Sarah's Reha....
Sarah's Reha....
Hallo, ich verweise mal:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=2287
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=2142
auch der Ausschuß hat die Sache abgelehnt: Es ist davon auszugehen, daß das Kind nicht ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann.
Die Sache geht jetzt an den Anwalt. Mal sehen wie's ausgeht....
LG Sabine
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auch der Ausschuß hat die Sache abgelehnt: Es ist davon auszugehen, daß das Kind nicht ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann.
Die Sache geht jetzt an den Anwalt. Mal sehen wie's ausgeht....
LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Re: Sarah's Reha....
Bitte????
"Es ist davon auszugehen, dass das Kind nicht ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann."
Steht das da wirklich so??
Sollte man diesen Idioten mal eine Liste von Schwerhörigen vorlegen die erfolgreich ein Studium absolviert haben und überaus angesehen Berufe ausüben?? Das ist ja wohl die allergrößte Frechheit, also echt...
*sprachlos bin*
Gruß,
Nina
"Es ist davon auszugehen, dass das Kind nicht ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann."
Steht das da wirklich so??
Sollte man diesen Idioten mal eine Liste von Schwerhörigen vorlegen die erfolgreich ein Studium absolviert haben und überaus angesehen Berufe ausüben?? Das ist ja wohl die allergrößte Frechheit, also echt...
*sprachlos bin*
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Sarah's Reha....
WAAAS???
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Sarah's Reha....
Ich würd mir ernsthaft überlegen damit an die Öffentlichkeit zu gehen, das ist ne bodenlose Unverschämtheit echt...
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Sarah's Reha....
Ich habe den Verlauf Eurer Geschichte gelesen und möchte Dir ganz doll die Daumen drücken. Leider wird es vermutlich so enden wie bei uns, mit einem Widerspruch vor dem Sozialgericht statt in Werscherberg. Ich habe vorher noch an den Leiter der Rentenversicherung appelliert, der Idiot hat sich noch nicht ein Mal gemeldet! Jetzt liegt die Sache seit Monaten im Gericht, die Leute der Rentenversicherung schreiben immer wieder total lächerliche Briefe, in denen sie immer gleiche Argumente vorbringen, denn das schindet Zeit. Nun bleiben nur noch wenige Monate bis zur Schule, um so länger sich das hinzieht, um so sicherer müssen sie die Kur nicht bezahlen. Jeder Brief strotzt nur so vor Rechtschreibfehlern, das ist schon richtig unverschämt. Auf den letzten Brief habe ich mich nicht mehr gemeldet und warte nun auf das Urteil. Viel Vertrauen habe ich das System nicht mehr. Eigentlich, dies hatte mir eine Mitarbeiterin am Telefon gesteckt, spielen die nur auf Zeit. Bei uns lautet die Begründung, dass sprachliche Förderung ausreichend am Wohnort angeboten wird. Dass das Kind im Internat in der Frühförderung der Hörgeschädigtenschule ist, weil 30 Minuten die Woche wohl offensichtlich nicht ausreichen, überzeugt die nicht. Angeblich ist unser Kind gar nicht eingeschränkt durch den Hörverlust. Sogar die Diagnose der Uniklinik haben sie falsch abgeschrieben! Die können nicht ein Mal Rechtschreibung. Ich bin echt sauer auf die Rentenversicherung. Wir haben ansonsten nur gute Erfahrungen gemacht, auch der Berater in Lübeck war supernett, aber die Abteilung in Berlin ist das allerletzte. Könnt Ihr nicht alternativ, so wie wir, die Hörgeschädigtenschule nutzen?
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Re: Sarah's Reha....
Hallo Sabine,
och Memmo, das darf doch nicht war sein!
Wenn die Sache noch nicht beim Anwalt liegt, dann nehmt euch in jedem Fall einen Fachanwalt, der sich im Sozialrecht Patientenrecht, vielleicht auch Medizinrecht auskennt.
Anwälte die sich mit Hörschädigung auskennen sind leider sehr selten.
Ich drücke euch die Daumen, dass die RV doch noch einknikt, wenn sie merkt das ihr nicht klein bei gebt.
Gruß,
Günter
och Memmo, das darf doch nicht war sein!
Wenn die Sache noch nicht beim Anwalt liegt, dann nehmt euch in jedem Fall einen Fachanwalt, der sich im Sozialrecht Patientenrecht, vielleicht auch Medizinrecht auskennt.
Anwälte die sich mit Hörschädigung auskennen sind leider sehr selten.
Ich drücke euch die Daumen, dass die RV doch noch einknikt, wenn sie merkt das ihr nicht klein bei gebt.
Gruß,
Günter
Zuletzt geändert von Günter Kissmann am 10. Okt 2007, 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Re: Sarah's Reha....
