Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
So, ich war dann heute beim Versorgungsamt und habe gleich alle Zettel mitgenommen die ich so zu Hause hatte, incl. das was ich mir hier im Forum ausgedruckt habe "Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu"
Das Urteil über den Menschen hinter dem Schreibtisch, behalte ich mal für mich. Nur soviel dazu das er meinte, was ich mir da ausm Internet gezogen habe stimmt nicht.
Ich habe dann nur erwidert, das lassen sie mal meine Sorge sein. Denn vorher hat er mir noch gesagt das ich den Verlängerten Ausweis schon zugeschickt bekommen habe, was ich verneinte und er wiederrum bejate ich wieder nein, er wieder doch!!! Ups und dann stellte er fest das er nicht rausgeschickt wurde weil sich meine Adresse geändert hätte und ich das nicht gemeldet habe und er somit einen neuen Aufhänger hatte an dem er sich hochziehen konnte. Genug dazu.......
Ende vom Lied ich hab nen Änderungsantrag mitbekommen UND JETZT IHR BITTE!!!
Welcher Arzt soll was in die Beurteilungen schreiben, wenns geht bitte den genauen Wortlaut!!!
Mal schauen ob der Pädaudiologe aus Datteln was dazu schreibt und ich hab noch einen Neurologin, bei der sind wir auch jedes halbe Jahr zur kontrolle. Die kann bestimmt was zu den Buchstaben B und H schreiben!!!
Ämtergenervten
Gruss
Das Urteil über den Menschen hinter dem Schreibtisch, behalte ich mal für mich. Nur soviel dazu das er meinte, was ich mir da ausm Internet gezogen habe stimmt nicht.
Ich habe dann nur erwidert, das lassen sie mal meine Sorge sein. Denn vorher hat er mir noch gesagt das ich den Verlängerten Ausweis schon zugeschickt bekommen habe, was ich verneinte und er wiederrum bejate ich wieder nein, er wieder doch!!! Ups und dann stellte er fest das er nicht rausgeschickt wurde weil sich meine Adresse geändert hätte und ich das nicht gemeldet habe und er somit einen neuen Aufhänger hatte an dem er sich hochziehen konnte. Genug dazu.......
Ende vom Lied ich hab nen Änderungsantrag mitbekommen UND JETZT IHR BITTE!!!
Welcher Arzt soll was in die Beurteilungen schreiben, wenns geht bitte den genauen Wortlaut!!!
Mal schauen ob der Pädaudiologe aus Datteln was dazu schreibt und ich hab noch einen Neurologin, bei der sind wir auch jedes halbe Jahr zur kontrolle. Die kann bestimmt was zu den Buchstaben B und H schreiben!!!
Ämtergenervten
Gruss
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo Altini 
bei Euch weis ich immer noch nicht wie genau die Diagnose zu Eurem hörgeschädigten Kind lautet. In einem Beitrag hast Du von "hochgradig schwerhörig" geschrieben - das würde jedenfalls nicht für GdB von 100 ausreichen und als Merkzeichen höchstens für das zur Zeit wenig sinnvolle RF. Hast Du denn keine Kopien von Hörtests oder einer BERA? Nur anhand eines Hörtests kann man die Hörschädigung genau berechnen und daraus den GdB bestimmen.
Was Du also brauchst ist ein aktueller Hörtest der Pädaudiologie und den könntest Du uns mal vorab schicken (im Forum oder per Mail), damit kann man Euch ganz genau den GdB berechnen. Die Diagnosen der Ärzte sind mitunter mit falsch verwendeten Vokabeln versehen - die sprechen von hochgradiger Schwerhörigkeit (weil ihnen nichts höheres einfällt) und meinen aber "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" oder Taubheit. Diese missverständliche Begriffe führen dann zu oft falschen Einschätzungen beim Versorgungsamt und damit auch zu falsch berechneten Schwerbehindertenausweisen.
Viele Grüße Ralph

bei Euch weis ich immer noch nicht wie genau die Diagnose zu Eurem hörgeschädigten Kind lautet. In einem Beitrag hast Du von "hochgradig schwerhörig" geschrieben - das würde jedenfalls nicht für GdB von 100 ausreichen und als Merkzeichen höchstens für das zur Zeit wenig sinnvolle RF. Hast Du denn keine Kopien von Hörtests oder einer BERA? Nur anhand eines Hörtests kann man die Hörschädigung genau berechnen und daraus den GdB bestimmen.
