Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

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Gordon
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Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#1

Beitrag von Gordon »

Hi, bin völlig fertig.

Eben kam die Ablehnung auf unseren Änderungsantrag.

Bisher dachte ich, die 50 % + RF für Mirko wären damals ein Irrtum gewesen. Fehler vom Amt sozusagen. Die meinen das aber ernst.

Da hat man nun schon ein behindertes Kind und Vater Staat verweigert jegliche Unterstützung. Wie finanziert man die ganze Fahrerei, den Verdienstausfall usw.

Sorry, ich bin stock sauer. Nun noch mal zu den Fakten. Mirko hat in 2 Beras ein Mal eine Antwort bei 110 db gehabt.

hier nochmal genaueres

Was machen wir jetzt? Widerspruch, Sozialgericht, Anwalt nehmen.

Ralph: Kann ich die Ablehnung, ohne Namen hier reinstellen?
Wie lief/läuft es bei Euch? Kannst Du uns jemanden empfehlen?

Andrea: Kann ich Dir die Ablehnung mal schicken, können wir mal gemeinsam an dem Widerspruch basteln?

Viele Grüße Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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rhae
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#2

Beitrag von rhae »

Gordon hat geschrieben: Ralph: Kann ich die Ablehnung, ohne Namen hier reinstellen?
Wie lief/läuft es bei Euch? Kannst Du uns jemanden empfehlen?
Ja, schwärze die Namen und lade die Ablehnung hier ins Forum, dann kann man den Widerspruch auch besser begründen. Ein Gdb von 50 für ein Kind mit CI ist offensichtlich falsch, denn die Voraussetzung für ein CI ist ja wohl mindestens eine "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit", eher noch darüber und dafür sind bei Kindern 100 GdB und Merkzeichen (B,G,H,GL,RF) vorgesehen.

Unser Verfahren wurde leider nochmal verschoben, weil wir beim letzten Termin in Urlaub waren (verschoben wurde es auf Antrag unseres Rechtsanwaltes) - ich schreib' Dir eine PN wen wir genommen haben.

Viele Grüße Ralph :computer:
Gordon
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#3

Beitrag von Gordon »

Hier die Dokumente:
Unser Antrag.

Dateianhänge
Antrag2.jpg
Antrag1.jpg
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Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Gordon
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#4

Beitrag von Gordon »

Und die Ablehnung.
Dateianhänge
Bild2.jpg
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Bild1.jpg
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Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Andrea Heiker
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Ich kann die Dokumente kleider nicht lesen, die sind doch arg komprimiert worden..... Ist das Versorgungsmat weit weg von Euch? Wenn ja fahr hin, und lies ihnen aus den Anhaltspunkten vor und rechne denen das vor!!!
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Gordon
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#6

Beitrag von Gordon »

Hallo Andrea,

super, das Du mal reinschaust. Du mußt mit der rechten Maustaste
auf ein Bild klicken und dann "Bild Speichern unter" auswählen. Dann speicherst Du die Dokumente auf dem Desktop, oder irgendwo anders und dann mit einem Doppelklick öffenen.

Muss jetzt mit dem Junior zur Logopädie. ;-)

Beste Grüsse Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#7

Beitrag von rhae »

Hallo Andrea (Gordon),

das Versorgungsamt geht in Eurem Fall ganz offensichtlich von einer falschen Diagnose aus. Es zitiert sogar die richtigen Stellen aus den Anhaltspunkten, schreibt aber jedesmal darunter "die Voraussetzungen für das Merkzeichen xxx sind somit nicht gegeben" - und das obwohl bei allen Merkzeichen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegen müssen. Sie stufen Euer Kind also als "hochgradig schwerhörig" ein!

Bekommt Ihr von Eurer Klinik denn keine Befunde zugeschickt? Da steht doch immer die Diagnose groß drin. Ansonsten bittet Eure Klinik einen aktuellen Befund auszustellen, es muss halt der Hörstatus und die Sprachstörungen attestiert sein, das sollte kein großes Problem sein - bei einem CI-Kind das zur Zeit in logopädischer Behandlung ist ...

Viele Grüße Ralph :computer:
Birgit
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#8

Beitrag von Birgit »

Hallo Andrea,
da ich grad mal wieder antworten kann, hier kurze Begründung: Solte problemlos gehen; falls nicht, lass Dir die Akte zeigen; möglicherweise hat ein übereifriger sachbearbeiter das Ganze alleine bearbeitet und den Fehler gemacht und das ganze nichtmal einem Arzt vorgelegt (ist bei uns passiert, sodass ein Gerichtsverfahren nötig wurde, welches wir ganz locker gewonnen haben, ohne, dass es bis zuletzt durchgezogen werden musste, da der Rechtsanwalt des Versorgungsamtes selber entdeckt hat, was schief gelaufen war.)

Widerspruch gegen den Entscheid vom.......
Wie Sie in ihrer Ablehnung unseres Änderungsantrages korrekt geschrieben haben liegt bei unserem Sohn die Anlage eines CI vor. Dieses wird prinzipiell nur bei Taubheit beziehungsweise bei an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit implantiert. Wie sie aus den Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen ersehen können, war dies auch bei unserem Sohn so. Gemäß der Anhaltspunkte.....26.5 ist die Prüfung des Sprachgehörs ohne Hörhilfen durchzuführen. D.h. ohne, dass der Sprachprozessor eingeschaltet wird. Wie sie aus den befunden vom....sehen können, liegt der Hörverlust bei unserem Sohn bei....
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Bescheid berichtigen und unserem Sohn den korrekten Grad der Behinderung, sowie die ihm zustehenden Merkzeichen gewähren.
Mit frdl. Gruß

Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
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Gordon
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#9

Beitrag von Gordon »

Vielen Dank Birgit,
das klingt schlüssig. Hoffentlich klappt es so.

Viele Grüsse Andrea
Mirko (02/04) an Taubheit grenzend beidseitig.
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Nina M.
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#10

Beitrag von Nina M. »

Steht denn im ärztlichen Gutachten auch "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" drin? Oder haben vielleicht die Ärzte den blöden Fehler gemacht und sprechen im Gutachten/in den Befunden von hochgradiger Schwerhörigkeit?

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Andrea Heiker
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Re: Was tun? Änderungsantrag abgelehnt!

#11

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

das war auch mein Gedanke. Vielele Ärzte wissen garnicht, dass taub im gutachterlichen Sinne etwas anderes asl im medizinischen Sinne ist.

Du solltest auch den Hinweis aufnehmen, dass mit einer Hörkruve von durchgehend schleichter als 85 dB gemäß der Tabelle von Rösner, ein 100%iger Hörverlust beidseits vorliegt.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
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