1. welche Krankenkasse ist das?? Sogar die DAK (sehr restriktiv!) zahlt
HG-Batterien für Kinder bis zum 18. Lebensjahr!
2. für einen Widerspruch benötigst du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" der
KK(=Krankenkasse). also eine schriftliche Ablehnung!
Dann legst du ganz formlos Widerspruch ein, indem du schreibst:
"Hiermit lege ich gegen den bescheid vom....Widerspruch ein. "
so, nun hast du 2 möglichkeiten: entweder du schreibst. "eine Begründung werde ich nachreichen" oder aber: "Begründung: nach meiner Kenntnis müssen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
HG-Batterien erstattet werden."
Mehr musst du gar nicht machen...du kannst sinnigerweise vorher den Akustiker fragen, die wissen normalerweise über die aktuelle gesetzeslage Bescheid! Praktisch ist auch, wenn man jemand kennt, der bei der gleichen
KK vesichert ist und die Kosten erstattet bekommt! In dem Fall kommt dann der nachbrenner nach folgendem muster (von mir in einem anderen fall so geschrieben) " Ich bin erstaunt, dass die DEUTSCHE Angestellten Krankenkasse in verschiedenen Zweigstellen nach unterschiedlichen Maßstäben arbeitet. Mir ist ein Kind in ....bekannt, bei dem die Kosten für die gleiche Verordnung ohne Probleme übernommen wurden. Ich hoffe, dass Sie nun ebenso entscheiden, andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß, blabla"
Ich hatte es damals ähnlich formuliert; ob ich den letzten satz so stehen hatte, weiß ich nicht mehr, aber er ist hilfreich, da viele bei einer mündlichen Ablehnung gar nicht auf die idee kommen, eine rechtsmittelfähige Ablehnung anzufordern und auch keinen Widerspruch einlegen...geschweige denn einen 2. Widerspruch einlegen und evtl. vor Gericht gehen würden...Ich habe den Eindruck, dass die
KK damit rechnen und erst mal die verzögerungstaktik anwenden und hoffen, dass sie damit geld sparen, weil die meisten menschen klein beigeben...
Viel Glück (wir kämpfen auch grad wieder um ein Hilfsmittel, das richtig Geld kostet
tschüss und viel Glück Birgit