AlfredW hat geschrieben: ↑18. Okt 2023, 23:05
Dein Beispiel hinkt meiner Meinung nach.
Och, das passt ganz gut. Aufgrund meiner hochgradigen visuellen Einschränkung bin ich auf den ÖPV angewiesen und darf auf Kosten der anderen den Regionalverkehr nutzen. Das ist aber wirklich das unterste Minimum, echt jetzt. Ich würde viel lieber mit dem eigenen Auto oder wenigstens Fahrrad fahren - geht aber beides nicht. Da kann man doch nicht von Luxus sprechen, wenn man weite Strecken zurück legen muss. Obwohl, wenn ich genau darüber nachdenke: Für die Nutzung des Fernverkehrs bezahle ich (anders als bei
HGs) nicht nur den Aufpreis zum Minimum, sondern muss den kompletten Fahrpreis alleine übernehmen. (Nur zur Info: das ist von mir Polemik pur, selbstverständlich fordere ich nicht die Übernahme der Kosten durch andere ein).
AlfredW hat geschrieben: ↑18. Okt 2023, 23:05
Leider ist es nicht möglich mit Otoplastiken günstigere Earpods zu tragen, sodass ich Bluetooth benötige um Video-Konferenzen mühelos verfolgen zu können. Der RoI ist ja da. Solange ich arbeite, erhält die GEK ...
Weil Bluetooth stets in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit gebracht wird: Dafür ist die
GKV nicht zuständig. Wie Sven schon schrieb ist die Rentenversicherung oder alternativ das Inklusionsamt dafür zuständig (oder wie es im jeweiligen Bundesland heißen mag).
Zudem wünschen sich viele das klassische Bluetooth im Hörgerät, um sich ohne Zusatzgerät mit anderen Bluetooth-Geräten verbinden zu können. Ist das Zusatzgerät beruflich notwendig, hat das die RV zu bezahlen. "Ich will aber ohne unnötige Zusatzgeräte" ist halt Komfort.
Hörgeräte müssen schon lange mehrere Programme anbieten, um auf die jeweilige Situation optimal eingestellt zu sein. Die automatische Umschaltung durch das Hörgerät ist Komfort - man kann das genauso gut auch manuell umschalten. Dass man das aber nicht möchte ist reines Luxusdenken.
AlfredW hat geschrieben: ↑18. Okt 2023, 23:05
Genügend Geld ist jedenfalls da.
Weil Krankenhäuser insbesondere auf dem Land (und nicht nur dort) geschlossen werden müssen, weil die Kommunen die Verluste nicht mehr ausgleichen können, sehe ich das anders.
AlfredW hat geschrieben: ↑18. Okt 2023, 23:05
<Polemik>
Zum Glück hast Du ja CIs. Die zahlt die Kasse voll. und ein ordentliches Zusatzpaket gibt es obendrauf.
</Polemikf>
Welches ordentliche Zusatzpaket? Ich kann nicht schwimmen gehen, weil ich ohne
CI nichts höre und mit CI nicht ins Wasser gehen kann. Dazu ist eine wasserdichte Hülle vom CI-Hersteller notwendig, die teuer und regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Abgesehen davon erstattet die
GKV eine CI-Versorgung auch nur bei begründetem Bedarf (der mitunter auch mal verneint wird).
Übrigens, und da wiederhole ich mich: Auch eine hochpreisige (ich sag mit Absicht nicht hochwertig) Hörgeräteversorgung wird von den Krankenkassen AUCH übernommen, eben wenn ein begründeter Bedarf vorhanden ist. Wie gesagt, ich kenne viele Fälle persönlich, in denen die
GKV den Aufpreis übernommen hat.