Hallo!
Ich möchte an dieser Stelle mal darauf aufmerksam machen, dass im Pinboard des Schwerhörigennetzes momentan sehr heftig über das Urteil des Bundesverf.gerichts bezüglich der Festbetragsregelung für Hörgeräte diskutiert wird.
Dies ist sicher auch für die Eltern interessant, da die Kinder ja auch mal älter werden!
Die Diskussion findet sich unter www.schwerhoerigen-netz.de und dort im Pinboard.
Gruß,
Nina
@Ralph: blöde Frage, wie setzt man einen direkten Link hier rein???
Bundesverfassungsgerichts Urteil
Bundesverfassungsgerichts Urteil
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Bundesverfassungsgerichts Urteil
Nina Mo. @Ralph: blöde Frage, wie setzt man einen direkten Link hier rein???
Hmm, RTFM
OK - das Pinboard ist zu erreichen unter http://www.schwerhoerigen-netz.de/PINBOARD/ bzw. den Beitrag mit dem Gerichtsurteil direkt mit BVerfG-Urteil.
Und - evtl. steh' ich ja etwas auf dem Schlauch - aber was ist denn so schlimm an diesem Urteil? Es bleibt doch anscheinend alles beim Alten, also Festbeträge der Krankenkassen bei neuen Hörgeräten. Na und, gibt's doch schon seit Jahren.
Das ich das ganze Kassensystem für äußerst krank halte, ist aber wohl auch nicht nur meine Meinung, nur wenn ich das reformieren würde, wäre ich bei den chronisch Kranken sicher nicht sehr beliebt.
Viele Grüße Ralph
Re: Bundesverfassungsgerichts Urteil
Ralph: genau das ist das Problem: es bleibt alles beim alten!
Die Festbeträge sind seit 10 Jahren nicht geändert worden und entsprechen absolut nicht dem momentanen Stand der Technik. Die Beträge sind ein Witz! Man bekommt momentan von der gestzlichenKK pro Hörgerät ca. 450,-€!!! Das ist einfach nur traurig, wenn man bedenkt, dass viele Schwerhörigkeiten mit einem so billigen Festbetragsgerät nicht auszugleichen sind.
Selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Patient z.B. mit einem digitalenHG für 1700,-€ um 20% besser versteht als mit dem billigen für 400,-€ zahlt die KK trotzdem nur den Festbetrag!!! Das heißt, bei 2 Hörgeräten für 3400,-€ bleiben dann für den Patienten 2500,-€ die er ganz allein aus eigener Tasche bezahlen muss!!!
Zuschüsse gibt es nur, wenn man arbeitet (dann zahlt evtl. die Hauptfürsorgestelle oder das Integrationsamt).
Arbeitslose bleiben meistens auf der Strecke und haben dann noch schlechtere Karten wieder einen Job zu finden (wie auch wenn sie eben nicht optimal mitHGs versorgt sind) und für Studenten, Rentner, Mütter und Hausfrauen ist sowieso keiner zuständig!
Der DSB versucht seit längerem die KKs dafür zu sensibilisieren, dass die Festbeträge nicht angemessen sind!!!
Viele Leute haben vor dem Sozialgericht für eine volle Kostenübernahme derHGs geklagt.
Jetzt wo dieses Urteil vom Bundesverf. Gericht raus ist haben all diese Klagen (so habe ich es verstanden) praktisch wenig Chancen.
Und eure Kinder werden sich auch irgendwann mit diesem System auseinander setzen müssen...
Am besten liest du (und andere die es interessiert) einfach mal die Diskusson im Pinboard, weil da schon viel wichtiges gesagt wurde.
Gruß,
Nina
Die Festbeträge sind seit 10 Jahren nicht geändert worden und entsprechen absolut nicht dem momentanen Stand der Technik. Die Beträge sind ein Witz! Man bekommt momentan von der gestzlichen
Selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Patient z.B. mit einem digitalen
Zuschüsse gibt es nur, wenn man arbeitet (dann zahlt evtl. die Hauptfürsorgestelle oder das Integrationsamt).
Arbeitslose bleiben meistens auf der Strecke und haben dann noch schlechtere Karten wieder einen Job zu finden (wie auch wenn sie eben nicht optimal mit
Der DSB versucht seit längerem die KKs dafür zu sensibilisieren, dass die Festbeträge nicht angemessen sind!!!
Viele Leute haben vor dem Sozialgericht für eine volle Kostenübernahme der
Jetzt wo dieses Urteil vom Bundesverf. Gericht raus ist haben all diese Klagen (so habe ich es verstanden) praktisch wenig Chancen.
Und eure Kinder werden sich auch irgendwann mit diesem System auseinander setzen müssen...
Am besten liest du (und andere die es interessiert) einfach mal die Diskusson im Pinboard, weil da schon viel wichtiges gesagt wurde.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
