Hallo,
wie bereits an anderer Stelle berichtet, sind unsere Kinder Finn und Friederike hörgeschädigt. Für Finn haben wir seit Geburt (09/00) einen GdB von 50 anerkannt bekommen sowie das Kennzeichen RF, für Friederike seit Geburt (02/03) 100% und diverse Kennzeichen inkl. RF.
Das Finanzamt hat ohne Probleme die Steuern nachträglich geändert.
Hat jemand Erfahrung, ob die GEZ und die Telekom bei 4 Personen im Haushalt, davon 2 hörgeschädigt (GdB 50 bzw. 100) auf Gebühren verzichten.
Wie stellt man das am besten an?
Liebe Grüße
Steffi
Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Liebe Grüße
Steffi
mit Finn (09/00) mittelgradig
und Friederike (02/03) - seit 05/04 CI rechts
Steffi
mit Finn (09/00) mittelgradig
und Friederike (02/03) - seit 05/04 CI rechts
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- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Hallo Steffi,
entsprechende Anträge stellen. Formular gibt es beim Sozialamt und bei den Telekomikern. Das Problem ist hier aber, dass die Kinder noch klein sind und Du daher wohl nicht glaubhaft machen kannst, dass die Glotze und das Telefon hauptsächlich von Euren Kindern genutzt werden. Ich würde es probieren, aber auf einer Ablehnung gefasst sein.
Gruß
Andrea
entsprechende Anträge stellen. Formular gibt es beim Sozialamt und bei den Telekomikern. Das Problem ist hier aber, dass die Kinder noch klein sind und Du daher wohl nicht glaubhaft machen kannst, dass die Glotze und das Telefon hauptsächlich von Euren Kindern genutzt werden. Ich würde es probieren, aber auf einer Ablehnung gefasst sein.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Hallo Steffi, was Telefon betrifft, könntest Du vielleicht auch damit argumentieren, dass Du wegen Deiner Kinder viel telefonieren muss, z.B. Termine beim Akustiker oder Logopäden abmachen, mit dem Versorgungsamt telefonieren etc. Wenn Du dann den Sozialtarif bei der Telekom hast, dürftest Du mit dieser Bescheinigung bei der GEZ dann auch keine Schwierigkeiten haben, weil die als Anspruchsnachweis entweder den SB-Ausweis oder eben diese Bescheinigung von der Telekom verlangen.
Viel Glück!
Barbara
Viel Glück!
Barbara
Liebe Grüße
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Barbara selber hochgradig schwerhörig mit hochgradig schwerhöriger Tochter (*12/97)
Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Telefon ist KEIN Prpblem!; Rundfunkgebühren gibt es wohl frühestens ab dem 6. Lebensjahr. Du musst bei der Telcom einen Antrag ausfüllen, eine Kopie des Ausweises mitschicken oder eben im T-Punkt vorzeigen, dann kopieren die den Ausweis selber.
Viel gibts nicht, aber die Grundgebühr ist etwas günstiger.
tschüss Birgit
Viel gibts nicht, aber die Grundgebühr ist etwas günstiger.
tschüss Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Hallo,
sogenannte Sozialtarif läuft nicht über Grundgebühr! Grundgebühr müssen genausoviel zahlen wie jeder andere auch. Früher gab ermässigte Grundgebühr für Schwebiausweisinhaber mit Merkzeichen "RF" heute wird dies als "nicht abzugfähige Beträge" angerechnet d.h. man kann pro Monat bis zu bestimmten Betrag "abtelefonieren" ist von GdB unterschiedlich. Nicht genutzte "Freieinheiten" verfallen am Ende der Abrechnungsmonat!
Gruss Sandra
sogenannte Sozialtarif läuft nicht über Grundgebühr! Grundgebühr müssen genausoviel zahlen wie jeder andere auch. Früher gab ermässigte Grundgebühr für Schwebiausweisinhaber mit Merkzeichen "RF" heute wird dies als "nicht abzugfähige Beträge" angerechnet d.h. man kann pro Monat bis zu bestimmten Betrag "abtelefonieren" ist von GdB unterschiedlich. Nicht genutzte "Freieinheiten" verfallen am Ende der Abrechnungsmonat!
Gruss Sandra
Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Hi!
Also ich musste wg. der GEZ Befreiung zum zuständigen Bürgeramt. Die wollten dann nur den SB-Ausweis sehen und haben den Wisch ausgestellt. Das musste ich dann zur GEZ schicken und Ruhe war.
Mit den Telekomikern hab ich keine Erfahrung, weil ich einen anderen Telefonanbieter habe.
Ich würds jedenfalls machen wie Andrea sagte: einfach ausprobieren! Mehr als ablehnen können sie ja nicht und dann kann man immer noch gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Gruß,
Nina
Also ich musste wg. der GEZ Befreiung zum zuständigen Bürgeramt. Die wollten dann nur den SB-Ausweis sehen und haben den Wisch ausgestellt. Das musste ich dann zur GEZ schicken und Ruhe war.
Mit den Telekomikern hab ich keine Erfahrung, weil ich einen anderen Telefonanbieter habe.
Ich würds jedenfalls machen wie Andrea sagte: einfach ausprobieren! Mehr als ablehnen können sie ja nicht und dann kann man immer noch gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Kennzeichen RF (GEZ/Telekom)
Hallo Steffi!
Schön, von Euch zu hören!
Wir haben auch den Sozialtarif bei der Telekom beantragt, war kein Problem.
GEZ-Gebühren müssen wir allerdings weiterhin in voller Höhe bezahlen, die stellen sich da an. Soweit ich weiss, gibt´s da nur Ermässigung, wenn die Geräte auf das Kind selber angemeldet sind, das wiederum geht nur, wenn das "Kind" 18 Jahre ist bzw. ein eigenes Einkommen hat. Dauert also noch etwas...
Viele Grüsse
Anouchka
Schön, von Euch zu hören!
Wir haben auch den Sozialtarif bei der Telekom beantragt, war kein Problem.
GEZ-Gebühren müssen wir allerdings weiterhin in voller Höhe bezahlen, die stellen sich da an. Soweit ich weiss, gibt´s da nur Ermässigung, wenn die Geräte auf das Kind selber angemeldet sind, das wiederum geht nur, wenn das "Kind" 18 Jahre ist bzw. ein eigenes Einkommen hat. Dauert also noch etwas...
Viele Grüsse
Anouchka