Was Du also brauchst ist ein aktueller Hörtest der Pädaudiologie und den könntest Du uns mal vorab schicken (im Forum oder per Mail), damit kann man Euch ganz genau den GdB berechnen. Die Diagnosen der Ärzte sind mitunter mit falsch verwendeten Vokabeln versehen - die sprechen von hochgradiger Schwerhörigkeit (weil ihnen nichts höheres einfällt) und meinen aber "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" oder Taubheit. Diese missverständliche Begriffe führen dann zu oft falschen Einschätzungen beim Versorgungsamt und damit auch zu falsch berechneten Schwerbehindertenausweisen.
Viele Grüße Ralph
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Also die erste Diagnose lautete hochgradig Schwerhörig an grenzende Taubheit. Ich habe noch eine Hörtest hier, aber der wurde mit Hörgeräten gemacht!!
Dann lass ich am besten in Datteln einen Hörtest machen und lass mir ne Kopie mitgeben!!! Man ist das alles kompliziert!!
Naja und dann ist unsere Tochter noch stark entwicklungsverzögert (SSW 26 ) extremes Frühchen!! Deshalb denk ich schon das uns auch B und H zusteht. Mal hören was die in Datteln so sagen und was bei denen bei den Hörtest rauskommt.
Lieben
Gruss
Dann lass ich am besten in Datteln einen Hörtest machen und lass mir ne Kopie mitgeben!!! Man ist das alles kompliziert!!
Naja und dann ist unsere Tochter noch stark entwicklungsverzögert (SSW 26 ) extremes Frühchen!! Deshalb denk ich schon das uns auch B und H zusteht. Mal hören was die in Datteln so sagen und was bei denen bei den Hörtest rauskommt.
Lieben
Gruss

Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
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Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Wie sieht die Hörkurve genau aus?
Wenn sie bereits Hörgeräte hat, muss es doch bereits welche geben. Lass dir die alten geben, die ohne Hörgeräte gemacht wurden.
Wenn sie bereits Hörgeräte hat, muss es doch bereits welche geben. Lass dir die alten geben, die ohne Hörgeräte gemacht wurden.
Viele Grüße
MB
MB
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo altini
du brauchst erstmal Werte gemessen ohneHGs
dann einen Entwicklungsbericht aus dem hervorgeht wo genau die Entwicklungstörung liegen und welche nachteiligen Auswirkungen das auf den Alltag hat, die ein H oder B begründen können
einen Entwicklungsbericht zum Sprachstand (evtl.)
und Berichte über jede andere gesundheitliche, psychische oder physische "Störungen"
Gruß
du brauchst erstmal Werte gemessen ohne
dann einen Entwicklungsbericht aus dem hervorgeht wo genau die Entwicklungstörung liegen und welche nachteiligen Auswirkungen das auf den Alltag hat, die ein H oder B begründen können
einen Entwicklungsbericht zum Sprachstand (evtl.)
und Berichte über jede andere gesundheitliche, psychische oder physische "Störungen"
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo, die Hörkurven werde ich erstmal beantragen vom jetzigen Pädausiologen und den Entwicklungsbericht krieg ich bestimmt von der Neurologin.
Aber da bin ich doch eben fast vom Stuhl gefallen, ich hab mir den "neuen"Behinderten Ausweis mal genauer angeschaut, Alexa ist rutergestuft worden, von 70 GdB auf 60 Gdb. Ich glaub die Spinnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *michmalkräftigaufreg*
Aber da bin ich doch eben fast vom Stuhl gefallen, ich hab mir den "neuen"Behinderten Ausweis mal genauer angeschaut, Alexa ist rutergestuft worden, von 70 GdB auf 60 Gdb. Ich glaub die Spinnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *michmalkräftigaufreg*
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo "altini",
beim VA liegen doch die Hörkurven vor oder nach welche Aktenlage haben die denn das entschieden?
Denn man sollte die bei Versorgungsamt auf die vorliegende Unterlagen widersprechen und dazu ggf. auf aktuelle Audiogramme/Entwicklungsstand. ABER glaube nicht, dass man auf das komplett neue gesammelte Unterlagen widersprechen kann die man jetzt erst dem VA vorlegen will!
