und schon wieder GdB
und schon wieder GdB
Hallo,
leider bin ich zu spät auf dieses Forum gestoßen. Da hatten wir unseren Paß schon. Meine Tochter hat auf dem einen Ohr 65 db und auf dem anderen 80 db. Unsere Frühförderin hat gesagt, ab 50 % sollten wir Wiederspruch einlegen, 60 % wäre o.k. Wir haben 60 % und Merkzeichen RF bekommen und ich habe somit keinen Widerspruch eingelegt. Jetzt muß ich hier im Forum immer öfter lesen, daß manche Kinder mit gleichen Hörverlusten mehr bekommen, außerdem Merkzeichen H.
Nun meine Frage: Kann ich auch im nachhinein noch Einspruch einlegen, oder etwas ähnliches tun? Oder ist der Zug für uns abgefahren?
Grüße, Sabine
leider bin ich zu spät auf dieses Forum gestoßen. Da hatten wir unseren Paß schon. Meine Tochter hat auf dem einen Ohr 65 db und auf dem anderen 80 db. Unsere Frühförderin hat gesagt, ab 50 % sollten wir Wiederspruch einlegen, 60 % wäre o.k. Wir haben 60 % und Merkzeichen RF bekommen und ich habe somit keinen Widerspruch eingelegt. Jetzt muß ich hier im Forum immer öfter lesen, daß manche Kinder mit gleichen Hörverlusten mehr bekommen, außerdem Merkzeichen H.
Nun meine Frage: Kann ich auch im nachhinein noch Einspruch einlegen, oder etwas ähnliches tun? Oder ist der Zug für uns abgefahren?
Grüße, Sabine
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Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
- 23
Re: und schon wieder GdB
Hallo Sabine,
H bekommen nur Kinder, die als gehörlos eingestuft werden. Welche Werte hat Deine Tochter den genau in den Frequenzen 0.5, 1 , 2 , 4 kHz?
Widerspruch kan man nur inenrhalb einer Frsit von vier Wochen nach cem bescheid einlegen., wenn diese vier Wochen bereits um sind, kann man aber noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Gruß
Andrea
H bekommen nur Kinder, die als gehörlos eingestuft werden. Welche Werte hat Deine Tochter den genau in den Frequenzen 0.5, 1 , 2 , 4 kHz?
Widerspruch kan man nur inenrhalb einer Frsit von vier Wochen nach cem bescheid einlegen., wenn diese vier Wochen bereits um sind, kann man aber noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: und schon wieder GdB
Hallo Andrea,
habe die Werte zu Hause, bin grad in der Arbeit. Werde Sie Dir dann später schicken.
Ich dachte H bekommt man z.B. auch bei Spracheinschränkung? Ich kenne einen Jungen, der annähernd die gleichen Werte hat wie meine Tochter und 100 % und sämtliche Merkzeichen, die es gibt, bekommen hat.
LG
habe die Werte zu Hause, bin grad in der Arbeit. Werde Sie Dir dann später schicken.
Ich dachte H bekommt man z.B. auch bei Spracheinschränkung? Ich kenne einen Jungen, der annähernd die gleichen Werte hat wie meine Tochter und 100 % und sämtliche Merkzeichen, die es gibt, bekommen hat.
LG
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Sandra
Re: und schon wieder GdB
Hallo Sabine,
wie alt ist/war Deine Tochter als Ihr Ausweis beantragt hatte? Neben die benötigte Messwerte die Andrea Dir bereits nannte - kommt auch darauf an ob VOR ODER NACH DEM 7.LEBENSJAHR gegestellt bzw. die Hörschädigung festgestellt wurde!
Gruss Sandra
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[Editiert von Sandra am: Montag, Februar 20, 2006 @ 12:04][/size]
wie alt ist/war Deine Tochter als Ihr Ausweis beantragt hatte? Neben die benötigte Messwerte die Andrea Dir bereits nannte - kommt auch darauf an ob VOR ODER NACH DEM 7.LEBENSJAHR gegestellt bzw. die Hörschädigung festgestellt wurde!
Gruss Sandra
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[Editiert von Sandra am: Montag, Februar 20, 2006 @ 12:04][/size]
Re: und schon wieder GdB
Hallo Sandra,
meine Tochter war 4 Jahre alt, als wir den Ausweis beantragt haben.
