@Ohrenklempner und @akopti haben zum Zweck der Versorgungsanzeige sehr gute Erklärungen gegeben.
Ebenso wurde gesagt, dass bei Wechsel des Hörgeräteakustikers, aus welchem Grunde auch immer, dieser verpflichtet sei, das Original der Verschreibung herauszugeben.
Weiterhin habe ich woanders gelesen, dass der
Ich verstehe daher immer noch nicht ganz den/die Gründe für die Empfehlung, dass man das Original der Verschreibung nicht herausgeben soll.
[Vielleicht ist ein Mod so nett und bewegt die entsprechenden o.g. Beiträge aus obigem Thread in diesen neuen herüber? Vielen Dank!]