Reparaturpauschale

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joejo
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Reparaturpauschale

#1

Beitrag von joejo »

Hi,

ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Barmer) versichert und habe nun zum ersten Mal eine Verordnung für Hörgeräte vom HNO erhalten. Ich frage mich, was es mit der Reparaturpauschale auf sich hat und wie die beim Akustiker genau abgerechnet wird?
So wie ich recherchieren konnte beträgt die Reparaturpauschale 154,70€ pro HG.

Bekommt der Akustiker diese Pauschale einmalig am Anfang von der Krankenkasse und verrechnet das dann über die 6 Jahre mit Wartung, Einstellungen und Reparaturen? Oder wird das vom Akustiker dann von mal zu mal mit der Krankenkasse abgerechnet? Und was ist, wenn der Betrag innerhalb der 6 Jahre schon früher aufgebraucht wurde?

Und was ist, wenn man den Akustiker innerhalb der 6 Jahre wechselt, kann dann der neue Akustiker ebenfalls auf diese Reparaturpauschale meiner Krankenkasse zugreifen?

Vielen Dank für eure Tipps und viele Grüße
Jo
Ohrenklempner
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Re: Reparaturpauschale

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Uff, darüber gibt es hier schon so viele Themen. Suche mal nach "Reparaturpauschale" oder schau mal in die Versicherteninformation, die du vom Akustiker bekommst.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
joejo
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Re: Reparaturpauschale

#3

Beitrag von joejo »

Mmmhhh das habe ich natürlich gemacht, aber nichts wirklich über die Art der Abrechnung gefunden; also klar über die Höhe wird geschrieben ca. 150 Euro pro Gerät, auch dass das Einstellungen, Wartung und kleinere Reparaturen enthält, aber nichts genaues zu meinen Fragen:
- bekommt das der Akustiker direkt alles bei Unterschrift von der Krankenkasse oder rechnet er beim Anfallen mit der KK ab?
- wie genau läuft das bei Akustiker Wechsel?

Versicherteninformationen vom Akustiker...soweit bin ich leider noch nicht...
Ohrenklempner
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Re: Reparaturpauschale

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Okay, es gibt echt viele Suchergebnisse bei "Reparaturpauschale". ;)

Der Akustiker bekommt die Reparaturpauschale direkt bei der Abrechnung mit der Krankenkasse. Wenn du einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot bekommst, stehen auch alle Positionen unterteilt nach Kassen-/Eigenanteil drauf.

Beim Akustikerwechsel kann dein neuer Akustiker die Pauschale anteilig für jedes noch nicht begonnenen Versorgungsjahr vom alten Akustiker abfordern. Wechselst du also nach knapp drei Jahren zu einem anderen Akustiker, kann der neue Akustiker dem alten Akustiker die Hälfte der Pauschale in Rechnung stellen.

Die Pauschale kann sich nicht "aufbrauchen". Die wird einmal gezahlt und damit sind alle Servicearbeiten, die im Rahmen des Notwendigen liegen, abgegolten. "Notwendig" ist dabei wörtlich zu nehmen. Nicht von der Reparatur pauschale gedeckelt sind Reparaturen, die aufgrund der Wahl eines aufzahlungspflichtigen Hörgeräts aufwändiger sind, vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen, Ersatz höherwertiger Otoplastiken, Zubehör... Alles, wo auf deiner Rechnung ein Eigenanteil größer als Null steht, kann bei einer Reparatur zusätzliche Kosten verursachen, die man privat begleichen muss.

Wie das mit dem neuen Barmer-Vertrag nach den sechs Jahren aussieht.. da müsste ich mal eben nachforschen.
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joejo
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Re: Reparaturpauschale

#5

Beitrag von joejo »

Super, besten Dank für die Info.
Noch eine Frage: Du schreibst "...kann dein neuer Akustiker die Pauschale anteilig für jedes noch nicht begonnenen Versorgungsjahr vom alten Akustiker abfordern...".

Heißt das, dass die Reparaturpauschale 6x154,70€ sind, also für jedes Jahr 154,70€ gezahlt werden und das auf einmal an den Akustiker und dieser dann das Geld an den neuen rausrücken muss???