Es ist zwar bekannt, dass vom VA die Berechnungen für den Ausweis fehlerhaft sein könnten, aber solange man nicht weiss nach welchen Hörwerte etc. in diesem Fall begutachtet wurde, kann man so nicht sagen ob VA richtig oder falsch beurteilt hat.
Schon allein die Bezeichnung "hochgradig Schwerhörig an grenzende Taubheit" ist nicht eindeutig!
Am besten alles schriftlich erledigen, da diese Aussagekräftiger sind und man nachweisen kann. Mündl. Aussage zählt nichts!
Gruss Sandra
beim VA liegen doch die Hörkurven vor oder nach welche Aktenlage haben die denn das entschieden?
Denn man sollte die bei Versorgungsamt auf die vorliegende Unterlagen widersprechen und dazu ggf. auf aktuelle Audiogramme/Entwicklungsstand. ABER glaube nicht, dass man auf das komplett neue gesammelte Unterlagen widersprechen kann die man jetzt erst dem VA vorlegen will!
Es ist zwar bekannt, dass vom VA die Berechnungen für den Ausweis fehlerhaft sein könnten, aber solange man nicht weiss nach welchen Hörwerte etc. in diesem Fall begutachtet wurde, kann man so nicht sagen ob VA richtig oder falsch beurteilt hat.
Schon allein die Bezeichnung "hochgradig Schwerhörig an grenzende Taubheit" ist nicht eindeutig!
Am besten alles schriftlich erledigen, da diese Aussagekräftiger sind und man nachweisen kann. Mündl. Aussage zählt nichts!
Gruss Sandra
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Danke Sandra, ich werde alles schriftliche festhalten und mich dann mit dem Änderungantrag an das VA wenden!!
Sollte ich denn jetzt aufgrund des Änderungsantrages eine Akteneinsicht vom VA fordern???
Sollte ich denn jetzt aufgrund des Änderungsantrages eine Akteneinsicht vom VA fordern???
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole,
um entsprechend auf den Bescheid einen Widerspruch einlegen zu können, muss Du schon wissen, was für Unterlagen dem VA vorliegt! Falls Du über genauen Wortlaut/Hörwerte etc., welches dem VA vorliegt nicht weiss was da steht solltest Du Akteneinsicht anfordern! Es kann jedoch passieren, dass man für die Kopie was zahlen muss.
Für die Zukunft bitte immer eine Kopie von den Anträge machen - welches man einreicht, damit man ggf. hinterher darauf widerspruch eingelegt werden kann.
Viel Glück und Gruss
Sandra
um entsprechend auf den Bescheid einen Widerspruch einlegen zu können, muss Du schon wissen, was für Unterlagen dem VA vorliegt! Falls Du über genauen Wortlaut/Hörwerte etc., welches dem VA vorliegt nicht weiss was da steht solltest Du Akteneinsicht anfordern! Es kann jedoch passieren, dass man für die Kopie was zahlen muss.
Für die Zukunft bitte immer eine Kopie von den Anträge machen - welches man einreicht, damit man ggf. hinterher darauf widerspruch eingelegt werden kann.
Viel Glück und Gruss
Sandra
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
ok, dann werd ich die Akteneinsicht schriftlich anfordern. Ich dachte bei dem Änderungsantrag würde es reichen wenn ich neue Diagnosen vom Pädaudiologen und der Neurologin einreiche!!!
Naja egal, dann forder uch eben die Unterlagen an die dem VA vorliegen und die für die einstufung im GdB verantwortlich sind!!
Naja egal, dann forder uch eben die Unterlagen an die dem VA vorliegen und die für die einstufung im GdB verantwortlich sind!!
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
altini hat geschrieben:ok, dann werd ich die Akteneinsicht schriftlich anfordern. Ich dachte bei dem Änderungsantrag würde es reichen wenn ich neue Diagnosen vom Pädaudiologen und der Neurologin einreiche!!!
