Aufhebungsvertrag verhandeln

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Steffi Sch.
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Aufhebungsvertrag verhandeln

#1

Beitrag von Steffi Sch. »

Hallo zusammen,
ich denke darüber nach, meinen Job ein Jahr vor der Rente aufzugeben. Hier kurz die Eckdaten: Ich bin wegen meiner Hörminderung und einer Rückenerkrankung mit einem Grad von 60 schwerbehindert. Am 01.02.2027 kann ich daher mit Abzügen vorzeitig in Rente gehen, was ich meinem Arbeitgeber auch schon so angekündigt habe.
Nun ist in den letzten Monaten in meiner Familie einiges durcheinander geraten, mein Mann hatte zwei Schlaganfälle, mein Vater hat Krebs im Endstadium, meine Mutter pflegt ihn und ist an ihre Grenzen gekommen, mein Schwiegervater hat sich nach einer schweren Herz OP nicht mehr richtig erholt und meine Schwiegermutter ist dement.
Nun merke auch ich, dass ich an meine Grenzen gekommen bin. Die ganze Belastung und dazu ein Job im Vertrieb, wo jeden Tag Umsatz gefordert wird, haben mir Schlaflosigkeit und Herzrhythmusstörungen eingebracht.
Ich war gerade 4 Wochen krankgeschrieben und gleich am ersten Arbeitstag durfte ich beim Chef antreten, um zu klären, wie es weitergeht. Durch die Blume hat er mir angeboten zu prüfen, ob ein vorzeitiges Auflösen des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Er hat etwas von bezahlter Freistellung und Abfindung gesagt, auch dass der Betrieb noch weiter in meine Rente einzahlen könnte. Ich muss sagen, das ich darüber nicht traurig bin, im Gegenteil, ich würde lieber heute als morgen aufhören zu arbeiten.
Nun liegt die Anfrage in unserer Personalabteilung und ich zerbreche mir den Kopf, was da wohl kommen könnte. :?
Meine liebste Vorstellung wäre ja ja eine bezahlte Freistellung für die Zeit bis zum Renteneintritt. Das wäre nämlich die entspannteste Lösung, auch um den Druck durch das Arbeitsamt und bei Krankschreibung des Medizinischen Dienstes zu umgehen.
Nun meine Frage, ist das realistisch oder hat jemand von euch schon einmal so eine Erfahrung gemacht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
Steffi Sch. :help:
gereon
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#2

Beitrag von gereon »

Lass Dich hier am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Dir keine Nachteile entstehen.
Also auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben bevor der nicht vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesichtet worden ist.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Ohrenklempner
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

gereon hat geschrieben: 27. Okt 2025, 15:40 Lass Dich hier am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Dir keine Nachteile entstehen.
Genau das!
Im einem Forum bekommst du von 100 Usern 1000 Meinungen und der Sachverhalt ist bei dir einfach zu komplex (ALG, Rentenpunkte, Schwerbehinderung, Pflege von Angehörigen...), um sich von Laien beratschlagen zu lassen.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Treehugger
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#4

Beitrag von Treehugger »

Nur das machen was @geron geschrieben hat.

Weil nur dem kannst du alles sagen und nur er kann die richtigen Fragen an Dich stellen.
Rechtsberatung im Internet ist grundsätzlich schwierig.
rabenschwinge
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#5

Beitrag von rabenschwinge »

Noch eine Stimme für den Fachanwalt. Lass Dich beraten und unterschreib bitte bei Deinem Arbeitgeber nichts.
Sternenstaub
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#6

Beitrag von Sternenstaub »

Vielleicht dieses noch:
Gibt es einen Betriebsrat in eurer Firma? Oder bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Auch dort gibst Infos.
777
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#7

Beitrag von 777 »

Aufhebungsvertrag bedeutet Beendigung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einvernehmen - nicht dass dir das am Ende noch irgendwas einbrockt.
Ich würde mich auch dazu beraten lassen, den Aufhebungsvertrag vom Anwalt oÄ prüfen lassen und ggf. weitere Optionen besprechen.
Moin Moin und viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland :wave:
cleo99
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#8

Beitrag von cleo99 »

Bitte Vorsicht, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses und bezahlte Freistellung sind 2 komplett unterschiedliche Schuhe!
:blume1: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! :blume1:
gereon
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#9

Beitrag von gereon »

Da Du ja einen GdB von 60 hast, muss ja auch das Integrationsamt auch einer bezahlten Freistellung zustimmen. Neben dem Fachanwalt für Arbeitsrecht würde ich auch die Schwerbehindertenvertretung sofern vorhanden mit ins Boot holen.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Steffi Sch.
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#10

Beitrag von Steffi Sch. »

Hallo zusammen,
vielen Dank für die Ratschläge. Natürlich gibt es viele verschiedene Meinungen. Ich wollte auch nur wissen, ob schon mal jemand auf diese Weise eine bezahlte Freistellung ausgehandelt hat. Ich will ja raus aus dieser Tretmühle und mir ist klar, dass ich Rentenpunkte verliere. Das nehme ich aber in Kauf.
In unserer Firma gibt es weder einen Betriebsrat noch eine Schwerbehindertenvertretung. Sowas ist hier nicht gewünscht.
Steffi Sch. :help:
gereon
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#11

Beitrag von gereon »

