mein Name ist Axel, ich bin 61 und leide seit über 30 Jahren an schwer einstellbarem Typ1-Diabetes. Aus diesem Grund habe ich im letzten Jahr einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich hatte zudem vor vier Jahren bei einem Akustiker einen Hörtest machen lassen mit dem Ergebnis, dass ich mit dem rechten Ohr nicht mehr gut hörte:
Mit dem Antrag auf Schwerbehinderung hatte ich auch das obige Audiogramm aus dem Jahr 2021 eingereicht. Das Ergebnis des Versorgungsamtes war ein Bescheid mit folgenden Werten:
Typ-1-Diabetes: GDB 40
Hörschwäche: GDB 10
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Gesamtbewertung: GDB 40
Ich hatte eigentlich GDB 50 erwartet, und zwar allein schon wegen dem Typ-1-Diabetes und nicht wegen meiner Hörschwäche. Ein Widerspruch gegen diese Bewertung wurde jedoch abgelehnt.
In den letzten Monaten hat sich mein Hörvermögen leider erheblich verschlechtert, was ich vor allem bei der Arbeit spüre: Ich kann bei Besprechungen nur noch schlecht folgen, da ich ja auch nicht immer nachfragen kann. Ich kann auch meinen Freestyle-3 Alarm auf meinem Handy, den ich im Büro nur leise einstellen kann, nicht mehr hören, und lautstellen geht natürlich auch nicht, weil es die Kollegen nerven würde.
Also war ich in der letzten Woche erneut bei einem Akustiker mit folgendem neuen Audiogramm-Ergebnis, das meine Vermutung leider bestätigt:
Ich habe die Werte der beiden oberen Diagramme des neuen Audiogramms in den GDB-Rechner hier im Forum eingegeben, der folgendes Ergebnis brachte:
Hörverlust rechts: 64% (hochgradige Schwerhörigkeit), links: 54% (mittelgradige Schwerhörigkeit) => GDB 30
Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:
1. Das untere Diagramm kann ich nicht bewerten, da ich nicht weiß, welche Werte in welche Zellen des Excel-Sheets des Rechners eingegeben werden sollen... wirkt sich das auch noch auf den GDB-Wert aus?
2. Angenommen, der neue GDB-Wert ist in der Tat GDB 30 (eine Bestätigung des Audiogramms durch einen Arzt steht auch noch aus, warte noch auf einen Termin): Macht ein Antrag auf Verschlechterung beim Versorgungsamt Sinn, d.h. erhöht sich dann eventuell der GDB-Wert, oder rechnet das Amt, wie vorher bereits "40+10=40", jetzt "40+30=40"? War jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann mit seine/ihre Situation schildern?
Ich bin mir bewusst, dass die Einzelnen GDB-Werte nicht "einfach" addiert werden können, es hängt natürlich davon ab, wie sich die Lebenssituation verschlechtert, und ob sich die Behinderungen in diesem Zusammenhang negativ beeinflussen. Ich bin mir auch darüber bewusst, dass die Versorgungsämter unter allen Umständen versuchen, die GDB-Werte unter 50 zu halten, da es erst ab GDB 50 signifikante Erleichterungen für die Betroffenen (auf Kosten des Staates) gibt.
Ich werde mir jetzt erst einmal nach dem Arzttermin ein Hörgerät besorgen (nein, zwei), aber wenn es generell so ist, dass die GDB-Werte "nie" addiert werden, kann ich mir den Aufwand für den Verschlechterungsantrag auch sparen... ODER?
Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!
LG Axel