Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

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Cloudy
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Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#1

Beitrag von Cloudy »

hallo

hab erneut eine Ablehnung der Krankenkasse erhalten wegen der Kostenübernahme eines Telefonverstärkers bekommen. Sollte ich nochmals einen Widerspruch schreiben? Das wäre dann jetzt das 3 mal??l

1 mal widerspruch
2 mal widerspruch aufheben
danach erneute ablehnung der krankenkasse
und jetzt neu schreiben?

Bitte um eure Unterstützung und guten RAtschläge

Danke im voraus

LG Cloudy
Andrea Heiker
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Was hat die Kasse denn geschrieben?
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Cloudy
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#3

Beitrag von Cloudy »

dies:

Widerspruchbscheid

Zu Ihrem Widerspruch vom 06.09.2005 gegen den Bescheid der Vereinigten IKK (vormals IKK Bayern) vom 01.09.2005
wegen
der Kostenübernahme für ein Spezialtelefon "Clear Sound"für Schwerhörige hat der Widerspruchsausschuss (§ 62 Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz - SGG) in der Sitzung am

30.09.2005, in der Besetzung

name name
-Vertreter der Versicherten Vertreter der Arbeitgeber

folgende Entscheidung getroffen:

1. Der Widerspruch wird abgewiesen.
2. Vorfahrenskosten sind nicht zu erstatten.

1. Form und Fristwahrung
Ihr Widerspruch vom 06.09.2005 gegen den Bescheid der IKK vom 01.09.2005 wurde form und fristgemäß eingelegt, ist jedoch nicht begründet.

2. Rechtsgrundlagen
Sie sind bei der Vereinigten IKK versichert und haben daher Anspruch a uf die nach Gesetz und Satzung vorgesehenen Leistungen. Dazu gehören auch Hilfsmittel.
Cloudy
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#4

Beitrag von Cloudy »

dazu gibt ncoh folgenden Text aus der letzten Seite des Brief:

6. Rechtsbehelf

Dieser Bescheid wird rechtsverbindlich, wenn gegen ihn der zulässige Rechtsbehelf nicht eingelegt wird. Als REchtsbehelf ist die Klage zum Sozialgericht zugelassen. Sie wäre innerhalb eines Monats- gerechnet vom Tage nach der Zustellung an - beim Sozialgericht Nürnberg (Anschrift) schriftlich zu erheben oder mündlich zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gericht zu erklären.

Die Klage soll die Beteiligten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Sie soll den angefochtenen Widerspruchsbescheid benennen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.

Die Klageschrift, den sonstigen Schriftsätzen und nach Möglichkeit den Unterlagen sind Abschriften für die Beteiligten beizufügen. Sind die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, so fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten für die Anfertigung können vom dem Kläger eingezogen werden.

So was würdet ihr nun tun?

Danke im voraus für die guten infos

LG Cloudy
Andrea Heiker
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Cloudy,

Du kannst jetzt nur noch klagen. Geht in der ersten Instanz auch ohne Anwalt. Da brauchst Du aber trotzdem Hilfe.

Oder aber Du wartest noch etwas und beantragst dann einen separaten Hörverstärker: Dann kannst Du ganz klar sagen, das telefon bezahle ich selbst, aber damit ich überhaupt telefonieren kann, muss die Kasse den externen Hörverstärker bezahlen.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Momo
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#6

Beitrag von Momo »

Hallo Cloudy
das könnte für dich interessant sein. Hab ich zufällig entdeckt....
12.08.2005

Soziales
SG Dresden, Az:

Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis.
So muss die Krankenkasse auch ein Schwerhörigen-Telefon bezahlen.
Die 51 Jahre alte schwerhörige Klägerin konnte ein normales Telefon nicht benutzen. Einen Apparat mit Verstärker für 154 Euro wollte die AOK aber nicht bezahlen.

«Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss», so die Richter. Deshalb sei die Krankenkasse verpflichtet, die Behinderung der Klägerin auszugleichen und ihr das Telefonieren zu ermöglichen. Die Frau muss nur einen Eigenanteil von 20 Euro tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Sozialgericht die Berufung zu.

Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig rechtkräftig, aber vielleicht hilft der Hinweis darauf weiter?
Viel Glück
Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Cloudy
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#7

Beitrag von Cloudy »

hi nun sagte der akustiker ich bräuchte ein rezept von hno arzt für ein schwerhörigentelefon.

Nun bekam ich heute post und es steht folgendes drin.

leider muss ich ihnen mitteilen, dass es kein rezept für ein schwerhörigentelefon gibt. Deshalb kann ich ihnen auch leider keines ausstellen. Das übliche Verfahren läuft über ein Attest (ist gescheitert), usw...

Mit dem Bedauern ihnen in obiger leidiger Angelegenheit nicht konkreter weiter helfen zu können verbleibe ich

mfg...
Cloudy
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#8

Beitrag von Cloudy »

mit dem klagen beim sozialgericht wie soll ich da ein klageschreiben verfassen was nach eurer meinung aussagekräftig ist?

Und auch wollte ich fragen ob ich da prozesskostenhilfe hierfür beantragen kann.

Danke schon mal in voraus für eure Unterstützung.

LG Cloudy

PS: Bis zum 31.Oktober muss es beim Sozialgericht eingereicht werden...
Andrea Heiker
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#9

Beitrag von Andrea Heiker »

Claudy,

hast Du Momos Urteil die Krankenkasse auf Momos Urteil aufmerksam gemacht?

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Akustiker
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#10

Beitrag von Akustiker »

Dieses Urteil ist kein Grundsatzurteil sondern eine Einzelfallentscheidung, gibt auch andere Urteile das ein Telefonverstärker übernommen werden muss, aber alles Einzelfallentscheide!
Es gibt genauso wie es positive Urteile gibt auch Negative und mit diesen negativen Argumentiert die KK wenn man die Beführwortetenden aufführt.

Deshalb ist dies kein wirklich überzeugender Grund in deren Augen.

LG
Cloudy
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Re: Erneut ablehnung der Krankenkasse, was nun??

#11

Beitrag von Cloudy »

hi nach langen hin und her der sogenannten bürokratie das alles abgelehnt wurde, hab ich mir letzendlich mir das Geld zusammengekratz und mir selbst das SH Telefon bezahlt.

Nun ist das ganze mittlerweile her. Jetzt spinnt ausgerechnet mein Wecker und die Signalanlage für die Haustüre. Ist jetzt über 6 Jahre und der Wecker wurde auch schon 2 mal repariert. Ich weiss nicht ob ein erneute Reparatur sich lohnt. Akustiker will nächste Woche das Gerät prüfen.

Sollte es sich finaz. nicht lohnen meint er ich soll bei der KAsse ein neues beantragen aber da hab ich wieder schiss das die wieder ankommen mit dem Brief das wird nicht genehmigt usw....

Wie sind eure Erfahrungen habt ihr eine alte nicht reparierbares Teil ersetzt bekommen oder gar neue Anlage bekommen?

Über Austausch freue ich mcih sehr

gruss cloudy
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