich mal bei der für euch zuständigen Sh Schule informieren.
Was ich noch sagen wollte: unter dem Schuljahr wechseln, ist doch eigentlich nicht so toll- egal wohin... Vielleicht kann dein Sohn ja mit der nötigen Unterstützung wenigstens versuchen, ob er es nicht doch auf der Regelschule schafft? Hattet ihr vorher schon Hgs? Kontakt zum mob. Dienst? Wo sitzt er, welche Hilfsmittel wären denn möglich und nötig? Vielleicht können ihm die Lehrer auch erstmal ihre schriftlichen Unterlagen überlassen- visualisieren ist ja für Sh Kinder immer gut- fragen könntet ihr doch mal- zumindest bis ihr genaueres über die "endgültige" Schwere der SH wisst?

Drücke euch die Daumen, Petra
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