Naja egal, dann forder uch eben die Unterlagen an die dem VA vorliegen und die für die einstufung im GdB verantwortlich sind!!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Auf jeden Fall, denn nur so kannst du gezielt argumentieren warum deiner Tochter mehr zustehen soll als von denen bewilligt!altini hat geschrieben:ok, dann werd ich die Akteneinsicht schriftlich anfordern. Ich dachte bei dem Änderungsantrag würde es reichen wenn ich neue Diagnosen vom Pädaudiologen und der Neurologin einreiche!!!
Naja egal, dann forder uch eben die Unterlagen an die dem VA vorliegen und die für die einstufung im GdB verantwortlich sind!!
Fordere einfach die "zur Einstufung zugrundegelegten Befundberichte" an.
Ich fand das sehr aufschlussreich, was der Sachbearbeiter da so rausgelesen hat aus den Berichten und was für Kommentare (natürlich zu unserem Nachteil!) am Rand standen. z.B. sollte da niemals irgendwo drinstehen, dass der Besuch einer Regeleinrichtung angedacht wird...
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Wieso nicht????????????????Momo hat geschrieben: . z.B. sollte da niemals irgendwo drinstehen, dass der Besuch einer Regeleinrichtung angedacht wird...
Gruß
Hast du zufällig so ein anschreiben parat, das du mir viva e-mail schicken könntest, damit ich das Anschreiben richtig formoliere und auch das bekomme was ich brauche!!!
Kannst mir ja ne PN schicken, das geb ich dir meine e-mail Adresse!!
Gruss
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
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Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Die denken, dann das es nur halb so schlimm ist. Wie man hier in den vergangenen tagen nachlesen, konnte ist eine fehlerfreie Bearbeitung eher die Ausnahme als die Regel.
Gruß
Andrea
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Das ist zwar richtig was Andrea schreibt, aber vom Antragsteller bzw. welches man über div. Ärzte Gutachten für VA schreiben lässt - ist auch nicht immer korrekt formuliert! Hier hat Nicole weiter oben erwähnt ".....Also die erste Diagnose lautete hochgradig Schwerhörig an grenzende Taubheit...."
Was soll das VA daraus ableiten? Ist das Kind hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörig!
Das liest sich so an als ob es vom Hörstatus ein Grenzfall ist zwischen diesen beiden Bezeichnungen! Und hier muss man wissen, welches Audiogramm dem VA vorliegt um daraus die genauen Werte selbst auszurechnen.
Daher schrieb ich, dass man Akteneinsicht anforden sollte, damit man auf die dem VA vorliegende Unterlagen den Widerspruch argumentieren kann. Man kann doch nicht einfach komplett neue Unterlagen dem VA vorlegen und schreiben so und so ist es, wenn das VA vorher diese Unterlagen nicht bekannt war!
Es entstehen oftmals von beiden Seiten Formulierungsfehlern!
Gruss Sandra
Was soll das VA daraus ableiten? Ist das Kind hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörig!
Das liest sich so an als ob es vom Hörstatus ein Grenzfall ist zwischen diesen beiden Bezeichnungen! Und hier muss man wissen, welches Audiogramm dem VA vorliegt um daraus die genauen Werte selbst auszurechnen.
Daher schrieb ich, dass man Akteneinsicht anforden sollte, damit man auf die dem VA vorliegende Unterlagen den Widerspruch argumentieren kann. Man kann doch nicht einfach komplett neue Unterlagen dem VA vorlegen und schreiben so und so ist es, wenn das VA vorher diese Unterlagen nicht bekannt war!
Es entstehen oftmals von beiden Seiten Formulierungsfehlern!
Gruss Sandra
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo altini
also bei meinem Sohn wurde es negativ ausgelegt, dass ein Regelschulbesuch überlegt wird (konnte ich an den entsprechenden Randbemerkungen und Markierungen sehen).. So nach dem Motto "dann ist es ja nicht so schlimm!". Ich habe dann Widerspruch eingelegt, mittlerweile war klar dass er nicht zur Regelschule kommt!
Ich schreibe immer nachdem ich den Bescheid bekommen habe (egal ob er wie erwartet ist oder nicht), dass ich die Befundunterlagen haben möchte.
Betrifft: Name des Kindes Aktenzeichen.....
Bezug: Ihr Schreiben vom.../ Bescheid vom...
Sehr geehrte Frau.../ Herr...
hiermit lege ich Widerspruch gegen oben genannten Bescheid ein. Eine Begründung reiche ich nach.
