Hallo zusammen,
weiß hier jemand wie lange sich das VA Zeit lassen darf, bis sie einen Widerspruch bearbeitet haben müssen?
Danke
Gruß
Widerspruch - wann Antwort??
Re: Widerspruch - wann Antwort??
Hallo Elsa,
das kannst du indirekt dem § 88 Absatz 2 SGG entnehmen. Nach dieser Norm kannst du grundsätzlich Untätigkeitsklage einlegen, wenn über den Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wurde.
Oft reicht es, eine derartige Untätigkietsklage anzudrohen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Viele Grüße
das kannst du indirekt dem § 88 Absatz 2 SGG entnehmen. Nach dieser Norm kannst du grundsätzlich Untätigkeitsklage einlegen, wenn über den Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wurde.
Oft reicht es, eine derartige Untätigkietsklage anzudrohen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