LG
meine Tochter war 4 Jahre alt, als wir den Ausweis beantragt haben.
LG
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Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
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Re: und schon wieder GdB
Hallo Kleriker,
manchmal vertun sich die Versorgungsämter eben auch zugunsten des Antragstellers. Und es ist so wie beim zu schnellen Fahren. Wenn ich erwischt werde, kann ich mich nicht darauf berufen, dass man einhundert andere Raser nicht erwischt hat. Genauso wenig kann man beim Versorgungsamt erwarten, dass man auch zu gut beurteilt wird, wenn man jemanden kennt, der auch zu gut beurteilt wurde. Stehen bei Eurem Feststellungsbescheid Sprachstörungen drauf?
Gruß
Andrea
manchmal vertun sich die Versorgungsämter eben auch zugunsten des Antragstellers. Und es ist so wie beim zu schnellen Fahren. Wenn ich erwischt werde, kann ich mich nicht darauf berufen, dass man einhundert andere Raser nicht erwischt hat. Genauso wenig kann man beim Versorgungsamt erwarten, dass man auch zu gut beurteilt wird, wenn man jemanden kennt, der auch zu gut beurteilt wurde. Stehen bei Eurem Feststellungsbescheid Sprachstörungen drauf?
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: und schon wieder GdB
Hallo Andrea,
ich bin mir leider nicht mehr sicher, ob ich Sprachstörung draufgeschrieben habe. Ist schon über ein Jahr her.
LG
ich bin mir leider nicht mehr sicher, ob ich Sprachstörung draufgeschrieben habe. Ist schon über ein Jahr her.
LG
Re: und schon wieder GdB
Hallo
Sprachstörung und Entwicklungsverzögerung muss drinstehen. Das H sollte dann möglich sein (rückwirkend ab Geburt anerkennen lassen!). Hat sie noch andere Probleme, z.B. Gleichgewicht, Wahrnehmung, Motorik?
Gruss Momo
Sprachstörung und Entwicklungsverzögerung muss drinstehen. Das H sollte dann möglich sein (rückwirkend ab Geburt anerkennen lassen!). Hat sie noch andere Probleme, z.B. Gleichgewicht, Wahrnehmung, Motorik?
Gruss Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: und schon wieder GdB
Hallo Momo,
andere Probleme hat sie keine. Eben nur die Sprach- und Verständnisschwierigkeiten. Bekommt man den sog. Verschlimmerungsantrag auch vom Versorgungsamt, oder ist das der gleiche Bogen wie das erste mal. Muß ich gesondert was dazuschreiben?
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber wenn ich jetzt nochmal einen Antrag stelle, will ich es dann auch richtig machen. Man hat am Anfang einfach zu wenig Kentnisse darüber, was drinnen stehen muß, usw.
Danke für Eure Antworten,
Gruß, Sabine
andere Probleme hat sie keine. Eben nur die Sprach- und Verständnisschwierigkeiten. Bekommt man den sog. Verschlimmerungsantrag auch vom Versorgungsamt, oder ist das der gleiche Bogen wie das erste mal. Muß ich gesondert was dazuschreiben?
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber wenn ich jetzt nochmal einen Antrag stelle, will ich es dann auch richtig machen. Man hat am Anfang einfach zu wenig Kentnisse darüber, was drinnen stehen muß, usw.
Danke für Eure Antworten,
Gruß, Sabine
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Andrea Heiker
- Beiträge: 3024
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Re: und schon wieder GdB
Hallo Sabine,
ihr müsst vom Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid haben. Den musst Du raussuchen und hier mal schreiben, was da drin steht. Den Verschlechterungsantrag bekommst Du beim Versorgungsamt. Vielleicht kann man den auch schon downloaden.
Gruß
Andrea
ihr müsst vom Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid haben. Den musst Du raussuchen und hier mal schreiben, was da drin steht. Den Verschlechterungsantrag bekommst Du beim Versorgungsamt. Vielleicht kann man den auch schon downloaden.
