Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

Antworten
Kali
Beiträge: 11
Registriert: 16. Apr 2021, 06:09
4
Wohnort: Hamburg

Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#1

Beitrag von Kali »

Liebes Forum,

auf Anraten meiner Betriebsärztin habe ich einen Antrag auf GdB gestellt. Ich habe einen kommunikativen Job, der langfristig auf dem Spiel steht. So würde ich gern eine Gleichstellung beantragen. Laut GdB Rechner käme ich auf einen GdB 30. Aber das ist ja nur ein Richtwert.

Das Versorgungsamt hat ein Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter persönlich sagte vor Ort zu mir "GdB30". Dann kam der Bescheid mit GdB 20. Habe mir das Gutachten zuschicken lassen. In dem schreibt genau dieser Gutachter, der mir GdB 30 sagte "GdB20".

Würde mich sehr freuen, wenn sich das jemand von euch anschauen könnte und einschätzen, ob sich die ein Wiederspruch lohnt. Bin etwas irritiert, dass der Gutachter seine Meinung nachträglich geändert hat.

Danke vielmals! Kali

p.S.: trage seit Jahren beidseitig Hörgeräte und bezahle den Aufpreis für Geräte, mit denen ich auch bei der Arbeit klar komme, bisher selbst. Aber das ist ein anderes Thema 😀
Dateianhänge
0021bc59-9748-4db5-be13-c1d2a3377e39.jpeg
be1e0acc-9390-452a-8c9b-08f23c6e443d.jpeg
muggel
Beiträge: 1659
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#2

Beitrag von muggel »

Nach Sprachaudiogramm hast du:
- einen Hörverlust für Zahlen beidseitig ab 35
- 10 % Einsilberverstehen bei 60dB, 65 % / 80% Einsilberverstehen bei 80 dB und 100 % Einsilberverstehen bei 100 dB
-> ein (einfaches) Gesamtwortverstehen von 10 + 65 + 100 = 175 bzw. 10 + 80 + 100 = 190.
-> Hörverlust 40% beidseits -> genau zwischen geringgradige und mittelgradige Schwerhörigkeit ->> GdB 20.

Allerdings steht auch in der VersMedV, dass bis zu einem Hörverlust von 40% das gewichtete Gesamtwortverstehen genommen werden soll. Das würde in diesem Fall (30+130 + 100)/2 = 130 bzw. (30 + 160 + 100)/2 = 290/2 = 145 ergeben.
Damit hättest du nach Tabelle A (5.2.1) der VersMedV (jedoch einen Hörverlust von 50% auf beiden Ohren -> mittelgradig SH -> GdB 30.

Nach Tonaudiogramm (Tabelle B; 5.2.2 der VersMedV) hast du beidseits einen Hörverlust von über 70%, was sogar einer hochgradigen Schwerhörigkeit entsprechen würde.

Da jedoch nach VersMedV die Herabsetzung des Sprachgehörs ausschlaggebend ist, ist es nun Interpretation, ob das einfache oder das gewichtete Gesamtwortverstehen zählt.
Widerspruch kannst du versuchen, in dem du das so ausformulierst und damit sagst, dass du ja beidseits nach dem Gesamtwortverstehen ein Hörverlust zwischen 40 und 50% hast und damit beidseitig mittelgradig schwerhörig bist, was ein GdB von 30 impliziert nach Tabelle D (5.2.4) der VersMedV.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
muggel
Beiträge: 1659
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#3

Beitrag von muggel »

PS: Die Gleichstellung gibt es eigentlich erst dann, wenn dein Job tatsächlich auf dem Spiel steht... und nicht "langfristig". (Wieso steht der überhaupt langfristig auf dem Spiel? Woher weißt du das denn genau?)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Dani!
Beiträge: 4271
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
13
Wohnort: Landkreis München

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#4

Beitrag von Dani! »

Hallo liebe Kali,
Du hast doch schon ein GdB30. Zwar nicht auf das Hören. Aber das ist für die Arbeit egal. Und nur weil man befürchtet, dass das Hören schlechter werden KÔNNTE, gibt es dafür keine Gleichstellung.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Kali
Beiträge: 11
Registriert: 16. Apr 2021, 06:09
4
Wohnort: Hamburg

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#5

Beitrag von Kali »

Hallo Muggel, vielen Dank für deine Berechnung. Musste mich erstmal in den Unterschied zwischen gewichtet und ungewichtet einlesen, glaube ich verstehe es nun, danke!
Ich werde es wohl auf einen Wiederspruch ankommen lassen, hab ja nichts zu verlieren.

Ärgerlich ist, dass das Sprachaudiogramm erst in einer anderen Praxis gemacht wurde und viel schlechter ausfiel. Es wurde wohl angezweifelt, dass das mit meinem Tonaudiogramm einher geht und ich deshalb nochmal zum Gutachter zitiert. Der sagte, ich solle nachsprechen was ich höre, auch wenn ich unsicher bin. Sprich: hab viele Einsilber eher geraten als wirklich verstanden. Wusste nicht, was da dran hängt und kenne ja mein Tonaudiogramm und die Verschlechterung zum Tonaudiogramm von vor drei Jahren, mit dem ich vor drei Jahren den GdB 20 bekommen habe. Dachte, die 30 wären nun sicher. Zumal ich auch deutlich merke, dass ich ohne Hörgeräte inzwischen gar nicht mehr klarkomme, das war früher mal anders.
Kali
Beiträge: 11
Registriert: 16. Apr 2021, 06:09
4
Wohnort: Hamburg

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#6

Beitrag von Kali »

Zu deiner zweiten Frage: ich höre manchmal einen Alarm nicht, den ich hören sollte. Dabei geht es nicht um Leben und Tod, aber darum, dass Gäste das hören und ich nicht und deshalb nicht entsprechend reagiere. Noch will mich dafür niemand kündigen, nur kam so der Termin bei der Betriebsärztin zustande und die wies auf die Gleichstellung hin.
Abgesehen davon fällt es mir zunehmend schwerer, Fremdsprachen zu verstehen. Kommuniziere aber bei der Arbeit zu ca.50% auf englisch und teilweise spanisch/italienisch, das werde ich bis zur Rente nicht machen können, fürchte ich.
Vielleicht wird es aber auch mit einer Neuversorgung besser, mal schauen.

Dani, laut unserer SBV kann ich dadurch mit der Schwerhörigkeit viel besser begründen, warum mein Job gefährdet ist. Werde die SBV nochmal genau fragen. Verschlechterung seit Antrag 1 ist bereits vorhanden, Probleme im Job auch schon. Das bereitet mir aktuell schon schlaflose Nächte, deshalb bin ich ja mit der SBV und Betriebsärztin im Gespräch.
Randolf
Beiträge: 1586
Registriert: 23. Apr 2017, 16:17
8

Re: Lohnt sich ein Wiederspruch /GdB

#7

Beitrag von Randolf »

Nein, lohnt sich nicht. Hat Muggel klar und deutlich beschrieben.
Da ein Gut8er tätig war, kaum zu begründen.
Antworten