Bei einer vorzeitigen Versorgung innerhalb der 6 Jahre (also auch bei Verlust) ist immer eine Verordnung notwendig.
Mir ist aber ein Fehler aufgefallen, und zwar in dem Fall, dass die Hörgeräte (jünger als 6 Jahre) einfach nicht mehr repariert/nachgestellt werden können. In dem Fall zahlt die
KK nichts, denn da ist der Akustiker in der Pflicht und muss dafür geradestehen, dass er veralteten Schrott vertickt hat.
Hab den Chart mal entsprechend angepasst.
Mist, da ich meinen Eingangspost nicht selbst bearbeiten kann, schiebe ich das Dokument hier nach:
Eben nochmal bearbeitet, das wird ja immer schlimmer.
Jetzt dürfte es aber einigermaßen stimmen.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
