sorry Leute, dass ich momentan so wenig präsent bin. Wir hatten na genze Weile keinen Internetzugang und dann bin ich einfach im Alltag versumpft und war abends zu KO für Foren, Chats und co...
Tja und jetzt melde ich mich gleich mit ner Frage wieder...
Wir haben heute die Unterlagen vom Versorungsamt zugeschickt bekommen.
Also vorab: Simon hat eine mittelgradie Schwerhörigkeit von 50db...allerdingst liegen seine eigendlichen Reaktionen bei 70-85db ohne Geräte (bei Musik 65dB) er ist auch entsprechend versorgt, also seine Geräte sind viel Lauter eingestellt als eigndlich laut Bera nötig. Er kommt mittlerweile gut zurecht und findet die
Er braucht eine Brille bei einer Weitsichtigkeit mit +9 Dioptrin mit leichter Hornhautverkrümmung
Die Kinderärztin hat ihm eine phychomotorische Entwicklungsverzögerung diagnostiziert.
(wir vermuten auch Probleme in der Tiefenwahrnehmung....aber noch nicht abgeklärt.
Ich hatte G, B und H beantragt. Und rückwirkend ab Geburt. Er ist ja erst 8 Monate, es ist zimlich klar, das das angeboren ist.
Bekommen hat er GdB 70 und die Merkzeichen G,B und RF. Und Gültigkeit ab Antragszeitraum.
Ich finde das nicht angemessen und möchter Widerspruch einlegen.
Ich habe auf der Startseite die Ausführungen zum Behindertenausweis gelesen, die Ralf geschrieben hat. Besonders das mit den Mehrfachbehinderungen und der Kombination sehen-hören trifft ja auf uns zu. Das Kinder vor dem 7ten Lebensjahr höher eingestuft werden ab 80dB und automatisch H bekommen ist auch interessant. Simon hat laut Bera ja nicht so hohe Werte, aber laut des Arztes ist sein Höralter und seine Hörentwicklung ja noch nicht so weit, dass wir eben doch auf diese Werte kommen. Gibt es da irgendwelche Rechtlichen Grundlagen für die Einschätzungen von Ralf??? Ich habe den Eindruck, die beim Versorgungsamt entscheiden das nach Tagesform. kann ich mich auf irgendetwas berufen, das die höhere Berücksichtigung bei Mehrfachbeeinträchtigung aufführt?
Warum sollte uns kein H zustehen?
Im Bescheid steht, nach den Einschätzungen ist Simons Behinderung nicht so schwerwiegend, dass er dem genannten personen kreis zugeordnet werden könnte? Hilflos H sind Personen die infolge ihrer Behinderung für eine reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages (z.B. Waschen, Anund auskleiden, Nahrungsaufnahme) fremder Hilfe dauernd bedürfen.
Tabitha hat das aber bekommen (sie war allerdings schon 4 beim Antrag). Bekommen Babys kein H?
Wenn ihr Rat wisst, wäre ich dankbar.
LG
Tigermami