Gleichzeitig bitte ich Sie mir die zugrunde gelegten Befundberichte zukommen zu lassen.
(oder aber ohne Widerspruch:
den o.g. Bescheid habe ich erhalten. Ich bitte Sie mir, für meine Unterlagen, die für diesen Bescheid zugrunde gelegten Befundunterlagen zuzusenden.)
(oder bei Verschlimmerung: Ich nehme Bezug auf den Bescheid ... und bitte Sie mir die damals zugunde gelegten Befundberichte zukommen zu lassen.)
Mit freundlichem Gruß
Und ich stimme vollkommen zu, dass eine Hörkurve oder Bera sicher besser ist als das wischiwaschi zwischen hochgradig und an Taubheit greneznd sh... was soll der Sachbearbeiter denn dann nehmen (im Zweifel geht er eher von hochgradig aus!!)
Gruß
also bei meinem Sohn wurde es negativ ausgelegt, dass ein Regelschulbesuch überlegt wird (konnte ich an den entsprechenden Randbemerkungen und Markierungen sehen).. So nach dem Motto "dann ist es ja nicht so schlimm!". Ich habe dann Widerspruch eingelegt, mittlerweile war klar dass er nicht zur Regelschule kommt!
Ich schreibe immer nachdem ich den Bescheid bekommen habe (egal ob er wie erwartet ist oder nicht), dass ich die Befundunterlagen haben möchte.
Betrifft: Name des Kindes Aktenzeichen.....
Bezug: Ihr Schreiben vom.../ Bescheid vom...
Sehr geehrte Frau.../ Herr...
hiermit lege ich Widerspruch gegen oben genannten Bescheid ein. Eine Begründung reiche ich nach.
Gleichzeitig bitte ich Sie mir die zugrunde gelegten Befundberichte zukommen zu lassen.
(oder aber ohne Widerspruch:
den o.g. Bescheid habe ich erhalten. Ich bitte Sie mir, für meine Unterlagen, die für diesen Bescheid zugrunde gelegten Befundunterlagen zuzusenden.)
(oder bei Verschlimmerung: Ich nehme Bezug auf den Bescheid ... und bitte Sie mir die damals zugunde gelegten Befundberichte zukommen zu lassen.)
Mit freundlichem Gruß
Und ich stimme vollkommen zu, dass eine Hörkurve oder Bera sicher besser ist als das wischiwaschi zwischen hochgradig und an Taubheit greneznd sh... was soll der Sachbearbeiter denn dann nehmen (im Zweifel geht er eher von hochgradig aus!!)
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Kann es sein, dass hier gerade Sachen durcheinander geschmissen werden?
Um was handelt es sich hier jetzt? Um einen Widerspruch gegen die Einstufung vom Versorgungsamt oder um einen Änderungsantrag (und die Einstufung besteht schon geraume Weile, das Hörvermögen hat sich aber verschlechtert?)??
Gruß,
Nina
Kann es sein, dass hier gerade Sachen durcheinander geschmissen werden?
Um was handelt es sich hier jetzt? Um einen Widerspruch gegen die Einstufung vom Versorgungsamt oder um einen Änderungsantrag (und die Einstufung besteht schon geraume Weile, das Hörvermögen hat sich aber verschlechtert?)??
Wenn du wirklich einen Verschlimmerungsantrag stellen willst und die ursprüngliche Einstufung schon länger her ist, dann brauchst du ja nicht zwingend Akteneinsicht (wobei das nicht schaden kann), denn du musst ja dann eben NEUE Untersuchungen vorlegen die eben die Verschlimmerung begründen. Somit hättest du ja also Gelegenheit jetzt eben neue Audiogramme und neue Gutachten vom Arzt einzureichen aufgrund der dann entschieden werden muss.altini hat geschrieben:Ich dachte bei dem Änderungsantrag würde es reichen wenn ich neue Diagnosen vom Pädaudiologen und der Neurologin einreiche!!!
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole,altini hat geschrieben:So, ich war dann heute beim Versorgungsamt und habe gleich alle Zettel mitgenommen die ich so zu Hause hatte, incl. das was ich mir hier im Forum ausgedruckt habe "Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu"
Das Urteil über den Menschen hinter dem Schreibtisch, behalte ich mal für mich. Nur soviel dazu das er meinte, was ich mir da ausm Internet gezogen habe stimmt nicht.
