
Wir haben eine vorzeitige Hörgeräteversorgung für unseren Sohn bei der Barmer beantragt (Nov.2021) mit einer Verordnung vom Krankenhaus.
Die Barmer hat uns die Neuversorgung abgelehnt, da ein Verstärkungsbedarf von 15 dB mit den aktuellen Hörgeräten Widex Beyond Fusion B-F2 110 S lt. Herstellerangaben eine Verstärkung von 61 dB Verstärkung vorhält, kann der Ausgleich des Hörverlustes sichergestellt werden.
Die päd. Akustikerin sagt, sie kann ihm nicht einfach 15 dB Verstärkung aufs Ohr geben. Die Hörkurve von ihm weißt einige einzelne Frequenzen auf, besonders im Hochtonbereich, die mit einer extremen Abweichung zu den benachbarten Frequenzen wesentlich besser gehört werden können. Dadurch entsteht bei ihm eine Empfindlichkeit bei hohen Lautstärken im Hochtonbereich. Mit seinen derzeitigen Geräten wurde speziell in diesem Bereich diese sensiblen Frequenzen mehr komprimiert, wie die umliegenden, um somit eine bessere Toleranz zu erzielen. Auch wird damit das vorhandene Gehör vor zu lauten Pegeln geschützt.
Auch die Ärztin hat etwas für die Barmer geschrieben. Da unser Sohn kurz vor seinem Abi steht und drei mündliche Prüfungen (auch in Englisch) vor der Tür stehen.
Aber die Barmer bleibt bei ihrer Absage.
Als nächstes steht die Klage vor dem Sozialgericht.
Hat hier noch jmd eine Idee oder ähnliche Erfahrungen. Über helfende Kommentare würde ich mich sehr freuen.
Dankeschön