Schulbeginn???

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PetraAnett
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Schulbeginn???

#1

Beitrag von PetraAnett »

Hallo,
wir haben zwar noch etwas Zeit, aber das Thema "welche Schule" - und "wann" beschäftigt uns doch schon ganz schön.
Unser Sohn ist im Juni geboren. Er wird nächstes Jahr 6 - dann müßte er eingeschult werden. Vom jetzigen Sprachstand ausgehend würde er es an der Regelschule nicht schaffen. Das liegt u.a. daran, dass er erst mit fast 4 mit den HG versorgt wurde (März letzten Jahres). Seitdem hat er auch viel aufgeholt.
Unsere Sprachtherapeutin, die HNO u.a. sind mit uns der Meinung erst mal ein Jahr Zurückstellung versuchen und dann viel. doch Regelschule, da die SH Schule soweit weg ist.
Aber angeblich reicht die SH keit allein nicht für eine Zurückstellung aus. Ist das wirklich so? Im Okt. haben wir einen Termin mit der Direkt. der Reglegrundschule - würde ihr gern auch schon paar Infos geben, falls sie sich entschließen unsern Sohn ein Jahr später zu nehmen.
Ach man, jetzt hab ich das mit dem Bürokratenzeug (Sb Ausweiß) erstmal "verdaut" und nun bewegt mich das... Irgendwie rennt manchmal dann doch wieder die Zeit davon - deshalb wollte ich jetzt schon so viel wie möglich klären. Und an manchen Tagen mache ich mir auch Zukunftssorgen, die ja an sich nicht weiterhelfen...
Danke für eure Erfahrungen.
PetraAnett
Zuletzt geändert von PetraAnett am 17. Aug 2007, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

ob die Probleme deines Sohnes für eine Zurückstellung ausreichend sind, hängt, wie fast alles im Schulrecht, davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. Einige Bundeländer haben das Institut Zurückstellung faktisch abgeschafft , in anderen reicht oft eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Zurückstellung sinnvoll wäre.

Ich denke, du solltest, gemeinsam mit allen beteiligten Ärzten mit aller Kraft um eine Zurückstellung kämpfen, um ein weiteres Jahr zu gewinnen, den Sprachentwicklungsrückstand aufzuholen. Dann könnt ihr immer noch entscheiden, ob eine Chance auf Regelschule besteht oder doch die SH-Schule mit Transport sinnvoll ist.

Vielleicht gibt es eine "mittlere" Lösung - eine Privatschule oder eine Schule mit Schulversuch (z.B. Montess.), die kleinere Klassen und ein individuelleres Eingehen auf deinen Sohn anbieten und nicht so weit weg sind, wie die SH-Schule?

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 19. Aug 2007, 15:03, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#3

Beitrag von PetraAnett »

Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt es bei uns in Sachsen noch die Möglichkeit einer Zurückstellung aber ... das gelingt vielen nicht ...
Wer entscheidet das den eigentlich am Ende wirklich? Ich kenne eine Familie, die aus anderen Gründen zurückstellen wollten und ein Attest vom ARzt hatten und jeder hat gesagt es ist das Beste für das Kind - aber es wurde nicht zurückgestellt. Dafür hat das Mäd. dann die Erste Klasse wiederholt ...
Naja.
LG
PetraAnett
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#4

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

§ 27 eures Schulgesetzes sagt:

(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.

(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
barbara_1965
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Re: Schulbeginn???

#5

Beitrag von barbara_1965 »

In SH wird gar nicht mehr zurückgestellt, wir haben die flexible Eingangsphase (Kinder können ein, zwei oder drei Jahre in den ersten beiden Grundschuljahren verbringen), in ganz krassen Fällen, ständige Epilepsie, zum Beispiel, gibt es noch die Schulvorbereitende Einrichtung - das war's. Wir haben ein ähnliches Problem, gleiches Alter, statt Hörgerät aber einfach eine zu späte OP. Sieht so aus, als wenn es bei uns mit der Regelschule klappen würde. Falls nicht, geben wir ihn ins Internat nach Schleswig, dort ist er auch in den Kursen der Frühförderung, er liebt die Schule und die Leute dort sehr. Wäre das nicht vielleicht eine Option? Die Kinder sind da wirklich sehr glücklich. Und die Sorgen haben ein Ende, man weiß die Kinder dort gut aufgehoben, ohne den Krampf einer Regelschule.

