Schule und SB-Ausweis

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TWD12
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Schule und SB-Ausweis

#1

Beitrag von TWD12 »

Hallo an Alle,

habe diverse Beiträge zum SB gelesen. Habe ich das richtig verstanden, daß wenn mein Sohn aufgrund der zu spät erkannten und zu spät versorgten SH nie eine Regelschule besuchen können wird, daß das dann entsprechend eine schlechtere Einstufung oder Merkzeichen geben müßte?

Er besucht zur Zeit eine SH-Schule mit 5 Jahren Grundschule. Er hat dort teils enorme Probleme, mit Konzentration und in Deutsch (Sprache-Wortschatz), HSU, sowie Mathe. Wir sind ganz schön am zusätzlich Üben.
Würde das irgendwas beim SB-Ausweis bewirken und wer müßte das von der Schule bestätigen? Haben nächste Woche Termin bei einem Gutachter vom Sozialgericht, drum wäre ich für diverse Tipps dankbar.

Gruß Maria
Andrea Heiker
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Re: Schule und SB-Ausweis

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Maria,

nein die Schule hat keine Auswirkung. Bei Schwerhörigkeit zählen allein die Hörkurve ohne Hg und eine Sprachentwicklungverzögerung, falls eine besteht. Am Besten Du klemmts Dir die Anhaltspunkte mal unter dem Arm und besprichst entsprechende Textpassagen mit dem Gutachter. Falls weitere Beeinträchtigungen bestehen, müsst ihr die natürlich auch angeben.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Momo
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Re: Schule und SB-Ausweis

#3

Beitrag von Momo »

Hallo Maria
nein, eigentlich hat die Schulform nichts mit der Einstufung zu tun- eigentlich!
Nun ist es aber so, dass eben der GdB der allein auf den Werten der Hörkurve berechnet wird klar ist, aber oft eben zusätzliche Beeinträchtigungen hinzukommen wie z.B. Sprach- oder allgemeine Entwicklungsstörung oder-verzögerung. Das wiederum ist halt ein wenig Ermessens oder Auslegungssache inwiefern es den Alltag beeinträchtigt und daher bietet es da Spielraum. Sieht der Gutachter nun, dass ein sb Kind zur Regleschule geht, könnte er theoretisch daraus schließen, dass die SB ja weniger schlimm ist in ihren Auswirkungen auf den Alltag und eher schlechter, d.h. niedrigeren GdB, einstufen.
In eurem Fall ist es sicher sinnvoll die zusätzlichen Probleme zusätzlich zur eigentlichen SH und Sprachentwicklungsverzögerung offiziell dokumentieren zu lassen, damit sie berücksichtigt werden (vielleicht einen zusätzlichen Entwicklungsbericht der sonderpädagogischen Kraft?).

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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