Teilhabe am Arbeitsleben
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Hallo, an andere Experten,
hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Zuzahlung zu einem höherwertigen Hörgerät? Bin beruflich auf die Kommunikation über Teams und Mobilfunk angewiesen. Ein Standard-Gerät, welches von der Krankenkasse übernommen wird, verfügt leider nicht über die erforderlichen Funktionen einer Bluetooth Anbindung ans Handy. Aus diesem Grund würde ich gerne die Mehrkosten vom Rentenversicherungsträger erstattet bekommen. Wie sind eure Erfahrungen? Gruß Jack
hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Zuzahlung zu einem höherwertigen Hörgerät? Bin beruflich auf die Kommunikation über Teams und Mobilfunk angewiesen. Ein Standard-Gerät, welches von der Krankenkasse übernommen wird, verfügt leider nicht über die erforderlichen Funktionen einer Bluetooth Anbindung ans Handy. Aus diesem Grund würde ich gerne die Mehrkosten vom Rentenversicherungsträger erstattet bekommen. Wie sind eure Erfahrungen? Gruß Jack
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Du kannst einen Antrag bei der RV stellen.
Die werden wenn aber nicht alles zahlen, sondern nur einen Zuschuss. Aber das hilft ja auch.
Gruß
sven
Du kannst einen Antrag bei der RV stellen.
Die werden wenn aber nicht alles zahlen, sondern nur einen Zuschuss. Aber das hilft ja auch.
Gruß
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Die Weiterleitung an die RV erfolgt im Rahmen der Beantragung bei der Krankenkasse. In der Mehrkostenerklärung muss angegeben sein, warum die gewünschte Zusatzfunktion unbedingt erforderlich ist und warum eine kostengünstigere Alternative nicht ausreichend ist.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz!
– fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!

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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Das läuft automatisch über dieKK , die den Antrag an die DRV weiterleitet.
Gruß
Das läuft automatisch über die
Gruß
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
@Svenyeng @Ohrenklempner
Mal eine Frage - da er noch arbeitet - wäre der Integrationsfachdienst da nicht vll erst mal die naheliegendere Adresse für die Mehrkostenabrechnung?
Ich dachte die Rentenversicherung ist nur zuständig wenn mann bereits Rentner ist?
Mal eine Frage - da er noch arbeitet - wäre der Integrationsfachdienst da nicht vll erst mal die naheliegendere Adresse für die Mehrkostenabrechnung?
Ich dachte die Rentenversicherung ist nur zuständig wenn mann bereits Rentner ist?
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Die Rentenversicherung ist zuständig für Rehabilitation im Arbeitsleben (Leistungen zur Teilhabe) und in diesem Fall der zuständige Kostenträger.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Genau.
Warum ist die RV zuständig?
Nun, die wollen das wir noch lange arbeiten.
Denn so lange müssen sie uns keine Rente zahlen.
Somit wird die RV normalerweise auch nen Teil übernehmen.
Genauso ist es bei einer ReHa. Da zahlt nicht dieKK , sondern die RV.
Gruß
sven
Genau.
Warum ist die RV zuständig?
Nun, die wollen das wir noch lange arbeiten.
Denn so lange müssen sie uns keine Rente zahlen.
Somit wird die RV normalerweise auch nen Teil übernehmen.
Genauso ist es bei einer ReHa. Da zahlt nicht die
Gruß
sven
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Wichtig sind 180 Kalendermonate Pflichtbeiträge!
Sonst keine Kostenübernahme!
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Sonst keine Kostenübernahme!

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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Stimmt schon, allerdings werden nach § 11 SGB 6
Andernfalls ist für die Leistung die Agentur für Arbeit zuständig.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [..] auch erbracht, wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Das Arbeitsamt zahlt auch Umschulungen, aber nur wenn Du dort arbeitslos gemeldet bist.
Das Arbeitsamt zahlt auch andere Dinge.
Gruß
sven
Das Arbeitsamt zahlt auch Umschulungen, aber nur wenn Du dort arbeitslos gemeldet bist.
Das Arbeitsamt zahlt auch andere Dinge.
Gruß
sven
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Ich bin IT-Beraterin und habe ganz frisch die Ablehnung von der RV über eine Zuzahlung erhalten. Für Arbeiten im IT-Umfeld reichen Kassengeräte vollkommen aus. Das stand kurz zum Schluss, davor ging es seitenlang um ein Dresdener-Urteil, dass die Weiterleitung durch die Krankenkasse nicht korrekt ist, nur eine Stelle zuständig sei oder so ähnlich. Laut meiner Aku ist ein positiver Bescheid durch die RV auch nicht zu erwarten gewesen. Das hat sie bisher nur sehr selten erlebt.
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Man muss das Amt verstehen:
Da liegt es wohl wieder am fehlenden SBA mit dem entspreichenden GdB.
Ohne Nachweise läuft gar nichts.
Man muss das Amt verstehen:
Da liegt es wohl wieder am fehlenden SBA mit dem entspreichenden GdB.
Ohne Nachweise läuft gar nichts.