Viele Grüße, Barbara
Günter Kissmann
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Re: Schulbeginn???

#6

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo,

über die "Schulreife " entscheidet hier immer noch die Schuluntersuchung (Gesundheitsamt) einige Monate vor der Einschulung.

Gilt das wirklich nur noch in NRW?

Allerdings ist seit diesem Jahr eine Untersuchung bei vierjährigen vorgeschaltet um eventuellen Förderbedarf fest zu stellen. Also wir konnten hier mit der Amtsärztin die Sache besprechen und die war sehr kooperativ.

Bei uns ging es allerdings um vorzeitige Einschulung trotz Schwerhörigkeit. Es müsste aber auch anders herum gehen.

Gruß,

Günter

Zuletzt geändert von Günter Kissmann am 17. Aug 2007, 20:40, insgesamt 2-mal geändert.
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

das genaue Verfahren zur Zurückstellung regelt § 4 der sächs. Grundschulordnung:

"(3) Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 27 Abs. 3 SchulG ist nur einmal möglich. Beispiele für eine ungenügende körperliche und geistige Entwicklung sind insbesondere erhebliche gesundheitliche oder emotional-soziale Beeinträchtigungen. Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn sich keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben. Andernfalls sind die Eltern auf das Verfahren gemäß § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen SOFS . vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), in der jeweils geltenden Fassung, zu verweisen. Der Schulleiter teilt den Eltern den Grund der Zurückstellung ihres Kindes schriftlich mit. Er berät die Eltern über Fördermaßnahmen zur Vorbereitung des Schuleintritts."

und läuft laut http://amt24sachsen.de wie folgt ab:

"Den Wunsch nach einer Zurückstellung vom Schulbesuch müssen Sie dem Schulleiter bei der Anmeldung an der Grundschule anzeigen. Ihr Kind nimmt anschließend wie alle anderen Kinder auch an der schulärztlichen Untersuchung teil. Der Schulleiter lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein, bei dem auch eine Lernstandsanalyse durchgeführt wird. Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich zurückgestellt werden muss, trifft abschließend der Schulleiter.

Wird Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt, wird es ohne weiteren Antrag im nächsten Schuljahr eingeschult.

Für eine vorherige Beratung steht Ihnen die Schulleitung der Grundschule, die Erzieher im Kindergarten, die Jugendärzte oder andere Experten zur Verfügung."

Die Vorstellung des Gesetzgebers zur Zurückstellung ist folgende:

"Grundsätzlich sollen alle Kinder, die schulpflichtig sind und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, eingeschult werden. Individuelle Bildungsangebote in der Schuleingangsphase, die auf die jeweiligen Voraussetzungen der Kinder eingehen, helfen dabei, mögliche Startschwierigkeiten zu überwinden.

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll daher nur die Ausnahme sein. In Frage kommt sie bei Kindern, von denen aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden."

Damit ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden kann,

- muss es für das am 1. August beginnende Schuljahr schulpflichtig sein (sechster Geburtstag im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Jahres der Einschulung) und
- einen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen, der nicht erwarteten lässt, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (wesentliches Kriterium ist die Schulaufnahmeuntersuchung).

@ Günter: Auch in Sachsen gibt es eine vorherige Untersuchung (Schulaufnahmeuntersuchung nach § 26 des sächs. Schulgesetzes), deren Ergebnis der Schulleiter seiner Entscheidung zugrunde legen (sollte). Außerdem habe ich den Eindruck, dass die Tendenz in allen Bundesländern zu einer immer früheren Einschulung geht, so dass die vorzeitige Einschulung schon dem Willen der Politiker entspricht, die für Problemkinder aber meist wesentlich günstigere Zurückstellung nun aber gerade nicht. Deshalb kann man beides eben nicht vergleichen.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 19. Aug 2007, 10:39, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Schulbeginn???

#8

Beitrag von Momo »

Hallo

hier in Niedersachsen entscheidet allein der Schulleiter ob ein Kind zur Schule kommt oder nicht. Das gilt für "Kann" Kinder, die er entweder nehmen kann oder nicht und gleiches gilt für Zurückstellungen.
Das Gesundheitsamt macht zwar die Untersuchung der "Schulfähigkeit", spricht dann aber lediglcih eine Empfehlung aus und hat keine Entscheidungsbefugnis. So wurde es mir gesagt.