Ich habe dann nur erwidert, das lassen sie mal meine Sorge sein. Denn vorher hat er mir noch gesagt das ich den Verlängerten Ausweis schon zugeschickt bekommen habe, was ich verneinte und er wiederrum bejate ich wieder nein, er wieder doch!!! Ups und dann stellte er fest das er nicht rausgeschickt wurde weil sich meine Adresse geändert hätte und ich das nicht gemeldet habe und er somit einen neuen Aufhänger hatte an dem er sich hochziehen konnte. Genug dazu.......
Ende vom Lied ich hab nen Änderungsantrag mitbekommen UND JETZT IHR BITTE!!!
B und H schreiben!!!
Ämtergenervten
Gruss
jetzt ist ein wenig unübersichtlich geworden, nachdem Nina jetzt ein wenig klarstellte und zu recht fragte worum es hierbei genau geht!
Im Eingangsposting schrieb Du, dass Du beim VA warst und am Ende einen ÄNDERUNGSANTRAG bekamst!
1. Weshalb/weswegen warst Du genau beim VA?
2. Wann wurde über SchwebiAusweis vom VA entschieden?
3. Ist die Frist für Widerspruch schon abgelaufen?
4. Geht es um Widerspruch oder Änderungsantrag?
Wenn um Änderungsantrag geht, dann solltest Du NEUE Befunde sammeln und dem VA vorlegen! Bitte diese ganzen Unterlagen kopieren und vorallem Audiogramm welches Du beim VA einreichen tust! Rechne ruhig vorher aus damit Du schonmal weiss, mit welchen GdB Du nach dem eingereichten Audiogramm rechnen kannst.
Falls Du mit der Berechnung des GdB oder Formulierungen nicht sicher bist, hier gibt einige Leute die sich damit auskennen und Dir helfen würden.
Gruss Sandra
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole,Sandra hat geschrieben:[
B und H schreiben!!!
Ämtergenervten
Gruss
jetzt ist ein wenig unübersichtlich geworden, nachdem Nina jetzt ein wenig klarstellte und zu recht fragte worum es hierbei genau geht!
Im Eingangsposting schrieb Du, dass Du beim VA warst und am Ende einen ÄNDERUNGSANTRAG bekamst!
1. Weshalb/weswegen warst Du genau beim VA?
2. Wann wurde über SchwebiAusweis vom VA entschieden?
3. Ist die Frist für Widerspruch schon abgelaufen?
4. Geht es um Widerspruch oder Änderungsantrag?
Wenn um Änderungsantrag geht, dann solltest Du NEUE Befunde sammeln und dem VA vorlegen! Bitte diese ganzen Unterlagen kopieren und vorallem Audiogramm welches Du beim VA einreichen tust! Rechne ruhig vorher aus damit Du schonmal weiss, mit welchen GdB Du nach dem eingereichten Audiogramm rechnen kannst.
Falls Du mit der Berechnung des GdB oder Formulierungen nicht sicher bist, hier gibt einige Leute die sich damit auskennen und Dir helfen würden.
Gruss Sandra[/quote]
Hallo Sandra
zu1. Ich war beim VA weil unsere Tochter nur 70GdB in ihrem Schwerbehinderten Ausweis stehen hat und ich hier gelesen hab das ihr bei ihrer Hörschwäche mind. 80Gdb wenn nicht sogar 100Gdb zustehen und auserdem noch der Buchstabe "H" und "B".
Den neuen Schwerbehinderten Ausweis den ich mitbekommen habe von Mai 07 wurde sie sogar nochmal runtergestuft auf 60 GdB, und das kann ich nun wirklich nicht verstehen!!!!!
Deshalb bin ich zum VA um das mal zu klären, dann hat mir der Sachbearbeiter einen Änderungsantrag in die Handgedrückt und das wars.
zu2. der erste Ausweis ist von 03/2005 und der nächste von 05/2007
zu 3. Ich denke mal die Frist ist abgelaufen, weil uns der Ausweis erst dann ausgehändigt wurde!!
zu 4. Ich denke es geht um Änderungsantrag, weil ich ja nicht glauben kann das unsere Tochter nur 60GdB zustehen, bei ihrer Hörschwäche!!!!!!!!!!!!!!!!