Deine Intention haben wir schon verstanden. Aber ich kann nur das wiederholen was Ohrenklempner, Treehuger und ich schon geschrieben haben. Dein Fall ist sehr individuell, so dass Du hier im Forum keine vernünftige Auskunft zu Deinem konkreten Fall bekommen wirst. Die meisten von uns sind hier, da sie selber oder zumindest ein Angehöriger betroffen ist. Rechtsanwälte, die sich mit Deinem Fall auskennen, sind hier im Forum eher nicht vertreten. Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung, deren Jahresbeitrag sowie Selbstbeteiligung nicht allzu hoch ist, um sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Es ist schon toll, dass wir mit Ohrenklempner, Der Akustiker, Aktobi, Captain und Mucketoaster hier auch Akustiker im Forum haben, die sich immer die Zeit nehmen ehrenamtlich und uneigenützlich ausführlich Fragen zu verschiedenen Geräten zu beantworten. Vielen Dank euch noch einmal.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Steffi Sch.
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#12

Beitrag von Steffi Sch. »

Ja, ich habe eine Rechtsschutzversicherung und auch einen Anwalt im Bekanntenkreis. Sowie eine Nachbarin, die in der Personalabteilung eines großen Unternehmens tätig war.
Ich werde das Angebot auf jeden Fall prüfen lassen.
Vielen Dank nochmal.
Steffi Sch. :help:
sedi
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#13

Beitrag von sedi »

Vllt hilft Dir ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung.
Die waren bei mir sehr zugewandt und kompetent.
Beachte auch das Arbeitsrecht. Die Arbeitsagentur berät ebenfalls und gibt zu Sperrzeit für ALG 1 Auskunft.
Und bedenke die Sozversicherungsbeiträge. Du wirst Selbstzahler für KV und PV.
Das Thema ist vielschichtig. Aber kein gordischer Knoten.
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
Steffi Sch.
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#14

Beitrag von Steffi Sch. »

Solange mein Arbeitgeber mir den Lohn weiterzahlt, also während der Freistellung, bin ich doch sozialversichert, oder liege ich da falsch?
Steffi Sch. :help:
deaf_tom
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#15

Beitrag von deaf_tom »

Richtig. Du erhältst weiterhin ganz normal dein Gehalt. Der einzige Unterschied ist, dass du nicht mehr bei der Arbeit erscheinen musst.
Signia Pure Charge&Go BCT 7 IX
JulianTho
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Re: Aufhebungsvertrag verhandeln

#16

Beitrag von JulianTho »

Puh, ganz schön was los bei dir und deiner Familie. Ich drücke dir alle Daumen und wünsche dir nur das Beste.

Zu deiner ursprünglichen Frage zum Thema Aufhebungsvertrag: Ich habe selbst bereits eine Aufhebung hinter mir und kann dir sagen - Glückwunsch! Eine wunderbare Situation für dich.

Ich gebe allen Vorrednern Recht, du solltest definitiv die Sache über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht abwickeln lassen. Nicht um deinen Arbeitgeber zu ärgern, sondern weil man selbst einfach kein Fachmann ist. Daher völlig legitim. Wer so etwas ohne einen Anwalt klärt, ist selbst schuld.
gereon hat geschrieben: 28. Okt 2025, 07:14 Da Du ja einen GdB von 60 hast, muss ja auch das Integrationsamt auch einer bezahlten Freistellung zustimmen. Neben dem Fachanwalt für Arbeitsrecht würde ich auch die Schwerbehindertenvertretung sofern vorhanden mit ins Boot holen.
Das ist meine ich nicht ganz korrekt. Das Integrationsamt wäre definitiv im Boot, wenn es sich um eine klassische Kündigung handeln würde. Tut es aber nicht. Ein Aufhebungsvertrag ist erst einmal lediglich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - über was auch immer (ob bezahlte Freistellung, unmittelbares Arbeitesende und Zahlung einer Abfindung, etc), davon muss niemand sonst in Kenntnis gesetzt werden, auch kein Integrationsamt. Dem Amt geht es um die Wahrung der Behindertenrechte - eine Aufhebung ist so gesehen jedoch nicht zu deinem Nachteil. Aber auch hier gilt: Anwalt konsultieren.
Steffi Sch. hat geschrieben: 28. Okt 2025, 11:44 Solange mein Arbeitgeber mir den Lohn weiterzahlt, also während der Freistellung, bin ich doch sozialversichert, oder liege ich da falsch?
Ja, bist du. Du bist ja in solch einem Fall auch noch angestellt. Dies ist aber nur eins von mehreren Szenarien auf das man sich einigen kann. - - > Anwalt.
sedi hat geschrieben: 28. Okt 2025, 11:17 Vllt hilft Dir ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung.
Die waren bei mir sehr zugewandt und kompetent.
Beachte auch das Arbeitsrecht. Die Arbeitsagentur berät ebenfalls und gibt zu Sperrzeit für ALG 1 Auskunft.
Und bedenke die Sozversicherungsbeiträge. Du wirst Selbstzahler für KV und PV.
Das Thema ist vielschichtig. Aber kein gordischer Knoten.
Eine Sperrzeit auf Seiten der Arbeitsagentur kann umgangen werden, wenn nach außen die Aufhebung "offiziell" nicht als Aufhebung deklariert wird. Alles kein Thema, nur muss halt ein Fachmann mit ins Boot - - > Anwalt. Allerdings dürfte dir das Thema ALG ja eh egal sein, wenn du im Anschluss direkt in die Rente übergehst und Rente beziehst.
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