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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Für die Kostenübernahme einer Hörgeräteversorgung benötigt man weder GdB noch SBA.
Man braucht nur gute Argumente, wenn es über eine Kostenübernahme über den Festbetrag der Krankenkasse hinaus geht. Meistens, so muss man leider sagen, sind die geforderten Mehrausstattungen aber nicht wirklich notwendig. Es gibt wirklich nicht viele Tätigkeitsfelder, die eine Mehrausstattung zwingend notwendig machen.
Man braucht nur gute Argumente, wenn es über eine Kostenübernahme über den Festbetrag der Krankenkasse hinaus geht. Meistens, so muss man leider sagen, sind die geforderten Mehrausstattungen aber nicht wirklich notwendig. Es gibt wirklich nicht viele Tätigkeitsfelder, die eine Mehrausstattung zwingend notwendig machen.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Wie kommunizieren die Kollegen über Teams und Mobilfunk, auch per Bluetooth?
Oder anders gefragt: Warum sollte die DRV den Mehrpreis übernehmen. "Schwerhörigkeit" allein ist doch kein Grund.
Oder anders gefragt: Warum sollte die DRV den Mehrpreis übernehmen. "Schwerhörigkeit" allein ist doch kein Grund.
Dass es mir gut geht, dafür sind schließlich andere zuständig.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Meine Kollegen mit ab und an mal „Rücken“ habe alle einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Rentenversicherung bekommen und die waren früher sehr teuer. Beruflich bin ich sehr häufig in großen Gruppen, online oder in Präsenz und auch in offenen Büroräumen unterwegs. Online mit diversen unterschiedlichen Programmen, eigentlich alles was der Markt da so bietet, da meist der Kunde dies vorgibt. Die höhere Technikstufe habe ich rein aus beruflichen Gründen gewählt, weil meine Test hier einen signifikanten Vorteil gebracht hatten. Ein wenig Hoffnung hatte ich schon. Was nutzt es der Rentenversicherung wenn man am modernen Büroleben nicht mehr richtig teilnehmen kann? Da kann es zukünftig doch nur bergab mit den Beiträgen gehen. Nicht jeder Arbeitgeber ist diesbezüglich kulant unterwegs. Mein Arbeitgeber ist sehr fortschrittlich, was das Wohl der Mitarbeiter angeht. Ich überlege noch dort nachzufragen, wegen eines Zuschusses.
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Bei den letztenHGs habe ich auch von der RV einen Zuschuss bekommen.
Ist doch klar, die wollen das man noch möglichst lange im Berufsleben steht.
Somit werde ich auch wieder nen Antrag stellen, wenn ich neueHGs gefunden habe.
BT ist normal nicht in zuzahlungsfreien HGs enthalten. Das ist aber ein MUSS im Berufsleben.
Jedenfalls kann ich ohne nicht arbeiten. Ich muss viel telefonieren und eben auch viel mit dem Handy.
Gruß
sven
Bei den letzten
Ist doch klar, die wollen das man noch möglichst lange im Berufsleben steht.
Somit werde ich auch wieder nen Antrag stellen, wenn ich neue
Jedenfalls kann ich ohne nicht arbeiten. Ich muss viel telefonieren und eben auch viel mit dem Handy.
Gruß
sven
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Auch wenn Bluetooth nicht direkt in dem aufzahlungsfreien Hörgerät drin ist, dann sollte es zumindest preisgünstiges Zubehör geben, um die Verbindung zu gewährleisten. 50 Euro für eine geeignete Induktionsschlaufe sind wirtschaftlicher als 500 Euro mehr für Bluetooth/MFi/ASHA-fähige Hörgeräte.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo!
Und damit läufst Du dann den ganzen Tag rum, fährst zu Kunden etc.
Vergiss es.
Gruß
sven
Und damit läufst Du dann den ganzen Tag rum, fährst zu Kunden etc.
Vergiss es.
Gruß
sven
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Ich bin häufig bei Kunden, im Flexoffice oder im Homeoffice. Somit ist nur mein Büro zuhause täglich identisch ausgestattet. Es geht jetzt bereits viel Zeit für Technikgetüdel drauf. Unsere Kunden regeln sich hermetisch gegen Zugriffe ab. Und noch mehr mit herumtragen möchte ich auch nicht. Ehrlich gesagt benutze ich beruflich gar nicht die Bluetoothfunktion, da es mit Jabras drüber super klappt. Es geht mir persönlich um das bessere Verstehen im Lärm, in halligen Räumen und grossen Gruppen. Das war mit der höheren Stufe einfach besser.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Ich verstehe, dass das nicht gerade die bequemste Lösung ist, aber es geht bei Sozialleistungen rein um Zweckmäßigkeit und nicht um Komfort.
Freilich gibt's auch Ausnahmen und es gibt auch Faktoren wie das Wohlwollen und die Laune von Sachbearbeitern etc.
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Fairerweise muss ich anmerken, dass es fast unmöglich wäre, zu entscheiden, welcher Beruf und dessen Mischformen welche Aufpreistechnik erfordern. Aus den Herstellerangaben kann zumindest ich Laie keinen Standard herauslesen. Da gibt es sehr viele unterschiedliche Begrifflichkeiten. Und dann ändert sich auch ständig sehr viel.
Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Das ist der Grund, dass ich beim TE nachgefragt habe, wieso die DRV den Aufpreis zahlen sollte. Teams kann man genauso wie die Kollegen mit Kopfhörern nutzen. Ohne Bluetooth imWiebitte1972 hat geschrieben: ↑23. Okt 2024, 16:44 Ehrlich gesagt benutze ich beruflich gar nicht die Bluetoothfunktion, da es mit Jabras drüber super klappt.
Das wiederum ist eine korrekte Begründung dafür, dass die DRV auch den Aufpreis zahlt, solange der nutzen tatsächlich nachgewiesen werden kann.Es geht mir persönlich um das bessere Verstehen im Lärm, in halligen Räumen und grossen Gruppen. Das war mit der höheren Stufe einfach besser.
Als Hinweis noch: Die DRV zahlt nach wie vor noch, ist seit Corona aber wesentlich penibler und zurückhaltender bei Genehmigungen.
Dass es mir gut geht, dafür sind schließlich andere zuständig.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Dominik
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Re: Teilhabe am Arbeitsleben
Vielleicht sollte ich Einspruch erheben. Meine Begründung war nicht die Bluetoothfähigkeit sondern die anderen genannten Aspekte.