Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Hallo an alle Experten,
Habe seit 9 Jahren einen GdB 50.
Laut dem soeben durchgeführten Test müsste ich auf GdB 60/70 kommen.
Habe jedoch die Befürchtung das die Behörde mich (aus welchem Grund auch immer) herabstufen könnte und ich somit den bisherigen Status verlieren könnte.
Sind meine Sorgen berechtigt?
Gruß und einen schönen Sonntag.
Jack
Habe seit 9 Jahren einen GdB 50.
Laut dem soeben durchgeführten Test müsste ich auf GdB 60/70 kommen.
Habe jedoch die Befürchtung das die Behörde mich (aus welchem Grund auch immer) herabstufen könnte und ich somit den bisherigen Status verlieren könnte.
Sind meine Sorgen berechtigt?
Gruß und einen schönen Sonntag.
Jack
Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Hallo Jack,
Im Prinzip setzt ein Antrag immer einen Startpunkt für eine neue Bewertung und somit auch für die Möglichkeit einer Herabstufung des bisherigen GdB. Zum einen weil Regeln sich geändert haben können, zum anderen weil jemand anderes wie der vorherige Gutachter die Bewertung und Einstufung vornimmt.
Daher musst du für dich bewerten, wie gravierend die Risiken einer Herabstufung für dich sind.
Willst du vorzeitig in den Ruhestand gehen und das ist in den kommenden 24 Monaten oder so, dann warte vielleicht bis die vorzeitige Rente / Pension durch ist, danach hat das darauf keine Auswirkungen mehr. Wenn es aber nur Schwerhörigkeit alleine ist und Sprachaudiometrie (entscheidend!) und auch Tonaudiometrie einen GdB von 60/70 naheliegend machen, dann sehe ich persönlich ein geringeres Risiko (Null ist es halt nicht, Widerspruch aber möglich!).
Im Prinzip setzt ein Antrag immer einen Startpunkt für eine neue Bewertung und somit auch für die Möglichkeit einer Herabstufung des bisherigen GdB. Zum einen weil Regeln sich geändert haben können, zum anderen weil jemand anderes wie der vorherige Gutachter die Bewertung und Einstufung vornimmt.
Daher musst du für dich bewerten, wie gravierend die Risiken einer Herabstufung für dich sind.
Willst du vorzeitig in den Ruhestand gehen und das ist in den kommenden 24 Monaten oder so, dann warte vielleicht bis die vorzeitige Rente / Pension durch ist, danach hat das darauf keine Auswirkungen mehr. Wenn es aber nur Schwerhörigkeit alleine ist und Sprachaudiometrie (entscheidend!) und auch Tonaudiometrie einen GdB von 60/70 naheliegend machen, dann sehe ich persönlich ein geringeres Risiko (Null ist es halt nicht, Widerspruch aber möglich!).
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Wichtig, der Rechner hier berücksichtigt soweit ich weiß nicht die aktuellen Regelungen, schau daher bitte diese nach, zum Beispiel hier:
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... A4tze.html
Viele Grüße
Christian
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... A4tze.html
Viele Grüße
Christian
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Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Hier noch ein mal der Link (der von vorhin funktioniert warum auch immer nicht mehr): https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
@Randolf im wesentlichen einpaar Euro Steuerbefreiung, da ich noch berufstätig bin.
Gruß Jack
Gruß Jack
Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Wenn überhaupt Euro, die Veranlagung von D-Mark Einkünften dürfte getrost deutlich über ein Jahrzehnt her sein (selbst im Rahmen einer Nachveranlagung durch das Finanzamt).
Dazu ist es so individuell vom Einkommen abhängig was finanziell dabei herauskommt, dass dein pauschaler Kommentar nicht wirklich weiterhilft.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
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Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Der Freibetrag von GdB 50 auf 70 steigt um 640 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro zahlt man damit im Jahr 268,80 Euro weniger Steuer. Plus ggf. Rückerstattung des Solidaritätszuschlags. Über die Jahre kommen dann schon ein paar tausend Euro zusammen.
Re: Risiko beim Verschlimmerungsantrag
Hallo,
die DM ist seit 2001 aus dem Dienst.
Ich meine, der Verschlimmerungsantrag lohnt sich nicht.
die DM ist seit 2001 aus dem Dienst.
Ich meine, der Verschlimmerungsantrag lohnt sich nicht.