Ich würde die Pädaudiologische Beratungsstelle oder den mobilen Dienst der zuständigen SHSchule um Hilfe bitten. Bei meinem Sohn im SHKiga ist es doch oft vorgekommen, dass Kinder die z.B. erst mit knapp 5 oder 6 CIs bekommen haben oder spät mit HGs versorgt wurden zurückgestellt wurden. Angeblich war/ ist das kein Problem, wenn man weiss wie...

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Edeltraud
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Re: Schulbeginn???

#9

Beitrag von Edeltraud »

HAllo
Momo das stimmt nicht ganz. Ich habe diese Situation im Augenblick. Der Schulleiter bestimmt es nicht alleine. Er macht sich zwar einen ersten Eindruck von dem Kind, respektiert aber durchaus die Entscheidung ob schulfähig oder nicht von anderen Stellen.
Gesundheitsamt, Frühförderung, Logopädie in erster Linie das Gesundheitsamt da dort nochmals ein speziefischer Test gemacht wird.

LG
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#10

Beitrag von Kaja »

Hallo Edeltraud,

stimmt auch nicht so ganz. Die rechtliche Regelung zur Zurückstellung in Niedersachsen ist im Erlass "Ergänzende Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule" vom 29.8.1995" enthalten. Darin steht:

(zu § 64 Nieders. Schulgesetz)
5.3 Verfahren
"Über die Aufnahme ENTSCHEIDET die SCHULE."

5.1 Bei der Entscheidung über die Aufnahme KÖNNEN

* die Ergebnisse von Einschulungsuntersuchungen oder von Früherkennungsuntersuchungen (U9), soweit diese Aussagen zur Schulfähigkeit enthalten, sowie
* mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen herangezogen,
* anerkannte Testverfahren durchgeführt,
* die Schulärztin oder der Schularzt oder die schulpsychologische Beratung hinzugezogen werden.

Das letzte Wort hat also auch in Niedersachen der Schulleiter, der sich aber sinnvollerweise anhand der beschriebenen Unterlagen ein Bild machen wird.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 18. Aug 2007, 15:58, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#11

Beitrag von PetraAnett »

Hallo,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat also der Schulleiter auch in Sachsen das letzte Wort?
Ich werde mich jetzt mal um Unterlagen von allen Ärzten bemühen, damit wir das im Oktober dann da haben.
Wie ist das wenn der Schulleiter der Grundschule zu der wir gehören jetzt ja zur Zurückstellung sagt und wir uns dann im Jahr darauf doch für die Sh Schule entscheiden??
Ist es vorgeschrieben welche Sh Schule man wählt. Wir wohnen an der Landesgrenze zu Thüringen und zu Bayern - vielleicht wäre da eine Schule näher? Ich bin nur nicht so fündig geworden wo in Bayern + Thüringen Sh Schulen sind. Bayern nur München??? In Thüringen gibt es ja Schleiz - aber wohl nur für merhfachbehinderte Sh Kinder?? Das wäre recht nahe für uns, aber wir brachen ja keine Sonderschule sondern wenn eine normale ShGrundschule - oder einen mobilen Dienst der regelmäßig kommt.
Aber die Zurückstellung steht schon an erster Stelle - das sieht jeder so und ich hoffe die Amtsärztin + Direktorin dann auch ...

LG
PetraAnett

LG
PetraAnett
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#12

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

1. Es ist richtig, dass im Ergebnis in Sachsen der Schulleiter entscheidet, ob das betreffende Kind zurückgestellt wird. Dabei steht ihm ein Ermessen zu. So kann es schon vorkommen, dass ein Schulleiter trotz gegenteiliger Gutachten eine Zurückstellung ablehnt. Wenn er das gut begründet, kann man da auch gerichtlich wenig machen, da das Gericht nur prüft, ob eine ermessensfehlerhafte Entscheidung vorliegt (z.B. Ablehnung der Zurückstellung, um mit dem zusätzlichen Schulkind einer weitere 1. Klasse eröffnen zu können u.ä.). Vielleicht lässt sich im Vorfeld herausfinden, wie der zuständige Schulleiter bisher entschieden hat und ob die voraussichtliche Anzahl der einzuschulenden Kinder dazu führen kann, dass er um jedes Kind kämpft, um z.B. zu verhindern, dass die Schule wegen mangelnder Schülerzahl geschlossen werden muss.

