Versorgungsamt

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Kimi
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Versorgungsamt

#1

Beitrag von Kimi »

Also ich hab mal eine Frage. Wir haben heute dein Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) beträg 30.
Der nächste Satz ist: Die Behinderungen verursachen eine dauernde Einbusse der körperlichen Beweglichkeit.:confused:
Weiter unten wurde zwar Schwerhörigkeit erwähnt aber ich bin jetzt nur noch verwirrt.
Zur Erklärung Kimberly ist beidseitig mittelgradig Hörgeschädigt. Die Potentialeschwelle von links 50, rechts 60, für die Mittenfrequenzen 2 und 4 kHz unter Kerbfiltermaskierung von links jeweils 50 und rechts jeweils 60 dBnHL. Zitat Arztbericht :D#
Ich habe das Formular ausgefüllt und die Arztbericht beigefügt. Bei ihr besteht keine weitere Behinderung. Jetzt meine eigentliche Frage ist der Grad 30 so richtig? Und was hat das ganze mit einer Einbusse der körperlichen Beweglichkeit zu tun? Das hört sich für mich so an als ob sie die falsche Maske gewählt haben. Ausserdem ist sie erst mit knapp 3 Jahren mit HGs versorgt worden und dementsprechen in ihrem Sprachverständnis und Sprache zurück. Holt aber rasant auf zur Zeit sie sabbelt den ganzen Tag aber halt nicht ihrem Alter entsprechend. Also wäre dankbar wenn mir jemand sagen könnte ob der Bescheid so richtig ist oder nicht und falls nicht wie ich einen Widerspruch am besten begründen kann damit ich mir viel Hin und Her ersparen kann. Gibt es da ein eine Grundlage auf die man sich berufen kann? Bin sehr dankbar für Tipps der Widerspruch muss ja innerhalb eines Monats erfolgen.
Vielen dank im voraus.
Liebe Grüsse Christin
Andrea Heiker
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Re: Versorgungsamt

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Christin,

stell Deine Anfrage doch bitte ins Schwerhörigennetz. Maryanne Becker oder Ulrich Rauter, die dort mitschreiben, kennen sich besser mit der Materie aus als ich. Mir scheint 30% etwas zu wenig zu sein und man sollte versuchen auf 50% zu kommen, aber wie gesagt, frage da doch noch einmal nach.

Gruß
Andrea

seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Kimi
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Re: Versorgungsamt

#3

Beitrag von Kimi »

Danke Andrea. Kannst du mir bitte die vollständige Internetadresse sagen. Bei mir kommtda kein Ergebnis unter Schwerhörigennetz oder auch unter Schwerhörigenetz. Das wäre supernett. Hab dir ja schonmal gesagt dass ich es toll finde wie viel Zeit du darauf verwendest andere Leute vor allem Eltern denke ich aufzuklären. Also danke.
Liebe Grüsse Christin
Andrea Heiker
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Re: Versorgungsamt

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

www.schwerhoerigen-netz.de/pinboard

Danke für die Blumen, Anderea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Kimi
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Re: Versorgungsamt

#5

Beitrag von Kimi »

Gern geschehen ist aber auch so gemeint.
Momo
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Re: Versorgungsamt

#6

Beitrag von Momo »

Hallo Kimi
ähnliche Erfahrungen habe ich auch gemacht! GANZ WICHTIG du musst die Entwicklungsverzögerung in der Sprache angeben und das sie sich gar nicht altersgemäss verständigen kann!!!! Wenn man "nur" von einer mittelgradigen SH ausgeht ist das mit 30% laut Tabelle richtig, aber sie hat ja nun auch eine Sprachentwicklungsverzögerung! Also Widerspruch einlegen und näher erläutern. Wenn du mehr wissen möchtest mail mich gern an!
Gruss Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kimi
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Re: Versorgungsamt

#7

Beitrag von Kimi »

Danke Momo ich finde die Hilfsbereitschaft hier immer wieder toll. Ich habe auch schon erstmal Widerspruch eingereicht. Das muss ja schnell geschehen. Ich habe erstmal nur dazu geschrieben dass die ausführliche Begründung nachgereicht wird. Das werde ich dann mit ihrer Frühförderin machen. Das ist nur etwas untergegangen in den letzten Wochen wegen Urlaub usw. Ich denke sie kann mir genau und ohne viele Umwege sagen wie ich das am besten schreiben soll und vielleicht selbst noch eine Einschätzung dazu tun. Dann komt das ja auch noch von einer anerkannten Stelle und nicht nur von einer Mutter die ja viel schreiben kann. Oder vielleicht ist auch noch eine Einschätzung des behandelnden Arztes erforderlich. Ich denke das wird sich finden. Solange der Widerspruch raus ist und der ist schon abgeschickt. Also nochmal vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße Christin
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