Ich kaufte über das Internet vier Hörgeräte, zwei Stück, jeweils für links und rechts; sowie ein Pärchen als Ersatzgerät und diverses Zubehör. Der Preis betrug insgesamt 6.245,00 Euro. Es stellte sich heraus, dass diese Geräte nicht mit meinem Smartphone kompatibel sind, was ich hier schon berichtete. Die Online Firma bestand dann auf einen Austausch mit anderen Geräten, die dann hundertprozentig zu meinem Smartphone passen sollten, wobei andere Leute schon vorab daran zweifelten. Da die Rückgabefrist bis zur Bestellung der Online-Firma beim Hersteller, danach dem Einstellen der Geräte und Übersendung an mich überschritten wäre, ließ ich mir vorab eine Verlängerung der Rückgabefrist schriftlich bestätigen, was dann per Mail am 23. Mai erfolgte und nun auf den 7. Juni datiert war.
Die Bestellfirma sitzt in der Schweiz, die Firma für die Retouren ist aber in Frankreich angesiedelt, was ich vorher auch nicht wusste. Die Geräte kamen gestern am 30. Mai bei mir aus Frankreich an und ich schickte am gleichen Tag die alten Apparate kostenfrei über DHL dahin auch wieder zurück. Dazu erhielt ich von der Schweizer Firma einen Tag zuvor eine RMA-Nummer. Auch bei diesen Geräten gibt es nun Probleme, die sogar noch schlimmer sind. Nach meiner Vermutung besteht wieder ein Kompatibilitätsproblem, aber nach Aussagen der Online Firma ist dies nur eine Einstellungssache. Zwecke Klärung erhielt dazu einen weiteren Online Termin, der aber seitens der Firma erst am 3. Juni möglich ist.
Eine Zusammenfassung:
23. Mai: Bestätigung der Verlängerung der Rückgabefrist
27. Mai: Absendung der neuen Geräte
30. Mai: Erhalt der neuen Geräte
3. Juni: Online Termin wegen den Problemen mit den neuen Geräten
7. Juni: Ende der Rückgabefrist
Sollte es zu einer erneuten Rückgabe kommen, so vergeht zwischen Abholung und Zustellung in der Regel einige Zeit.
Die Online Firma schrieb mir damals:
'Die bisherige Frist von 30 Tagen verlängere ich für Sie gerne bis zum 7. Juni, sodass Sie ausreichend Zeit haben, die neuen Geräte in Ruhe zu testen.
Meine Fragen sind jetzt:
1.Wie zählt nun die neue Rückgabefrist? Ist das Datum der Rücksendung der Stichtag oder der Eingang bei der Retouren-Firma, die in Frankreich sitzt?
Bei der Online Bestellfirma steht aufgeführt, dass die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen, sogar ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Ich wollte die alten Geräte innerhalb dieser Frist zurückgeben, aber sie bestanden auf ein Auswechseln der Geräte und verweigerten mir eine RMA Nummer, die man für die Rücksendung braucht. Ich ließ mich auf einen Austausch ein, da ich keine Rechtsstreitigkeiten wollte.
2. Falls ich jetzt auch die neuen Geräte zurücksenden muss und wieder keine RMA erhalte, kann ich die Geräte auch ohne diese RMA Nummer zurücksenden? Wer trägt dann die Rücksendekosten? Da die Geräte ziemlich teuer waren, werden die Rücksendekosten nicht unerheblich sein. Kann ich diese einklagen, falls sich die Firma weigern sollte, mir die Kosten zu erstatten?
3. Der Firmensitz ist in der Schweiz, die Rücksendeadresse liegt aber in Frankreich. Soll ich die Geräte nach Frankreich zurück senden? Da ich kein Französisch spreche, ist mein Anschreiben dann aber in deutsch und könnte bei der Zuordnung Probleme ergeben, noch dazu möglicherweise ohne RMA Nummer, die ich vielleicht nicht erhalten werde. Es handelt sich um einen Betrag von 6.245,00 Euro, den ich dann zurückerstattet haben will, also keine Kleinigkeit.