2. Die Zurückstellung SOLL nur erfolgen, wenn es keine Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf gibt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass bei Gesundheitsstörungen, die sich nicht grundsätzlich beseitigen lassen (z.B. Querschnittslähmung), allein wegen dieser Probleme eine Zurückstellung dem Kind keine wirkliche Hilfe bringt (z.B. wird das querschnittsgelähmte Kind seinen Rollstuhl auch ein Jahr später noch brauchen). Du hast also Recht mit der Aussage, dass eine Zurückstellung allein wegen der Schwerhörigkeit nicht möglich sein wird. Treten aber zusätzlich zu den Beeinträchtigungen, die zu dem sonderpädagogischen Förderbedarf führen, noch Folgeproblematiken (bei euch Sprachentwicklungsverzögerung) auf und besteht die realistische Chance, diese in dem gewonnenen Jahr zu minimieren, so ist, denke ich, auch eine Zurückstellung trotz sonderpädagogischem Förderbedarf denkbar. Deshalb solltet ihr in eurem Antrag auf mit der bestehenden Sprachentwicklungsverzögerung begründen. Wichtig ist es dabei, dass ihr darlegt, was ihr in dem Jahr der Zurückstellung für die Sprachförderung tun werdet und welches Ergebnis ihr dann anstrebt.

3. Sollte weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen, entscheidet ein Förderauschuss über den Förderort. Ob bei euch dann eine konkrete Schule festgelegt wird, müsste ich anhand eurer Verordnungen noch recherchieren, werde aber ganz so schnell nicht dazu kommen. Aber vielleicht kann dir die Beratungsstelle der nächstgelegenen SH-Schule die Auskunft geben, wie konkret der Begriff Förderort in der Entscheidung des Förderausschusses gefasst ist.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 19. Aug 2007, 10:42, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Timtomm

Re: Schulbeginn???

#13

Beitrag von Timtomm »

Hallo,

habe zwar nicht alles gelesen, aber muss mal Edeltraud zustimmen. Ein Schulleiter bestimmt in der Regel nicht allein. D.h. nicht, dass er nicht eine Entscheidung treffen kann, aber er wird sich oftmals an das halten, was ihm von den anderen Behörden und Stellen empfohlen wird, denn er kennt das Kind ja in der Regel nicht. Da nützten dann auch nicht sämtliche Paragraphen.
Ich würde mich an Eurer Stelle auch für alternative Möglichkeiten umschauen (für den FAll, dass eine Zurückstellung nicht klappt). Z.B. eine private Schule oder eine Schule die einen speziellen Schwerpunkt besitzt, z.B. Montessori, in denen Kinder besser und spezieller gefördert werden und wo Dein Kind eventuell auch ohne Zurücksetzung am Unterricht teilnehmen kann.
Kaja, meiner Meinung nach ist mit Förderort doch erstmal der allgemeine Schultyp gemeint und nicht der tatsächliche Ort?!
Petra, wenn ihr aus Sachsen kommt, dann kennst Du vielleicht die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben-Gemeinsam Lernen Sachsen e.V. Vielleicht kann man Dir dort auch weiterhelfen oder Dir Stellen nennen, an die Du Dich nochmal wenden kannst.

Grüße!
Zuletzt geändert von Timtomm am 18. Aug 2007, 16:41, insgesamt 2-mal geändert.
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#14

Beitrag von Kaja »

Hallo PetraAnett,

aus Zeitmangel nur kurz das, was ich auf die Schnelle finden konnte:

§ 13 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen/SOFS):

"6) Die Förderschule erstellt ein förderpädagogisches Gutachten, das den sonderpädagogischen Förderbedarf und die Fördervorschläge benennt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung gibt.

(7) Auf der Grundlage dieser Empfehlungen trifft das Regionalschulamt die Entscheidung nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG . Es kann eine bestimmte Schule empfehlen. Sofern entschieden wird, dass gegenwärtig keine Pflicht zum Besuch einer Förderschule besteht, wird die bisherige Schule hierüber unter Übersendung einer Mehrfertigung des förderpädagogischen Gutachtens informiert.

