Vielleicht könnt ihr mir hierbei helfen und eine Einschätzung abgeben.
Anhand des Audiogramms komme ich auf einen GdB von 30. Dazu hatte ich folgenden Rechner genutzt: https://schwerhoerigenforum.de/phpbb/ap ... db-rechner
Das Versorgungsamt hat den Antrag mit der folgenden Begründung abgelehnt:
Der Hörverlust beträgt nach Sprachaudiogramm Bl. 7 rechts 30% und links 0%, somit GdB > 10. Das Ausmaß einer Behinderung wird nicht erreicht.
Auf welcher Grundlage und welche Berechnung hier zu Grunde liegt ist mir nicht klar. Wurde hier vielleicht das Ergebnis des Freiburger Sprachtests genommen? Mit dem kann ich leider nichts anfangen und weiß nicht wie dieser berechnet wird.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
