GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

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Mickeye1234
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GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#1

Beitrag von Mickeye1234 »

Hallo zusammen,

lassen meinen Bescheid anwältlich prüfen, aber vielleicht kann mir jemand das bezüglich Gesamtwortverstehen durchrechnen.
Ohne spuckte der Rechner mir GDB 70 aus. Bekommen habe ich 60.
Oder jemand einen Link zum genauen durchrechnen? Kann die hier verfügbare Excel leider nicht öffnen.
image0 (9).jpeg
Und weiß jemand wie ich rauskriege wie der errechnete GDB zustande kam?
Also ob es nur für die Ohren ist oder auch für andere Sachen wie Psyche?
Steht auf dem Bescheid leider nicht drauf.
Dani!
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#2

Beitrag von Dani! »

Hallo Mickeye,
Kannst du bitte ein schärferes Bild hochladen. Beim aktuellen tue ich mir mit dem Entziffern arg schwer.

Um herauszufinden was bei dem GdB berücksichtigt wurde, musst du Akteneinsicht einfordern. Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, müsstest du das auch vorsorglich widersprechen. Aber das weiß dein Anwalt wahrscheinlich sowieso.
Wenn du mehrere Leiden hast, erhält man in der Regel den Wert für das größere Leiden, selten erhöht sich der Gesamtgrad mehrerer Leiden, kommt aber auch vor.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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Mickeye1234
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#3

Beitrag von Mickeye1234 »

Dani! hat geschrieben: 24. Jul 2025, 20:38 Hallo Mickeye,
Kannst du bitte ein schärferes Bild hochladen. Beim aktuellen tue ich mir mit dem Entziffern arg schwer.

Um herauszufinden was bei dem GdB berücksichtigt wurde, musst du Akteneinsicht einfordern. Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, müsstest du das auch vorsorglich widersprechen. Aber das weiß dein Anwalt wahrscheinlich sowieso.
Wenn du mehrere Leiden hast, erhält man in der Regel den Wert für das größere Leiden, selten erhöht sich der Gesamtgrad mehrerer Leiden, kommt aber auch vor.
Hoffe jetzt besser.
IMG_4846-compressed.jpeg
emilsborg
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#4

Beitrag von emilsborg »

Das Sprachaudiogramm gibt für das rechte Ohr 70% Hörverlust her und für das linke Ohr 80% (Tabelle A in Abschnitt 5 der Versorgungsmedizinverordnung), daraus ergibt sich nach Tabelle D eigentlich nur ein GdB von 50…, GdB von 60 ist für Schwerhörigkeit alleine also schon mehr als gut.

https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
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Mickeye1234
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#5

Beitrag von Mickeye1234 »

Danke dir. Ich bekam 2023 nur 50. Habe jetzt noch den Tinnitus und Psyche angegeben. Das Hörvermögen sollte aber laut dem Reha Team auch schlechter geworden sein. Vielleicht kamen die 60 aber nur durch den Zusatz von etwas anderem Zustande.
Etwas schade das die Ämter nicht direkt mit auflisten, wie es sich Zusammensetzt und man erst Akteneinsicht verlangen muss.
Weißt du ob man auch nur das verlangen kann, ohne dann gegen den Bescheid vorzugehen? Also nur die Info bekommen, wie sich der GDB zusammensetzt?
emilsborg
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#6

Beitrag von emilsborg »

Mickeye1234 hat geschrieben: 25. Jul 2025, 09:49 Etwas schade das die Ämter nicht direkt mit auflisten, wie es sich Zusammensetzt und man erst Akteneinsicht verlangen muss.
Weißt du ob man auch nur das verlangen kann, ohne dann gegen den Bescheid vorzugehen? Also nur die Info bekommen, wie sich der GDB zusammensetzt?
Akteneinsicht sollte man meines Wissens nach auch ohne Einspruch / Widerspruch einzulegen nehmen können, gemäß § 25 SGB X Akteneinsicht durch Beteiligte.
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Mickeye1234
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#7

Beitrag von Mickeye1234 »

Danke werde es versuchen.
Bin halt etwas verwirrt. In der 6 wöchigen Reha hat man mir erzählt, dass ich quasi Taub bin :D Von da stammt das Audiogramm.
Daher wundert mich jetzt, dass es nur 60 geworden ist.
Dani!
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#8

Beitrag von Dani! »

Mickeye1234 hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:08 In der 6 wöchigen Reha hat man mir erzählt, dass ich quasi Taub bin :D
Für Normalhörende bist du praktisch taub. Für Leute, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind, verstehst du noch recht gut ;)
Aber zugegeben, so ein Audiogramm sieht stark nach einer CI-Kandidatur aus...
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Dominik
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#9

Beitrag von Mickeye1234 »

Dani! hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:14
Mickeye1234 hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:08 In der 6 wöchigen Reha hat man mir erzählt, dass ich quasi Taub bin :D
Für Normalhörende bist du praktisch taub. Für Leute, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind, verstehst du noch recht gut ;)
Aber zugegeben, so ein Audiogramm sieht stark nach einer CI-Kandidatur aus...