Hallo,
Unfassbar! :boggle:
Gibt es keine übergeordnete Stelle für Hörgeschädigte (so auf Bundesebene) , die man einschalten könnte?
Wenn es jetzt nicht ein gerichtsverfahren werden würde müsste man sich echt an die Zeitung mit den großen Buchstaben wenden (bei gerichtsverfahren darf man dies nicht oder?- bin da nicht so fit! Kaja?????). Das schreit ja geradezu nach Öffentlichkeit!
Die ganzen Begründungen sind ja eh schon ein Widerspruch an sich! Aber bei einem 4 jährigen Kind davon auszugehen, dass es später nicht erwerbsfähig sein wird (zumindest bei den hier vorliegenden Diagnosen) ist eine Frechheit!
Da könnten wir ja für unsere Zwerge jetzt schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, oder?!
Ich drück euch die Daumen, dass ihr zum Ziel kommt. Kann aber leider nicht weiter helfen :-(!!
GLG fibi
Unfassbar! :boggle:
Gibt es keine übergeordnete Stelle für Hörgeschädigte (so auf Bundesebene) , die man einschalten könnte?
Wenn es jetzt nicht ein gerichtsverfahren werden würde müsste man sich echt an die Zeitung mit den großen Buchstaben wenden (bei gerichtsverfahren darf man dies nicht oder?- bin da nicht so fit! Kaja?????). Das schreit ja geradezu nach Öffentlichkeit!
Die ganzen Begründungen sind ja eh schon ein Widerspruch an sich! Aber bei einem 4 jährigen Kind davon auszugehen, dass es später nicht erwerbsfähig sein wird (zumindest bei den hier vorliegenden Diagnosen) ist eine Frechheit!
Da könnten wir ja für unsere Zwerge jetzt schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, oder?!
Ich drück euch die Daumen, dass ihr zum Ziel kommt. Kann aber leider nicht weiter helfen :-(!!
GLG fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Re: Sarah's Reha....
So traurig das eigentlich ist musste ich jetzt doch lachen. DAS ist doch mal eine tolle Idee, vielleicht sollte Sabine das mal der Rentenversicherung vorschlagen und mal sehen was die dann dazu meinen?Fibi hat geschrieben:Hallo,
Da könnten wir ja für unsere Zwerge jetzt schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, oder?!
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Sarah's Reha....
Hallo Sabine,
auch ich bin entsetzt über diese Entscheidung. Es ist erschreckend, zu welchen gefühllosen und menschenverachtenden Begründungen die Sparmanie mancher Behörden doch führen kann!!! Sitzen denn in diesen Widerspruchsausschüssen keine Juristen, die schon mal ein Gesetz in der Hand hatten?
Besonders traurig bin ich über diese Ablehnung, weil ich ja weiß, dass die Möglichkeit der Eingliederung ins Erwerbsleben nun gerade keine Voraussetzung der Gewährung von Kinderkuren ist. Aber selbst, wenn Sarah erwachsen wäre, müsste eine Eingliederung in das Erwerbsleben mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit ausgeschlossen sein. Das hat das Bundessozialgericht in einer neuen Entscheidung vom 26.6.2007 (1 KR 34/06 R) noch einmal bestätigt:
Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass Rehabilitationsleistungen nach dem SGB VI nur "für solche Personen nicht mehr erbracht werden, die dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind".
Ich wünsche dir, dass der Anwalt den Sarah zustehenden Anspruch auf eine Kur endlich durchsetzen und dir besser helfen kann, als es mir möglich war.
Viele Grüße
auch ich bin entsetzt über diese Entscheidung. Es ist erschreckend, zu welchen gefühllosen und menschenverachtenden Begründungen die Sparmanie mancher Behörden doch führen kann!!! Sitzen denn in diesen Widerspruchsausschüssen keine Juristen, die schon mal ein Gesetz in der Hand hatten?
Besonders traurig bin ich über diese Ablehnung, weil ich ja weiß, dass die Möglichkeit der Eingliederung ins Erwerbsleben nun gerade keine Voraussetzung der Gewährung von Kinderkuren ist. Aber selbst, wenn Sarah erwachsen wäre, müsste eine Eingliederung in das Erwerbsleben mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit ausgeschlossen sein. Das hat das Bundessozialgericht in einer neuen Entscheidung vom 26.6.2007 (1 KR 34/06 R) noch einmal bestätigt:
Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass Rehabilitationsleistungen nach dem SGB VI nur "für solche Personen nicht mehr erbracht werden, die dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind".
Ich wünsche dir, dass der Anwalt den Sarah zustehenden Anspruch auf eine Kur endlich durchsetzen und dir besser helfen kann, als es mir möglich war.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)