auf Anraten meiner Betriebsärztin habe ich einen Antrag auf GdB gestellt. Ich habe einen kommunikativen Job, der langfristig auf dem Spiel steht. So würde ich gern eine Gleichstellung beantragen. Laut GdB Rechner käme ich auf einen GdB 30. Aber das ist ja nur ein Richtwert.
Das Versorgungsamt hat ein Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter persönlich sagte vor Ort zu mir "GdB30". Dann kam der Bescheid mit GdB 20. Habe mir das Gutachten zuschicken lassen. In dem schreibt genau dieser Gutachter, der mir GdB 30 sagte "GdB20".
Würde mich sehr freuen, wenn sich das jemand von euch anschauen könnte und einschätzen, ob sich die ein Wiederspruch lohnt. Bin etwas irritiert, dass der Gutachter seine Meinung nachträglich geändert hat.
Danke vielmals! Kali
p.S.: trage seit Jahren beidseitig Hörgeräte und bezahle den Aufpreis für Geräte, mit denen ich auch bei der Arbeit klar komme, bisher selbst. Aber das ist ein anderes Thema