Die Ablehnungen wurden damit begründet, dass die beiden nicht den §5 G.... erfüllen, in dem steht, dass man entweder taub sein muß, oder an Taubheit grenzen muß.
Wir haben jetzt hier das Problem, dass wir nicht wissen, warum es in dem einen Fall gewährt wird und in dem anderen Fall nicht. Es läuft alles über ein und die selbe Behörde (LVR). Würfeln die das aus?????
Außerdem kann uns nieman erklären, was genau an Taubheit grenzend heißt. Meiner Meinung nach muß das doch irgendwo klar definiert stehen. Der LVR konnte uns da auch nicht weiterhelfen.
Wäre toll, wenn mich jemand von euch aufklären könnte bzw. seine Erfahrungen mit dem GL-Geld berichten könnte.
Ariane