Versorgungsweg ohne Aufzahlung

NeuesHören
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#26

Beitrag von NeuesHören »

Der DSB schreibt, man kann die Mehrkosten verlangen, wenn das „Kassengerät“ den Hörverlust nicht zufriedenstellend ausgleicht. Wenn es um Kommunikation mit einem AAC-versorgten Haushaltsmitglied geht, komme ich mit Hörgeräten, die ich rausnehmen muss, weil sie knacken, nicht weiter.
Der HA darf mir gerne ein anderes Gerät anbieten. Wenn er das nicht tut, ist doch wieder die KK im Boot, oder nicht?
Richy
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#27

Beitrag von Richy »

Gibt es eigentlich die Signia 1AX nicht mehr zu kaufen ?
Die gabs / gibts ja als Batterievariante , wie Ohrenklempner schrieb
mittelgradig schwerhörig, versorgt mit Signia Pure 5 AX beidseitig
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#28

Beitrag von NeuesHören »

Ohrenklempner hat geschrieben: 7. Okt 2024, 21:49 Dann kann's nur ein Signia 1IX sein. Das gibt's momentan nur als Akkugerät. Die Vorgänger AX und X gibt es auch als Batterievariante.
Es ist ein Unitron Stride B1-PR.
Ohrenklempner
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#29

Beitrag von Ohrenklempner »

NeuesHören hat geschrieben: 8. Okt 2024, 08:21 Es ist ein Unitron Stride B1-PR.
Das gibt's auch mit 675er Batterie.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#30

Beitrag von NeuesHören »

Das ist eine hilfreiche Information, vielen Dank!

Ich habe tatsächlich das batteriebetriebene Gerät im HMV gefunden, allerdings bisher nicht irgendwo online, wo man es kaufen könnte. Hätte da nämlich gerne einen Preisvergleich.

Aber was mache ich nun? Der Aku sagt ja, das Gerät gebe es nur mit Akku. Oder sie haben es eben intern nur so zum Verkauf gelistet. Geht man dann woanders hin? Mir persönlich gefallen Akkugeräte sowieso nicht.
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#31

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, da würde ich anderswo einmal fragen, was es passendes für dich gibt.
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#32

Beitrag von NeuesHören »

Einfach bei allen Ketten bzw. freien Akustikern anfragen? Oder gibt es eine Empfehlung, wo man am besten startet?
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#33

Beitrag von Ohrenklempner »

Vielleicht nicht alle... nimm zwei, drei, die in deiner Nähe sind.
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#34

Beitrag von NeuesHören »

Ohrenklempner hat geschrieben: 8. Okt 2024, 10:05
NeuesHören hat geschrieben: 8. Okt 2024, 08:21 Es ist ein Unitron Stride B1-PR.
Das gibt's auch mit 675er Batterie.
Kannst Du mir sagen, wie das genau heißt?
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#35

Beitrag von Ohrenklempner »

Stride B1 UP. ;)
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#36

Beitrag von NeuesHören »

Ohrenklempner hat geschrieben: 17. Okt 2024, 19:53 Stride B1 UP. ;)
Danke. Das hatte ich im Hilfsmittelverzeichnis gefunden, war mir aber nicht sicher. Dieses Gerät wäre laut des Akustikers nur etwas für an Taubheit grenzende Schwerhörige.
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#37

Beitrag von gereon »

Du musst mindestens 1 Kassengerät besser sind zwei Kassengeräte testen. Über jedes Gerät, das Du zum Testen erhalten hast, solltest Du ein Hörtagebuch führen, um Unterschiede dokumentieren zu können. Denn aufgrund der Versorgungsverträge, die die Akustiker mit den Krankenkassen abgeschlossen haben, werden sich die Sprachtest zwischen den Kassengerät und dem zuzahlungsfreien Geräten nur um 5% unterscheiden, auch wenn Du im Alltag ein ganz anderes Empfinden hast. Daher sind genaue Aufzeichnungen wichtig. Zur Zeit laufen beim Bundessozialgericht mehrere Verfahren, ob ein Unterschied von 5% im Sprachverstehen schon ein Gebrauchsvorteil ist und somit die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet sind, da es sich nach Ansicht der Kassen um nur ein Wort handelt, das mehr verstanden wird.
Solltest Du Dich für ein aufzahlungspflichtiges Gerät entscheiden, dann unterschreibe auf keinem Fall die Mehrkostenerklärung ohne Weiteres. Je nach Akustiker ist es möglich hier gar nichts unterschreiben zu müssen, andere bestehen darauf, da sie sonst noch nicht einmal den Kassenbeitrag abrechnen können. Im letzteren Fall unbedingt die Mehrkostenerklärung mit dem Zusatz versehen, dass man sich für die zuzahlungspflichtigen Geräten entschieden habe, da diese mit Kassengeräten die Hörschädigung nicht zufriedenstellend ausgleichen konnten.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#38