Also forder ich erstmal Akteneinsicht an und dann werde ich die Vest. Ki-Klinik Dattel mit ins Boot nehmen und die Neurologin und dann schauen wir mal!!!!
Ich bin einfach zu Blauäugig gewesen, weil ich den Ausweis auch noch nie gebraucht hab und mir weiterhin dazu keine Gedanken gemacht hab!!!
Gruss
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Hallo Nicole
also wenn Ihr den Ausweis schon seit Mai habt, dann ist die Frist abgelaufen!
Also musst du jetzt einen Änderungsantrag stellen.
Zunächst würde ich tatsächlich die Befundberichte anfordern, damit du erstmal weisst was die eigentlich als Grundlage für die Einstufung hatten.
Danach kannst du gezielt argumentieren und dir entsprechende Berichte der einzelnen Ärzte holen.
Du kannst dann versuchen so zu argumentieren, dass erst jetzt mit zunehmendem Alter die Messungen so genau sind und das Ausmaß auf Sprache und ihre allg. Entwicklung beurteilbar, man aber davon ausgeht dass diese "Behinderungen" bereits ab Geburt vorhanden waren aber aufgrund fehlender diagnostischer Möglichkeiten nicht so genau diagnositzierbar waren (am besten ein Arzt bestätigft das so). Wenn du Glück hast, sind sie kulant und datieren zurück "ab Geburt". Bei uns haben sie das nachträglich gemacht- dank unseres Pädaudiologen!!!!
Gut sind auf jeden Fall genaue Hörkurven, damit an der Einstufung keinerlei Zweifel besteht! Außerdem Berichte über die Sprach- und allgemeine Entwicklungsverzögerung und deren negative Auswirkungen auf den Alltag!
LG
also wenn Ihr den Ausweis schon seit Mai habt, dann ist die Frist abgelaufen!
Also musst du jetzt einen Änderungsantrag stellen.
Zunächst würde ich tatsächlich die Befundberichte anfordern, damit du erstmal weisst was die eigentlich als Grundlage für die Einstufung hatten.
Danach kannst du gezielt argumentieren und dir entsprechende Berichte der einzelnen Ärzte holen.
Du kannst dann versuchen so zu argumentieren, dass erst jetzt mit zunehmendem Alter die Messungen so genau sind und das Ausmaß auf Sprache und ihre allg. Entwicklung beurteilbar, man aber davon ausgeht dass diese "Behinderungen" bereits ab Geburt vorhanden waren aber aufgrund fehlender diagnostischer Möglichkeiten nicht so genau diagnositzierbar waren (am besten ein Arzt bestätigft das so). Wenn du Glück hast, sind sie kulant und datieren zurück "ab Geburt". Bei uns haben sie das nachträglich gemacht- dank unseres Pädaudiologen!!!!
Gut sind auf jeden Fall genaue Hörkurven, damit an der Einstufung keinerlei Zweifel besteht! Außerdem Berichte über die Sprach- und allgemeine Entwicklungsverzögerung und deren negative Auswirkungen auf den Alltag!
LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Liebe Nicole,
falls ihr Du oder Alexas Vater eine Steuererklärung macht, könnt ihr den GdB in der Steuererklärung geltend machen, das geht sogar rüückwirkend ab Gültigkeitsdatum des Ausweises.
Gruß
Andrea
falls ihr Du oder Alexas Vater eine Steuererklärung macht, könnt ihr den GdB in der Steuererklärung geltend machen, das geht sogar rüückwirkend ab Gültigkeitsdatum des Ausweises.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Änderungsantrag, Schwerbehindertenausweis
Gut, Danke, dann werd ich die Berichte mal anfordern vom VA und mir die Hörkurve aus Datteln gleich mitnehmen und mir von unserer Neurologin die Entwicklungsverzögerungen bestätigen lassen und natürlich deren negative Auswirkungen auf den Alltag unserer Tochter!!
Vielen lieben
Dank nochmal
Gruss
Vielen lieben
Dank nochmal
Gruss
Nicole mit Alexa*2003 (26.SSW, hochgradig schwerhörig mit Hörgeräten)