eventuell könnt ihr mir die eine oder andere Frage beantworten.
Historie, Februar 2020 habe ich als gesetzlich Versicherter bei meiner Krankenkasse
die volle Kostenübernahme zuzahlungspflichtiger Hörsysteme beantrag.
Das halbe Jahr davor, habe ich 6 Systeme getestet, davon auch 2
Das System mit dem ich am beste zurecht gekommen bin, habe ich damals "nicht" gekauft.
Nachdem die
habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Im Januar "2023" dann der Bescheid:
Im Rechtsstreit zwischen x und y, erkennt die Beklagte den Anspruch auf Versorgung mit dem begehrten Hörsystem, ersatzweise auch die vom Gutachter empfohlenen Hörsysteme an.
Beim Gutachter war ich übrigens im Oktober 2022, 8 Stunden, einen halbe Stunde Pause,
"unzählige" Hörtests und Ausfüllen von Fragebögen, am nächsten Tag musste ich wegen Erschöpfung einen Tag krank machen...
Meine Frage, ich hole die Geräte am Montag ab, ich gehe nun davon aus, dass ich dem Akustiker eine Unterschrift geben kann,
da ja die
Fragen des Akustikers, die habe ich vor 2 Wochen an meine
Statt dessen versucht, mich mehrere Male telefonisch zu erreichen, da frage ich mich was soll denn der Schei.. jetzt?
A, kann ich aktuell nur sehr eingeschränkt telefonieren, da mein Zwischengerät, das ich zum Telefonieren benötige so alt wie meine aktuelle Hörgeräte
8.5 Jahr sind und der
B, würde ich mir diese 7 Antworten dann sowieso nicht alle behalten können.
Darum meine Bitte, könnt ihr meine Frage und die folgenden 7 des Akustikers beantworten? Ein kanppes Ja oder Nein reicht natürlich.
1. Wer reicht die Rechnung bei der Kasse ein?
2. Welche Unterlagen werden zur Abrechnung benötigt?
3. Werden die
4. Werden Reparaturkosten übernommen und für welchen Zeitraum?
5. Gibt es eine Reparaturpauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
6. Gibt es eine Servicepauschale für den Akustiker und in welcher Höhe?
7. Müssen Reparaturen extra eingereicht werden?
Danke und alles Gute