Wahrscheinlich.
CI wurde mir auch jeden Tag gesagt.
AlfredW
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#10

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

mal ne Frage in die zum GdB, weil es gerade hier reinpasst. Wird für die Berechnung des GdB ausschließlich das Ton- und Sprachdiagramm herangezogen oder auch die Tatsache wann die Schwerhörigkeit erworben wurde (vor oder nach dem Spracherwerb)? Also ob die sprachliche Ausdrucksweise normgerecht ist usw.?

@Mikeye1234: Auch wenn sich das für Dich nicht so anfühlt, bist immer noch quasi die Einäugge unter den Blinden.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
muggel
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#11

Beitrag von muggel »

Es wird nur das Hörvermögen betrachtet.
Wenn zusätzlich Sprachstörungen vorhanden sind, dann werden diese separat beurteilt und es entsteht ggf ein höherer GdB. Dies gilt aber für alle Beeinträchtigungen.

Und zum Thema CI: ich weiss nicht, aber ich finde, dass die Audiogramme nich nicht für ein CI sprechen.
Auch wenn immer mehr Kliniken früher implantieren, ist dieses meiner Meinung nach keine wirklich gute Entwicklungsrichtung. Denn damit steigen auch, wie man in vielen Foren lesen kann, die Erwartungen massiv und damit auch die Enttäuschungen, wenn sich das Hören langsamer als erwartet entwickelt.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
emilsborg
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#12

Beitrag von emilsborg »

AlfredW hat geschrieben: 26. Jul 2025, 11:02 Wird für die Berechnung des GdB ausschließlich das Ton- und Sprachdiagramm herangezogen oder auch die Tatsache wann die Schwerhörigkeit erworben wurde (vor oder nach dem Spracherwerb)? Also ob die sprachliche Ausdrucksweise normgerecht ist usw.?
Hallo Alfred,

zumindest für Personen, welche Deutsch sprechen, wäre in erster Linie das Sprachaudiogramm von Bedeutung. Siehe die Einleitung in Abschnitt 5 der Anhänge mit den Details zu

Hör- und Gleichgewichtsorgan

Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.


Zu finden ist das hier: Link Versorgungsmedizinverordnung

Ich hoffe das hilft dir weiter.
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emilsborg
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#13

Beitrag von emilsborg »

Dani! hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:14
Mickeye1234 hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:08 In der 6 wöchigen Reha hat man mir erzählt, dass ich quasi Taub bin :D
Für Normalhörende bist du praktisch taub. Für Leute, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind, verstehst du noch recht gut ;)
Dem kann ich mir nur anschließen. Der Einäugige unter den Blinden wäre ähnlich gelagert.
Dani! hat geschrieben: 25. Jul 2025, 11:14 Aber zugegeben, so ein Audiogramm sieht stark nach einer CI-Kandidatur aus...
Da wäre ich auch ein CI Kandidat und ehrlich gesagt scheint mir das doch wie auch Muggel schrieb etwas arg voreilig. Denn wenn da nicht mehr mit guter Hörgeräteeinstellung und vielleicht weiteren Hilfsmitteln herauszuholen ist, dann weiß ich auch nicht weiter als eine zusätzliche Einschränkung zu vermuten die erst mal genauer verstanden und behandelt werden sollte.
Ok, mein „Vorteil“ ist, ich höre schon seit Geburt schlechter als der Großteil der heutigen Hörgeräteträger, daher bin ich vielleicht auch gewöhnt Dinge anders anzugehen.
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#14

Beitrag von Dani! »

emilsborg hat geschrieben: 26. Jul 2025, 13:56 Denn wenn da nicht mehr mit guter Hörgeräteeinstellung und vielleicht weiteren Hilfsmitteln herauszuholen ist, dann weiß ich auch nicht weiter als eine zusätzliche Einschränkung zu vermuten die erst mal genauer verstanden und behandelt werden sollte.
ich hatte nur das sprach Audiogramm betrachtet. Daran sieht man, dass man mit nicht mehr als 60 % beziehungsweise 55 % Verstehen in Ruhe mit Hörgeräten rechnen kann. Und das ist gleichzeitig die Grenze für die Indikation für ein CI.