Das hatte ich wenn anders interpretiert, dass es einmlig diesen Betrag pro HG von 154,70 für die gesamten 6 Jahre gibt.

Das wären ja (falls es wirklich für jedes der 6 Jahre gezahlt wird) 6*154,70€ mal 2 (für beide HG), also zusammen 1856,40, die der Akustiker von der Krankenkasse bekäme und zwar gleich zu Beginn bei Vertragsabschluss...kann das wirklich sein???
megamorphilis
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Re: Reparaturpauschale

#6

Beitrag von megamorphilis »

Das sagt Grok dazu (Auszug):
"Die Reparaturpauschale (auch „Instandhaltungspauschale“ oder „Reparatur- und Technikpauschale“ genannt), die die gesetzlichen Krankenkassen seit der Hilfsmittelreform 2017 an den Akustiker zahlen, ist für die gesamte Vertragslaufzeit von 6 Jahren gedacht – also als Einmalbetrag pro versorgtem Hörgerät für die komplette Versorgungsdauer." - Ohne Gewähr!
Die armen Hörakustiker :mrgreen:
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joejo
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Re: Reparaturpauschale

#7

Beitrag von joejo »

Ok ich habe es auch gefunden, es sind pro HG die 154,70€ über die ganzen 6 Jahre und du meintest wahrscheinlich dann anteilsmäßig auf die Jahre aufgeteilt...

Sind mit dieser Reparaturpauschale eigentlich auch die Nachabtimmungen bzw. Feineinstellung oder ggf. nach zwei drei Jahren auch Neueinstellungen enthalten oder wird das immer über diese Serviceverträge abgegolten, die man immer dazu angeboten bekommt?

Wenn ich jetzt ein Akkugerät kaufe, also kein Batterien benötige und die Reparaturpauschale der Akustiker ja erhalten hat, für was sollte ich dann so einen Servicevertrag noch abschließen (Silber, Gold, Platin,...) wie auch immer die bei den versch. Anbietern heißen; ich finde das alles sehr undurchsichtig und zu guter Letzt als ich dann nach dem Inhalt bei so einem Vertrag fragte, konkret nach Akkuwechsel innerhalb der 6 Jahre, falls dieser Defekt bzw. zu schnell leer sein sollt, verwies man darauf, dass das nicht im Servicevertrag enthalten sei und ich selbst zahlen müsse, egal mit welchem Servicevertrag, wenn es außerhalb der Garantie (2 Jahre) sein sollte....

Das ist doch echt kompliziert :-/
megamorphilis
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Re: Reparaturpauschale

#8

Beitrag von megamorphilis »

Zitat Grok: "Was bedeutet das für dich als Kunde?
In den ersten 6 Jahren nach der Versorgung dürfen Akustiker keine Kosten für Reparaturen, Reinigung, Anpassungen, Schläuche, Cerumenschutz usw. verlangen (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
Nach Ablauf der 6 Jahre endet die Pauschale; dann können Akustiker wieder selbst entscheiden, ob und was sie für Reparaturen berechnen (viele bieten aber weiterhin kostenlosen Service an, um Kunden zu halten).


Zusammengefasst: Einmalig 182 € pro Gerät für die kompletten 6 Jahre, nicht pro Jahr."

Gib mal folgende Frage bei grok an: ist die reparaturpauschale an den akustiker für die gesamte Zeit von 6 jahren gedacht oder für jedes Jahr?
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megamorphilis
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Re: Reparaturpauschale

#9

Beitrag von megamorphilis »

joejo hat geschrieben: 3. Dez 2025, 12:56 ..., wenn es außerhalb der Garantie (2 Jahre) sein sollte....
Ich mußte damals auch das defekte Microfon nach 3 Jahren (Garantie abgelaufen) bezahlen
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Re: Reparaturpauschale

#10

Beitrag von all_ears »