§ 14 (1) Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind an einer Förderschule des im Bescheid zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs festgelegten Förderschultyps oder an einer geeigneten Förderschule in freier Trägerschaft, die als Ersatzschule genehmigt ist, zum Schulbesuch anzumelden.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze."

Der Förderausschuss spricht also nur eine Empfehlung für eine bestimmte Schule aus, die m. E. nicht verbindlich ist.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 18. Aug 2007, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#15

Beitrag von PetraAnett »

Hallo,
ich danke euch, jetzt weiß ich erst einmal Bescheid und werde euch mit Fragen löchern wenn es aktueller wird...

Eins noch - kennt jemand die Sh Schule in Chemnitz und kann dazu bißchen was erzählen - da haben wir bisher etwas schwammige Aussagen. Wir wollen uns auf jeden Fall noch einen Termin holen und selber informieren - aber manches bekommt man an so einer Infostunde ja auch nicht mit ...

Danke
LG
PetraAnett
Edeltraud
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Re: Schulbeginn???

#16

Beitrag von Edeltraud »

Hallo Kaja,
Du hast ja recht. Die rechtliche Seite sieht selbstverständlich so aus. Jetzt kommt mein "aber". Nämlich hier bei uns sind die Lehrer sowie auch die Schulleiterin sehr kooperativ. Denn weil sie es selber schlecht einschätzen können, machen sie die Entscheidung von genannten Stellen abhängig.

Ich finde es nicht schlecht. Es nützt einem Kind ja wenig wenn man sich auf die Gesetze bezieht und auf biegen oder brechen auf eine Einschulung besteht und nachher stellt sich heraus, dass es eine schlechte Entscheidung war. Ich denke besonders für das Kind wäre das eine Katastrophe.

LG
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
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Re: Schulbeginn???

#17

Beitrag von Feuer100de »

Hallo,

also mein Sohn wurde mit 5J eingeschult. Es ist bei uns so das die Schulpflicht mit 5J beginnt und wir zudem ein neues Betreuungsgesetz haben und somit eine Rückstellung ausgeschlossen ist. Da mit Beginn der Schulpflicht kein Anspruch auf einen Kitaplatz mehr besteht, da ja für ein schulpflichtiges Kind der Hort zuständig ist und wenn das Kind nicht in der Schule ist hat es halt keinen Anspruch auf einen Hortplatz und ohne Betreuung keine Rückstellung. Er besucht eine Schwerhörigenschule, aber wir hoffen ihn nächstes Jahr auf eine Regelschule umschulen zu können.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen das ihr eine vernünftige Regelung findet .....

LG
Nicole
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#18

Beitrag von Kaja »

Hallo Nicole,

hattet ihr keine Möglichkeit, vom Erlass zur Aussetzung der Schulpflicht bei Integrationskindern zu profitieren? Den gab es doch noch in diesem Jahr. Dann hättet ihr auch einen Anspruch auf einen Kita-Platz nach § 4 Absatz 1 KitaFördG (... bis zum Schuleintritt) gehabt.

Ich wünsche euch, dass eurem Sohn die Schule trotz der frühen Einschulung schmeckt.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schulbeginn???

#19

Beitrag von Feuer100de »

Er kommt bereits in die 2te Klasse, nein wir hatten keine Möglichkeit da unsere Intregationshelferin, Therapeuten, Kita und Amtsärztin (obwohl fest stand das er noch nicht Schulreif war) meinten das ich es durch diese neue Eingangsphase als Vorschule ansehen soll. Naja, er hat so seine Schwierigkeiten weil er zu verpielt ist und zu wenig Anstrengungsbereitschaft zeigt, was die Medikamentös regulieren wollen. Wir lassen das aber nicht zu, was uns auch etwas zuschaffen macht, da wir ja nun keine guten Eltern sind.
Kaja
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Re: Schulbeginn???

