Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

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Barbara
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Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

#1

Beitrag von Barbara »

Hallo allerseits!

Weiß jemand, wie die Rechtslage ist, wenn meine Tochter alleine zur Schule fährt und ein B im Ausweis hat. Sie geht in die zweite Klasse. Ich stecke sie in die Bahn, sie fährt zwei Stationen und hat dann nur noch einen Miniweg zu gehen mit einem einzigen Zebrastreifen.

Was passiert bei einer Fahrscheinkontrolle? Gibt´s eine Rückmeldung ans Versorgungsamt und ich muss den Verlust des B´s befürchten, was ich ja sonst eigentlich gerne behalten würde?

Oder wenn sie sogar verunglückt, was ich ja nicht hoffen will, habe ich dann meine Aufsichtspflicht verletzt?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten
Barbara
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Tine J.
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Re: Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

#2

Beitrag von Tine J. »

Hallo Barbara ( vom Bahnhof Ohlsdorf, gell!),

meine Kinder fahren seit der 3. Klasse auch mit "B" im Schwerbehindertenausweis und bis jetzt gab es keine Probleme. Ich habe auch noch nie was von anderen gehört, ich denke, ihr braucht euch wirklich keine Sorgen zu machen !

Liebe Grüße Tine
Tine -von Geburt an hörgeschädigt-seit 02/05 links CI
Barbara
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Re: Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

#3

Beitrag von Barbara »

Hallo Tine, herzlichen Dank für Deine prompte Antwort. Ich werde mich bald mal ausführlicher melden. Wir sind gerade umgezogen und hatten viel um die Ohren (neben den Hörgeräten:D).
Liebe Grüße Barbara
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Andrea Heiker
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Re: Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Barbara,

also ich kann mir nicht vorstellen, dass Fahrkartenkontrolleure eine Meldung ans Versorgungsamt machen. Die gucken den SB-Ausweis doch gar nicht genau an. Wenn ich mit meinem Ausweis (auch orange-grün) winke, hat noch nie einer genau nachgeguckt. Ganz selten will mal jemand dann auch die Wertmarke sehen.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Sandra

Re: Alleine unterwegs mit B im Ausweis?

#5

Beitrag von Sandra »

Hallo,

die meisten Kontrolleure wollen nur die Wertmarke wg. der Gültigkeit sehen.
Bis ca. 1987 hatte ich im Ausweis das Merkzeichen "B" im Ausweis! Wg. "B" wurde ich nur ein einziges mal als Kind Ende der 70er Jahre im Bus gefragt (fuhr damals nur 1 oder 2 Stationen). Also genau genommen sollte man Begleitung dabei haben, aber das wird in meisten Fällen so gut wie nie kontrolliert! Was dann passieren würde, wenn irgendein Kontrolleur genau nimmt, weiss ich ebenso nicht! Kenne heutzutage Erwachsene Hörgeschädigte die das "B" noch haben und weiterhin allein durch die Gegend mit Öffis fahren.

Gruss Sandra
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