bräuchte bitte Hilfe beim Antrag für Eingliederungshilfe...

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Petra
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bräuchte bitte Hilfe beim Antrag für Eingliederungshilfe...

#1

Beitrag von Petra »

Hallo,

ich möchte für mein sh Kind, 5./6.Klasse Gymnasium, außerschulische Förderstunden über die Eingliederungshilfe beantragen. Hat das schon jemand gemacht und kann mir helfen?

Ich habe schon mal 2 "Möglichkeiten" gefunden: einmal §§39, 40 ff BSHG oder § 54 Abs.1 Nr.1 SGB XII ! Gibts noch was? Hat schon jemand erfolgreich Begründungen geschrieben? Was brauche ich denn geschickterweise an Attesten,etc? Ich weiß, ist schon sehr speziell... :help: Vielleicht hat trotzdem jemand einen Rat?

LG,Petra
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: bräuchte bitte Hilfe beim Antrag für Eingliederungshilfe...

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Petra,

das BSHG ist vor einigen Jahren als SGB XII in das Sozialgesetzbuch eingegliedert worden. Die Regelungen der §§39, 40 ff BSHG entsprechen grundsätzlich den Nomen nach §§ 53 ff SGB XII.

Konkretisiert wird die Eingliederungshilfe durch die Eingliederungshilfeverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_ ... 90964.html

Voraussetzung ist eine wesentliche Behinderung nach §§ 1ff der Verordnung. Für dein Kind kommt folgendes in Betracht:

§ 1 Nr. 5: Gehörlosigkeit oder sprachliche Verständigung nur durch Hörhilfen
§ 1 Nr. 6: erhebliche Sprachprobleme.

Weiterhin ist die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII (Hilfe für eine angemessenen Schulbildung) nur möglich, wenn nach den Fähigkeiten und Leistungen zu erwarten ist, dass das Bildungsziel erreicht wird (§ 12 Nr. 3 der Verordnung).

Also musst du deinem Antrag Atteste beifügen, die neben Ausführungen zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme auch belegen, dass sowohl eine WESENTLICHE Behinderung i. S. § 1 der Eingliederungshilfeverordnung vorliegt, als auch die absehbare Beseitigung der bestehenden Probleme möglich ist.

Aber warum müsst ihr euch mit der Antragsformulierung abquälen? Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, kommt ihr aus Bayern. Dann müsste euch doch dabei der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) oder eine in eurem Bundesland vergleichbare Einrichtung unterstützen können.

Viel Erfolg
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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