#20

Beitrag von Kaja »

Hallo Nicole,

ojeh - da habt ihr ja wirklich furchtbar viel Pech gehabt. Gerade für solche Kinder wurden doch die jährlichen Erlasse geschaffen, weil man einsehen musste, dass die vorgezogene Schulpflicht für alle an einigen Kindern und vor allem an der Realität in den meisten Schulen vorbeigeht. Ich finde es von Therapeuten, Arzt usw. ziemlich verantwortungslos, diese Nische der "Zurückstellung" nicht zu nutzen. Und von "Vorschule", so wie man sie in Berlin bisher kannte, kann man ja in den jetzigen 1. Klassen kaum sprechen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#21

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Feuer 100de -
das mit dem verspielt sein oder der mangelnden Anstrengungsbereitschaft ist bei uns auch so...
Ich hoffe, wir haben nicht soviel Pech wie ihr ...
Außerdem saugt unser Sohn ja Geräusche noch wie ein Schwamm auf - wenn er etws hört springt er auf "Hörst du - was ist das!" und dann muß das Geräusch geklärt und erklärt werden - ist ja auch normal - ihm fehlen fast 4 Jahre hören ... das will ich neben der Sprache auch mir als Argument anbringen, dass er einfach noch ein Jarh Zeit hat Geräusche zu hören und einzuordnen ...
Im Oktober wissen wir mehr ...
LG
PetraAnett
Fibi
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Re: Schulbeginn???

#22

Beitrag von Fibi »

Hallo Petra,

mal abgesehen von der Rückstufung, hast du mal über eine Sprachreha nachgedacht?

LG fibi, deren Sohn auch erst mit 4 Jahren mit HG's versorgt wurde und die auch mal über eine Rückstellung nachgedacht hat, diese aber mittlerweile verworfen hat!
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#23

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Fibi
unser Sohn bekommt jede Woche Hör und Sprachtherapie bei einer Logopädin die jahrelang in einen Gehörlosenkiga gearbeitet hat.
Außerdem läuft ein Antrag für Werscherberg, da warten wir auf Nachricht. Tja und Frühförderung bekommt er nach wie vor nicht, da schickt uns einer zum anderen und keiner fühlt sich zuständig - (oh eine sh Kind , hatten wir noch nicht ...) Ich mache sehr viel selbst, die Logopädin gibt mir viel an Anregungen mit und er besucht den Musikgarten und den Kinderchor (dank FM mit Begeisterung). Also da sind wir wirklich dran. Die Zurückstellung wäre für seine ganze Persönlichkeit gut - das sagt auch jeder der ihn kennt - er wäre sonst der Jüngste in der Klasse und dann sowieso etwas zurück, und Sprachproblem und die Schwerhörigkeit ...
Auch für den Besuch einer SH Schule wäre ein Jahr später gut, einfach weil die Strecke recht weit ist und er dann doch schon ein bißchen älter ist um die lange Farhzeit zu verkraften(Hätte der junge Mann sich an seinen Geburtstermin gehalten wären diese Fragen nicht nötig - aber manche haben es eben ein kleines bißchen eilig ;) ;) )
Trotzdem danke für den Tipp
LG
PetraAnett
Birgit
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Re: Schulbeginn???

#24

Beitrag von Birgit »

Hallo PetraAnett,
was meint denn die SH-Schule zum Thema Frühförderung??? Das ist doch eigentlich deren Thema und die kennen sich logischerweise wiederum gut damit aus. Ich weiß, dass die Frühförderung in Baden-Württemberg direkt von der entsprechenden "Sonder"schule aus erfolgt. Den Anruf dort tätigen hier die Eltern und dann kümmern die sich drum......
tschüss Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
PetraAnett
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Re: Schulbeginn???

#25

Beitrag von PetraAnett »

Hallo Birgit,
da haben wir bis heute noch keinen der dafür zuständig wäre erreicht, da ja gerade Sommerferien sind ... es ist zwar immer jemand telef. erreichbar aber niemand der sich auskennt...
Ursprünglich wurde uns gesagt, wer Hör + Sprachtherapie über die KK bekommt, darf keine Frühförderung beantragen. Nun haben wir etwas gegenteiliges erfahren und sind auf dem Weg ... wenn die Schule wieder beginnt sieht es hoffentlich besser aus. Allerdings hat mir unsere Therapeutin gesagt es ist momentan fraglich wie es mit der SH Schule überhaupt weitergehen soll ... Aber wir werden dran bleiben.
LG
PetraAnett
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