@joejo: ich würde nicht Grok oder irgendeine KI fragen, sondern deinen Akustiker. Sehr wahrscheinlich handhabt das jeder etwas anders. Bei meinem Akustiker sind definitiv alle Nachjustierungen und regelmäßig mal ein Hörtest mit ggf. neuen Einstellungen "kostenfrei" für mich. Und ich habe keinen Servicevertrag. Ersatzteile brauche ich nicht, denn ich besorge mir die Filter und Schirmchen selbst, deswegen will ich nicht jedesmal dort aufschlagen. Die Kosten für Ersatzteile für deine Hörgeräte kann dir dein Akustiker aber sicher schon vorab genau sagen, dann kannst du ja mal durchrechnen ob sich ein Servicevertrag für dich lohnt (meistens wohl eher nicht, was man so liest). Einen Tausch der Akkus muss man selbst bezahlen, falls notwendig.
dB 125-250-500-750- 1k- 1,5k-2k - 3k - 4k - 6k - 8k
R: 15 - 25 - 35 - 55 - 60 - 60 - 55 - 40 - 40 - 55 - 60
L: 20 - 40 - 45 - 50 - 50 - 50 - 45 - 45 - 50 - 50 - 60

versorgt mit Signia Silk Charge & Go 7IX
Ohrenklempner
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Re: Reparaturpauschale

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Zu Amplifon und seinen Servicekarten gibt es hier übrigens auch viele hilfreiche Beiträge. 🫣
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Re: Reparaturpauschale

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Guten Morgen allerseits,

ich müsste wohl mal noch ein paar Dinge klären. :D
Ohrenklempner hat geschrieben: 3. Dez 2025, 09:16 Wie das mit dem neuen Barmer-Vertrag nach den sechs Jahren aussieht.. da müsste ich mal eben nachforschen.
Aaalso, es ist seit Oktober so, dass nach Ablauf der Reparaturpauschale Reparaturrechnungen direkt bei der Barmer eingereicht werden können. Das war vorher anders, da gab es für jedes weitere Versorgungsjahr eine Servicepauschale. Bei allen anderen vdek-Kassen ist das nach wie vor so.
joejo hat geschrieben: 3. Dez 2025, 12:56 Sind mit dieser Reparaturpauschale eigentlich auch die Nachabtimmungen bzw. Feineinstellung oder ggf. nach zwei drei Jahren auch Neueinstellungen enthalten oder wird das immer über diese Serviceverträge abgegolten, die man immer dazu angeboten bekommt?
Ich glaube, das wurde inzwischen beantwortet. Notwendige Nacheinstellungen sind ebenfalls von der Pauschale gedeckelt.

Stell dir einfach vor, du hättest ein aufzahlungsfreies Hörgerät und es passiert etwas, wofür du nichts kannst, woran du nicht selbst schuld bist und was du auch selbst nicht verhindern konntest. Alles, was aus diesen Gründen am aufzahlungsfreien Hörgerät gemacht werden muss, ist von der Pauschale gedeckelt. Wenn diese Arbeiten aufwändiger oder teurer sind, weil du dich für ein Hörgerät mit Aufzahlung entschieden hast, oder weil du selbst den Serviceaufwand zu verantworten hast, darfst du dafür auch etwas bezahlen.
Ohrenklempner hat geschrieben: 3. Dez 2025, 09:16Wenn ich jetzt ein Akkugerät kaufe, also kein Batterien benötige und die Reparaturpauschale der Akustiker ja erhalten hat, für was sollte ich dann so einen Servicevertrag noch abschließen (Silber, Gold, Platin,...) wie auch immer die bei den versch. Anbietern heißen; ich finde das alles sehr undurchsichtig und zu guter Letzt als ich dann nach dem Inhalt bei so einem Vertrag fragte, konkret nach Akkuwechsel innerhalb der 6 Jahre, falls dieser Defekt bzw. zu schnell leer sein sollt, verwies man darauf, dass das nicht im Servicevertrag enthalten sei und ich selbst zahlen müsse, egal mit welchem Servicevertrag, wenn es außerhalb der Garantie (2 Jahre) sein sollte....
Finger weg von Serviceverträgen. Solange Preis/Leistung nicht stimmt, ist auch die Anschaffung so einer Servicekarte nicht zu empfehlen.