4. Die alten Geräte sind im Internet genauso teuer wie die Neuen. Die alten Geräte erhielt ich aus der Schweiz und die Rechnung war in deutsch. Die neuen Geräte wurden mir aus Frankreich zugesandt und die Rechnungsunterlagen gab es in französischer Sprache. Im Verwendungstext war pro Gerät ein Preis aufgeführt, der rund 760 Euro darüber lag, bei vier Geräten sind das insgesamt 3.040,00 Euro mehr. In der Spalte dahinter stand jeweils 0,00 Euro aufgeführt. Außerdem gab es noch zwei weitere Rechnungen mit zwei mal 5 Euro. Diese wurden aber in der Betragsspalte nicht mit Null ausgewiesen, sondern mit diesem Betrag und in der Endsumme mit jeweils 10 Euro. Auf meine mündliche Nachfrage teilte man mir mit, dass das alles etwas mit dem Zoll zu tun hat. Wäre es besser, diese Vorgänge nur rein vorsichtshalber vorab per Einschreiben zu reklamieren, damit mir später eventuell keine Nachteile entstehen können?
5. Wenn ich die Geräte von mir aus nach Frankreich zurück schicke, muss ich bei DHL den Wert angeben, den ich bei der Schweizer Firma für die alten Geräte bezahlte oder den vollkommen überhöhten Wert (3.040,00 Euro mehr) für die neuen Geräte, den das französische Unternehmen erstellte?
Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 22. Mai 2025, 07:28
Re: Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
Eine Rechtsberatung kann Dir hier keiner geben. Ich bezweifle sogar, dass jemand schon in einer so speziellen Situation wie Du war und Dir weiterhelfen kann.
125-250-500-1k-1,5k-2k-3k-4k-6k-8k-10k
R 50- 50- 50- 45- 45-40-45-55-60-60-60
L 70- 70- 70- 65- 65-65-65-65-60-60-60
Beidseitig Phonak Audéo Lumity 90-R
R 50- 50- 50- 45- 45-40-45-55-60-60-60
L 70- 70- 70- 65- 65-65-65-65-60-60-60
Beidseitig Phonak Audéo Lumity 90-R
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 22. Mai 2025, 07:28
Re: Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
Ich will ja auch keine Rechtsberatung. Das weiß ich selber, dass das hier nicht möglich ist, aber vielleicht hat Jemand einen Tip, wie ich eventuell weiter verfahren könnte. Schließlich benötige ich dringend Hörgeräte und habe jetzt auch nicht das Geld hier um mir einfach Neue zu kaufen.
-
- Beiträge: 10942
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
Nach meiner Auffassung ist die Rückgabefrist zunächst einmal nur die im EU-Raum gesetzlich vorgeschriebene Frist (Fernabsatz), die dir aus Kulanz vom Händler verlängert wurde. Dieses Rückgaberecht ist aber uninteressant, wenn eine Störung des Kaufvertrags vorliegt. Der Händer ist in der Pflicht, das dir versprochene Produkt mit den versprochenen Eigenschaften zu liefern. Wenn der Händler nicht dazu in der Lage ist, muss er nachbessern, z.B. durch Austausch gegen ein funktionierendes Produkt. Wenn das nach einer zumutbaren Zahl Versuche wiederholt fehlschlägt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Du hast eine gute Beweissituation, da dir per Mail die volle Kompatibilität mit deinem Honor-Smartphone zugesichert wurde. Ich würde alles zurückschicken und auf einen Tausch gegen standard-Bluetooth-fähige Hörgeräte bestehen; und wenn das nicht machbar ist, verlangst du die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Re: Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
Die Schweiz gehört aber nicht zur EU, da kann man nicht pauschal auf EU-Recht abstellen. Da muss man dann ins Kleingedruckte vom Kaufvertrag schauen, welches Recht gilt.
-
- Beiträge: 10942
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Rechtliche Fragen zum Online-Kauf
Ja, stimmt. Bei Fernabsatz gelten die Rechte des Verbraucherlandes. Wenn das die Schweiz ist, dann gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht bei Fernabsatz, glaube ich. Dennoch hat das gekaufte Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften. In dem Fall sind die Verbraucherrechte in den meisten Ländern wohl ähnlich, und zwar, dass man auf eine Nachbesserung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags in Anspruch nehmen kann.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!