Was ich allerdings nicht beachtet hatte ist die Tatsache, dass das Sprach Audiogramm viel zu schlecht für das angegebene Ton Audiogramm ist. Im Tonautogramm stört mich die Tatsache, dass die Knochenleitung im schlechtesten Fall bei 60 dB ist, während die Schallleitung auch bis 90 dB geht, zumindest an einer einzigen Stelle, beim Rest überlappen sich Knochen und Luft Leitung. normalerweise ist überall etwa der gleiche Abstand, und nicht plötzlich so ein starker Sprung dazwischen.

Eigentlich müsste es im Sprach Audiogramm bei 80 dB deutlich mehr als fünf oder zehn % Verstehquote geben. Bei 100 dB sowieso.
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#15

Beitrag von Mickeye1234 »

Dani! hat geschrieben: 26. Jul 2025, 16:23
emilsborg hat geschrieben: 26. Jul 2025, 13:56 Denn wenn da nicht mehr mit guter Hörgeräteeinstellung und vielleicht weiteren Hilfsmitteln herauszuholen ist, dann weiß ich auch nicht weiter als eine zusätzliche Einschränkung zu vermuten die erst mal genauer verstanden und behandelt werden sollte.
ich hatte nur das sprach Audiogramm betrachtet. Daran sieht man, dass man mit nicht mehr als 60 % beziehungsweise 55 % Verstehen in Ruhe mit Hörgeräten rechnen kann. Und das ist gleichzeitig die Grenze für die Indikation für ein CI.

Was ich allerdings nicht beachtet hatte ist die Tatsache, dass das Sprach Audiogramm viel zu schlecht für das angegebene Ton Audiogramm ist. Im Tonautogramm stört mich die Tatsache, dass die Knochenleitung im schlechtesten Fall bei 60 dB ist, während die Schallleitung auch bis 90 dB geht, zumindest an einer einzigen Stelle, beim Rest überlappen sich Knochen und Luft Leitung. normalerweise ist überall etwa der gleiche Abstand, und nicht plötzlich so ein starker Sprung dazwischen.

Eigentlich müsste es im Sprach Audiogramm bei 80 dB deutlich mehr als fünf oder zehn % Verstehquote geben. Bei 100 dB sowieso.
Ich finde es auch immer super schwierig mit diesen Tests. Es hängt ja auch super von der Tagesform und dann den Wörtern ab, welche man bekommt. Du bist die erste die Anspricht, dass es nicht so zusammenpasst. Dieses Audiogramm wurde bei mir am 3. Tag in der reha Klinik gemacht. Morgens nach meiner ersten Visite, wo ich direkt wegen einer falschen Formulierung vom Chefarzt runter gemacht wurde. Also ich war sehr entspannt und sehr erholt :D
Und mit diesem Audiogramm wurde ich dann 6 Wochen lang als CI Kandidat behandelt. Als gäbe es keine andere Möglichkeit.
Und das obwohl mein HNO oder auch nur ein Akustiker jemals vorher was in die Richtung erwähnt hat. Und wenn doch alle nur helfen wollen....
Mickeye1234
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Re: GDB gerechtfertigt? Verschlechterungsantrag

#16

Beitrag von Mickeye1234 »

muggel hat geschrieben: 26. Jul 2025, 11:50 Es wird nur das Hörvermögen betrachtet.
Wenn zusätzlich Sprachstörungen vorhanden sind, dann werden diese separat beurteilt und es entsteht ggf ein höherer GdB. Dies gilt aber für alle Beeinträchtigungen.

Und zum Thema CI: ich weiss nicht, aber ich finde, dass die Audiogramme nich nicht für ein CI sprechen.
Auch wenn immer mehr Kliniken früher implantieren, ist dieses meiner Meinung nach keine wirklich gute Entwicklungsrichtung. Denn damit steigen auch, wie man in vielen Foren lesen kann, die Erwartungen massiv und damit auch die Enttäuschungen, wenn sich das Hören langsamer als erwartet entwickelt.

Zum Thema Ci: ich war Anfang des Jahres in meiner ersten HNO Reha überhaupt. Hier wurde es zum ersten Mal bei mir erwähnt. Aufgrund dieses Audiogrammes. Nicht nur einfach als zukünftige Sache. Es wurde mir quasi jeden Tag von diversen Ärzten oder Therapeuten eingetrichtert, als gäbe es für mich keine andere Option. Es war teilweise extrem penetrant das ich das Gefühl hatte, man möchte mir da etwas verkaufen. Mir wurde gesagt, dass es die einzige Option ist mein sprachliches Verstehen zu verbessern.
Nur es gibt ja auch keine Garantie das es mir persönlich hilft und man hatte dann anscheinend nicht das Verständnis, dass ich das jetzt nicht direkt mal "Ausprobieren" möchte :D
Ist ja nicht wie ein HG, was man mal kurz eben testet. Anscheinend verstehen das viele Ärzte in diesen Kliniken nicht.
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