rabenschwinge hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 16:55
Johannes B. hat geschrieben: ↑18. Jul 2021, 16:02
wieso muss eigentlich nur das bestmögliche Sprachverstehen (soweit möglich) bestätigt werden?
Das Versorgungsziel ist doch viel weitergehend, nämlich:
bestmöglicher Ausgleich sämtlicher individueller auditiver Behinderungen (so weit wie möglich, bzw. wenn überhaupt möglich)?
Definition dessen bitte.
man mache mir keine Vorwürfe.
rabenschwinge hat es provoziert!
Versorgungsvertragsinhalt der
GKV mit der BIHA:
§ 19 Versorgungziele
1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,
a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen
und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,
b) durch eine beidohrige Versorgung,
soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,
c)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.