Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

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akresse
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Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#1

Beitrag von akresse »

Hallo Forum,

mein Name ist Axel, ich bin 61 und leide seit über 30 Jahren an schwer einstellbarem Typ1-Diabetes. Aus diesem Grund habe ich im letzten Jahr einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich hatte zudem vor vier Jahren bei einem Akustiker einen Hörtest machen lassen mit dem Ergebnis, dass ich mit dem rechten Ohr nicht mehr gut hörte:

Bild

Mit dem Antrag auf Schwerbehinderung hatte ich auch das obige Audiogramm aus dem Jahr 2021 eingereicht. Das Ergebnis des Versorgungsamtes war ein Bescheid mit folgenden Werten:

Typ-1-Diabetes: GDB 40
Hörschwäche: GDB 10
__________________________
Gesamtbewertung: GDB 40

Ich hatte eigentlich GDB 50 erwartet, und zwar allein schon wegen dem Typ-1-Diabetes und nicht wegen meiner Hörschwäche. Ein Widerspruch gegen diese Bewertung wurde jedoch abgelehnt.

In den letzten Monaten hat sich mein Hörvermögen leider erheblich verschlechtert, was ich vor allem bei der Arbeit spüre: Ich kann bei Besprechungen nur noch schlecht folgen, da ich ja auch nicht immer nachfragen kann. Ich kann auch meinen Freestyle-3 Alarm auf meinem Handy, den ich im Büro nur leise einstellen kann, nicht mehr hören, und lautstellen geht natürlich auch nicht, weil es die Kollegen nerven würde.

Also war ich in der letzten Woche erneut bei einem Akustiker mit folgendem neuen Audiogramm-Ergebnis, das meine Vermutung leider bestätigt:

Bild

Ich habe die Werte der beiden oberen Diagramme des neuen Audiogramms in den GDB-Rechner hier im Forum eingegeben, der folgendes Ergebnis brachte:

Hörverlust rechts: 64% (hochgradige Schwerhörigkeit), links: 54% (mittelgradige Schwerhörigkeit) => GDB 30

Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:

1. Das untere Diagramm kann ich nicht bewerten, da ich nicht weiß, welche Werte in welche Zellen des Excel-Sheets des Rechners eingegeben werden sollen... wirkt sich das auch noch auf den GDB-Wert aus?

2. Angenommen, der neue GDB-Wert ist in der Tat GDB 30 (eine Bestätigung des Audiogramms durch einen Arzt steht auch noch aus, warte noch auf einen Termin): Macht ein Antrag auf Verschlechterung beim Versorgungsamt Sinn, d.h. erhöht sich dann eventuell der GDB-Wert, oder rechnet das Amt, wie vorher bereits "40+10=40", jetzt "40+30=40"? War jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann mit seine/ihre Situation schildern?

Ich bin mir bewusst, dass die Einzelnen GDB-Werte nicht "einfach" addiert werden können, es hängt natürlich davon ab, wie sich die Lebenssituation verschlechtert, und ob sich die Behinderungen in diesem Zusammenhang negativ beeinflussen. Ich bin mir auch darüber bewusst, dass die Versorgungsämter unter allen Umständen versuchen, die GDB-Werte unter 50 zu halten, da es erst ab GDB 50 signifikante Erleichterungen für die Betroffenen (auf Kosten des Staates) gibt.

Ich werde mir jetzt erst einmal nach dem Arzttermin ein Hörgerät besorgen (nein, zwei), aber wenn es generell so ist, dass die GDB-Werte "nie" addiert werden, kann ich mir den Aufwand für den Verschlechterungsantrag auch sparen... ODER?

Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!

LG Axel
gereon
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Re: Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#2

Beitrag von gereon »

Hallo Axel,

der GdB wird nicht durch die Addition der einzelnen GdB Werte bestimmt. Es wird stattdessen geschaut wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig auswirken. Der GdB Rechner auf dieser Seite ist nur für das Tonaudiogramm. Nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien zur Begutachtung einer Schwerbehinderung ist bzgl. der Ermittlung des GdB bzgl. Deiner Höreinschränkung das Sprachaudiogramm ausschlaggebend. Denn es kommt häufiger vor, dass das Sprachaudiogramm deutlich besser als das Tonaudiogramm ausfällt.
Zuletzt geändert von gereon am 4. Apr 2025, 09:02, insgesamt 2-mal geändert.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
akresse
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Re: Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#3

Beitrag von akresse »

Hallo Gereon, vielen Dank für deinen Hinweis bzgl. des Sprachaudiogramms!
Orni
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Re: Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#4

Beitrag von Orni »

Mein Tip: Geh zum VDK. Die sind Experten auf dem Gebiet und können dich beraten ob es möglich ist wegen dem Diabetes GdB 50 zu erhalten, Wenn ja helfen sie dir dabei den zu beantragen. Sogar bis vors Sozialgericht.
Links
250/500/750/1K/1,5K/2K/3K/4k/6K/8K
10dB/10dB/10dB/10dB/10dB/15dB/30dB/55dB/50dB/35dB
Rechts
250/500/750/1K/1,5K/2K/3K/4K/6K/8K
5dB/5dB/5dB/5dB/10dB/15dB/45dB/50dB/60dB/55dB
muggel
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12

Re: Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#5

Beitrag von muggel »

Orni hat geschrieben: 5. Apr 2025, 08:36 Mein Tip: Geh zum VDK. Die sind Experten auf dem Gebiet und können dich beraten ob es möglich ist wegen dem Diabetes GdB 50 zu erhalten, Wenn ja helfen sie dir dabei den zu beantragen. Sogar bis vors Sozialgericht.
Sorry, aber das ist so pauschal einfach nicht richtig. Wie gut ein Sozialverband in welchem Bereich ist, hängt von den Mitarbeitern ab. Es gibt auch da gute und weniger gute.
Hier ist zum Beispiel der VdK grotten schlecht, was Schwerbehindertenausweis angeht. DIe wussten noch nciht mal, was das Merkzeichen GL ist...
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
akresse
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Re: Typ-1-Diabetiker mit GDB 40, jetzt auch noch schwerhörig...

#6

Beitrag von akresse »

Vielen Dank für den Hinweis mit dem VdK. Und natürlich stimmt es auch, dass man nicht pauschal erwarten kann, dort Experten anzutreffen, aber probieren kann man es ja. Meine Hausärztin gab mir noch eine Adresse vom Integrationsfachdienst (IFD) Frankfurt (ich wohne im Rhein-Main-Gebiet), dort werde ich auch mal anklopfen, bevor ich meinen Änderungsantragstelle.
Ich hatte gehofft, dass es hier im Forum Teilnehmende gibt, die in einer ähnlichen Situation (Diabetiker, jetzt schwerhörig) waren, und schon mal Erfahrung mit einem solchen Antrag gemacht hatten.
Man hatte mir ja schon mal wegen meiner anfänglichen Hörschwache GDB 10 zugesprochen, ich hatte mich damals aber nicht um ein Hörgerät gekümmert. Wer weiß, vielleicht wird mir wegen den beiden Hörgeräten, die ich jetzt definitiv benötige, der GDB 10 wieder aberkannt, weil ich dann eventuell wieder "wie normal" hören kann? Ich las hier im Forum, dass die Ämter schon mal Ergebnisse von Veränderungsmessungen nach dem Erhalt von Hörgeräten verlangt hatten, ich bin mir einfach noch nicht sicher, ob ich mir den ganzen Stress antun soll... :-(
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