Beitrag von emilsborg »

gereon hat geschrieben: 5. Nov 2024, 12:40
Im letzteren Fall unbedingt die Mehrkostenerklärung mit dem Zusatz versehen, dass man sich für die zuzahlungspflichtigen Geräten entschieden habe, da diese mit Kassengeräten die Hörschädigung nicht zufriedenstellend ausgleichen konnten.
Alles oben ist richtig und kann ich nur so unterschreiben. Leider ist das mit dem Zusatz auf der Mehrkostenerklärung bei den Ketten auch nicht möglich. Dort stellt sich die Abrechnungsabteilung quer und verlangt eine einfache unterschriebene Version „ohne“ Zusätze. Wie es in der Beratungsrichtlinie des DSB steht beruft sich die Krankenkasse auch auf dem Klageweg seitens des Versicherten nie darauf. Denn unter so einigen Juristen scheint klar zu sein dass man damit (nicht unterschreiben geht nicht) quasi den Versicherten erpresst und es wohl nicht gut juristisch verwertbar ist.
Ich durfte ein rückdatiertes Formular mehrere Wochen nach der ersten Version unterschreiben (sogar das Datum hatte man für mich vorausgefüllt). Ich habe mitgemacht, da ich zumindest 2020 mich nicht mit meinem Akustiker anlegen wollte, da er auch nur Angestellter ist (wenn auch Filialleiter) und die Alternativen vor Ort nicht besser. Wie bereits in einem anderen Post erwähnt, das Urteil vor dem LSG Stuttgart fiel zu meinen Ungunsten aus und die Gutachterin meinte nur: da haben sich welche ihre Meinung gebildet und wollen diese partout nicht ändern, auch wenn man genügend Informationen und Beweise bringt. Die mündliche Aussage Richtung vdk war im Prinzip: ich hätte die Hörgeräte (3 Jahre später nach zwei Prozessen bekommen, wenn ich sie nicht selbst beschafft hätte sondern erst mit dem Gutachten. So wäre eine Unsicherheit da ob zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung auch der Vorteil bei den gewählten Geräten vorhanden gewesen sei…
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#39

Beitrag von gereon »

Die Aussage gegenüber dem VdK kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Es kommt doch darauf an, ob Du den Beschaffungsweg eingehalten hast oder nicht. Im Verfahren von 2015 wurde mir auch von der Krankenkasse unterstellt, dass ich den Beschaffungsweg nicht eingehalten und somit die Krankenkasse vor vollendete Tatsachen gestellt hätte, da sie mir keine gleichwertige aber kostengünstigere Variante zum Testen vorschlagen konnten. Vor dem Sozialgericht konnte dann aber durch die Zeugenaussage des Akustikers geklärt werden, dass die Krankenkasse durch die Versorgungsanzeige meines Akustikers Bescheid wussten. Denn hieraus ging eine Versorgung hervor, die zum Festbetrag nicht möglich war. Erst als die Krankenkasse nur den Festbetrag genehmigt hatte, hatte ich den Antrag auf vollständige Kostenübernahme gestellt und die Hörgeräte mir erst nach erfolgten ablehnenden Widerspruchbescheid selbst besorgt. Ende des Liedes war, dass die Krankenkasse meine damaligen Hörgeräte + die Anwaltskosten voll übernehmen mussten.
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#40

Beitrag von emilsborg »

Ich bin genau wie du vorgegangen. Da aber zwischen Selbstbeschaffung nach endgültiger Ablehnung der teureren Geräte (Genehmigung für Festbetrag, Ablehnung steht da ja nicht…) und Gutachten in der 2. Instanz zwei Jahre lagen (und die Ohren in der Zwischenzeit zumindest beim Gutachten schlechtere Werte wie zum Zeitpunkt der Verordnung lieferten) war das der gefundene Einfallspunkt für eine juristische Beurteilung zugunsten der Beklagten (Krankenkasse also)…
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#41

Beitrag von gereon »

Aha verstehe.
Und hiergegen kannst Du Emilblog nicht in Berufung gehen, da die Revision nicht zugelassen worden ist?
Ich warte darauf, dass mein Anwalt dem Sozialgericht noch mitteilt, welche beruflichen Anforderungen (ich bin Sozialpädagoge) eine höherwertige Versorgung bedingen und was mein Arbeitsgeber bisher zum Ausgleich der Hörschädigung getan hat (Bluetooth Telefon, visueller Rauchmelder, Einbau von Schallabsorbern, Lohnkostenzuschuss beim Integrationsamt). Denn beim Verhandlungstermin im September 2024 hatte der Richter um Vorlage dieser Angaben gebeten und mein Anwalt hatte mir vor drei Wochen geschrieben er würde alles weiterleiten. Normalerweise schickt er mir jedes Schreiben das reingeht oder jedes Schreiben das er rauschickt zur Kenntnisnahme.
Das ist der große Unterschied zu VdK Anwälten, bei denen man oft nicht alle Schriftsätze zur Kenntnis erhält oder man bekommt bei denen nur einen Termin von maximal 60 Minuten und soll dann alle Schriftsätze durchgelesen haben und dann noch Ergänzungen vornehmen sollen?
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Re: Versorgungsweg ohne Aufzahlung

#42

Beitrag von emilsborg »

gereon hat geschrieben: 6. Nov 2024, 13:27 Aha verstehe.
Und hiergegen kannst Du Emilblog nicht in Berufung gehen, da die Revision nicht zugelassen worden ist?
Genau. Ich habe übrigens mit deinem Anwalt damals telefoniert und er sagte, das eine Nichtzulassungsklage leider keine Aussicht auf Erfolg hätte…
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