Man kann es sich selbst einmal durchrechnen.
Hat man Hörgeräte mit starkem Akku, achtet auf regelmäßige Pflege und sorgt dafür, dass die Geräte immer gut behandelt werden und nicht verloren gehen, dann halten sich die Reparaturkosten in sehr kleinen Grenzen. Bestenfalls muss jahrelang gar nichts repariert werden, sondern man braucht nur gelegentlich mal etwas Zubehör wie Ersatzfilter, Reinigungszeug und so. Da lohnt sich so eine Servicekarte absolut nicht.

Dann gibt's Fälle, wo man nicht ganz optimal mit den Hörgeräten umgeht und wo diese vielleicht noch anfälliger für Feuchtigkeit sind, etwa bei Batterie-Hörgeräten. Da kann's sein, dass ständig was verstopft oder durch Schmutz/Feuchtigkeit alle 1,5 Jahre ein Hörgerät komplett ausfällt und zum Hersteller eingeschickt werden muss und nach drei/vier Jahren verloren geht. Da kann sich ein Servicepaket lohnen. Am meisten lohnt es sich aber, das Hörgerät gut zu pflegen.

Im Durchschnittsfall ist eine Herstellerreparatur, wenn überhaupt, bei den meisten Geräten vielleicht ein Mal während der sechs Jahre Versorgungszeitraum notwendig. Die Reparaturkosten betragen je nach Hersteller/Akustiker bis zu 200-300 Euro. Häufiger ist einfach nur ein Exhörer defekt (50-100 Euro), damit sollte man 1-2x in sechs Jahren rechnen.

Fazit: Je nachdem, um welche Geräte es sich handelt, wie diese beansprucht und gepflegt werden, und ob es sich um aufzahlungsfreie oder aufzahlungspflichtige Hörgeräte handelt, sind Reparaturkosten von Null bis über 1000 Euro möglich. Man sollte selbst abschätzen, ob man eher zu der nachlässigen Sorte Mensch gehört oder zu der peniblen Fraktion. ;)
megamorphilis hat geschrieben: 3. Dez 2025, 13:01 Zusammengefasst: Einmalig 182 € pro Gerät für die kompletten 6 Jahre, nicht pro Jahr."
Das kam von Elon Musk Grok, oder? 182 € ist nicht richtig, die Pauschale beträgt je nach Krankenkasse ca. 142,80 bis 154,7 Euro abzüglich 19% Umsatzsteuer, also Pi mal Daumen 115 bis 125 Euro netto pro Hörgerät, mit denen der Akustiker sechs Jahre lang auskommen darf.
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Re: Reparaturpauschale

#13

Beitrag von megamorphilis »

Ohrenklempner hat geschrieben: 4. Dez 2025, 10:52 ... also Pi mal Daumen 115 bis 125 Euro netto pro Hörgerät, mit denen der Akustiker sechs Jahre lang auskommen darf.
Achtung! Betonung auf "darf" ... Donald würde jetzt sagen: "schlechter Deal :mrgreen:
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Re: Reparaturpauschale

#14

Beitrag von joejo »

Ohrenklempner hat geschrieben: 4. Dez 2025, 10:52 Aaalso, es ist seit Oktober so, dass nach Ablauf der Reparaturpauschale Reparaturrechnungen direkt bei der Barmer eingereicht werden können. Das war vorher anders, da gab es für jedes weitere Versorgungsjahr eine Servicepauschale. Bei allen anderen vdek-Kassen ist das nach wie vor so.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man sich aussuchen kann bis zum 15. Februar., welche Variante des Barmer Vertrages man wählt? Was würdest du als Akustiker wählen? Und welche Variante des Vertrags wäre für den Kunden die bessere?
Ohrenklempner
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Re: Reparaturpauschale

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Man kann es sich nicht aussuchen. Alle Versorgungen, die vor Vertragsabschluss (01.10.2025, kann auch später sein, je nach Betrieb) angefangen worden sind, laufen nach dem alten Vertrag. Alle anderen nach dem neuen Vertrag.
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