ich stöbere gerade im neuen vdek-Versorgungsvertrag und sehe da eine neue interessante Variante, die es bisher so nicht gab:
Der Anhang 4 (Mehrkostenerklärung) lässt neuerdings zu, dass der zu Versorgende unter dem neuen Punkt "sonstiges" z.B. frei formulieren kann: "deutlich besseres Verstehen im Alltagsleben".
Da aber gleichzeitig eine nachträgliche Erstattung der Mehrkosten ausgeschlossen wird, wäre vielleicht ein Auswahlkriterium eines geeigneten Hörakustikers, dass dieser den Zahlungsbetrag bis zur Sachverhaltsklärung der Krankenkasse - gerne gegen Verzinsung - stundet

Das wäre m.M.n. eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Zwangsverklammerung, mit der der Hörakustiker faktisch in Haftung genommen wurde, wenn er dem zu Versorgenden bei der Faktendurchsetzung hilft.
MfG
Johannes B.


 
 