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: und schon wieder GdB
Hallo Andrea,
bin nun zu Hause und hier, wie versprochen, Jennys Daten aus der Bera im August 03 von München/Großhadern:
Rechtes Ohr:
0,5: 55db
1 : 57db
2 : 60db
4 : 60db
Linkes Ohr:
0,5: 65db
1 : 70db
2 : 75db
4 : 85db
Wie ist Deine Meinung dazu? Sind 60 % in Ordnung, oder kann man versuchen mehr zu bekommen?
Danke, Gruß Sabine
bin nun zu Hause und hier, wie versprochen, Jennys Daten aus der Bera im August 03 von München/Großhadern:
Rechtes Ohr:
0,5: 55db
1 : 57db
2 : 60db
4 : 60db
Linkes Ohr:
0,5: 65db
1 : 70db
2 : 75db
4 : 85db
Wie ist Deine Meinung dazu? Sind 60 % in Ordnung, oder kann man versuchen mehr zu bekommen?
Danke, Gruß Sabine
Re: und schon wieder GdB
Ich hab gradnachgerechnet; es passt mit GdB von 60; wichtig ist dennoch, ob eben zusätzlich Schwierigkeiten im Bereich derSprache vorliegen; hierzu ist aber in eurem Fall sinnvollerweise ein Bericht des HNO mit einer Stellungnahme speziell zur Sprache sinnvoll. Denn eureTochter gilt nach der Tabelle auf dem rechten Ohr als "hochgradig schwerhörig", auf dem linken als " an Taubheit grenzend schwerhörig". Bei Kindern können hier durchaus fließende Grenzen sein, was die Bewertung betrifft. (Bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit wird bei Kindern vor dem 7. Lebensjahr wegen der schweren Störung des Spracherwerbs üblicherweise ein GdB 100 angesetzt). Wie gesagt, eure Tochter liegt genau an der Grenze, da sie auf dem rechten Ohr erfreulicherweise besser hört als auf dem linken.
Ein Widerspruch, bzw. ein Antrag auf neufestsetzung scheint mir durchaus angebracht, eben weil sie ein kind ist. Wäre sie erst nach dem Spracherwerb so stark schwerhörig geworden, dann wäre der Behinderungsgrad sicherlich richtig bewertet.
Schöne Grüße
Ein Widerspruch, bzw. ein Antrag auf neufestsetzung scheint mir durchaus angebracht, eben weil sie ein kind ist. Wäre sie erst nach dem Spracherwerb so stark schwerhörig geworden, dann wäre der Behinderungsgrad sicherlich richtig bewertet.
Schöne Grüße
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: und schon wieder GdB
Hallo Sabine
ich habe immer ein Schreiben dazu gelegt, indem ich genauer erläutert habe, was die einzelnen Beeinträchtigungen im Alltag zu bedeuten haben und habe damit die Merkzeichen begründet. Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass diese auch bereits seit Geburt bestanden haben, eben nur noch nicht diagnostiziert und daher dann die Rückdatierung ab Geburt (wichtig für die Steuer).
Ich würde in eurem Fall auf jeden Fall auf die wesentlich erschwerte Sprachentwicklung hinweisen (evtl. auch durch späte Diagnose?) und auf extreme Verständigungsschwierigkeiten ohne Bezugsperson als Dolmetscher, Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr usw. Damit beantragst du die Merkzeichen H, G und B rückwirkend ab Geburt.
Einen Verschlimmerungsantrag erhälst du beim Versorgungsamt.
LG
Momo
ich habe immer ein Schreiben dazu gelegt, indem ich genauer erläutert habe, was die einzelnen Beeinträchtigungen im Alltag zu bedeuten haben und habe damit die Merkzeichen begründet. Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass diese auch bereits seit Geburt bestanden haben, eben nur noch nicht diagnostiziert und daher dann die Rückdatierung ab Geburt (wichtig für die Steuer).
Ich würde in eurem Fall auf jeden Fall auf die wesentlich erschwerte Sprachentwicklung hinweisen (evtl. auch durch späte Diagnose?) und auf extreme Verständigungsschwierigkeiten ohne Bezugsperson als Dolmetscher, Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr usw. Damit beantragst du die Merkzeichen H, G und B rückwirkend ab Geburt.
Einen Verschlimmerungsantrag erhälst du beim Versorgungsamt.
LG
Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
