Gehörlosengeld-Ablehnung

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Ariane
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Gehörlosengeld-Ablehnung

#1

Beitrag von Ariane »

Hallo, ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen. Meine Tochter (26 Monate) und mein Mann sind beide schwerhörig. Meine Tochter hat 60 db in fast allen Frequenzen und die Kurve meines Mannes sieht ähnlich aus. Für beide haben wir Gehörlosengeld beantragt. Bei der Kleinen ist es ohne irgendwelche Nachfragen o.ä. sofort durchgegangen, bei meinem Mann wurde es abgelehnt. Außerdem habe ich noch einen Neffen (18 Monate) mit 70 dB, bei dem es auch abgelehnt wurde.
Die Ablehnungen wurden damit begründet, dass die beiden nicht den §5 G.... erfüllen, in dem steht, dass man entweder taub sein muß, oder an Taubheit grenzen muß.
Wir haben jetzt hier das Problem, dass wir nicht wissen, warum es in dem einen Fall gewährt wird und in dem anderen Fall nicht. Es läuft alles über ein und die selbe Behörde (LVR). Würfeln die das aus?????:confused:
Außerdem kann uns nieman erklären, was genau an Taubheit grenzend heißt. Meiner Meinung nach muß das doch irgendwo klar definiert stehen. Der LVR konnte uns da auch nicht weiterhelfen.

Wäre toll, wenn mich jemand von euch aufklären könnte bzw. seine Erfahrungen mit dem GL-Geld berichten könnte.

Ariane
Andrea Heiker
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Re: Gehörlosengeld-Ablehnung

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Ariane,

an Taubheit grenzend bedeutet laut der Definition vom Versorgungsamt: Auf beiden Seiten muss ein Hörverlust von mindestens 85 dB in den Frequenzen 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz vorliegen. Ich würde einfach sagen, dass bei Deiner Tochter ein Irrtum zu Euremn Gunsten geschehen ist. Dahe rwürde ich auch keinen Widerspruch etc. einlegen.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
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