Hallo!
Es mag sein, dass Akustiker oder Hörgerätehersteller eine Garantie von 6 Jahren anbieten - dies ist jedoch weder Standard noch allgemein üblich.
Das kann sein, das die Garantie auf 6 Jahre den Preis der
HGs erhöht hat.
Ich habe nie gesagt, das das Standard ist mit den 6 Jahren, eben nur das es bei mir so ist/wahr bei den Resound
HGs.
Jeder selbst muss für sich überlegen, ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Ich könnte jetzt auch sagen "in über 10 Jahren ipad-Nutzung hatte ich noch nie einen Schaden am ipad - ne Versicherung ist total herausgeschmissenes Geld". Du siehst es anders, zahlst diese 170€ und fühlst dich wohler. Warum nicht auch bei Hörgeräten? Wenn jemand - aus welchen Gründen auch immer - die Hörgeräte versichern möchte, dann lass ihn doch!!
Was ich meinte bezüglich iPhone und iPad ist ja, das die Wahrscheinlichkeit eines Defekt sehr hoch ist gegen über dem beim
HGs.
iPhone und iPad hat man ja ständig in der Hand usw. Hab das schon mal bei mir selber und auch öfters schon bei Bekannten erlebt.
Ich gebe aber noch zu bedenken, das die Reparatur des z.B. iPad Pro 12,9'' richtig teuer ist, wenn da nen Displayschaden oder so eintritt.
Apple tauscht die Geräte dann aus und das kostet ca. 700 Euro.
Klar, hochpreisige
HGs sind noch teurer, aber ich kann durchaus im Falle eines Verlustes, zu mindest zuzahlungssfreie HGs bekommen, wenn ich mir dann die hochpreisigen nicht wieder leisten kann oder ich keinen weitere Finanzierung abschließen kann oder will.
Lasse ich das iPad nicht reparieren muss ich drauf verzichten. Einen kostenloses Ersatz, und wenn es nur ein günstiges iPad wäre, bekommt man nicht.
Natürlich muss das jeder selber entscheiden ob Versicherung oder nicht, keine Frage.
Hier wurde aber um Rat und Meinung gefragt und dazu habe ich etwas geschrieben.
Die gesetzlichen Kassen zahlen bei Verlust, wenn dieser nicht auf Fahrlässigkeit zurück zu führen ist.
Momentan habe ich zB einen Fall, wo der HG Träger sein Hörgerät wegen Regen in die Hosentasche gepackt hat. Daraus hat er dieses verloren.
Die Krankenkasse will keinen Ersatz zahlen, da sie das Vorgehen als grob fahrlässig deklariert.
Bevor man da selber bei der
KK den Verlust anmeldet, empfehle ich mit dem Akustiker zu sprechen.
Dieser rechnet ja eh mit der
KK ab und erledigt dann auch die Verlustmeldung und das so, das die KK keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann.
Bei Deinem Beispiel mit der Katze, die die
HGs zerbissen hat, sollte die Tierhaftpflicht des Katzenbesitzers eintreten.
Wenn etwas in der Richtung passiert, erst mal ruhig bleiben und Infos einholen.
Vor allem nicht sofort in der nächsten Minute bei der
KK anrufen, mailen oder Brief schreiben.
Bei dem Verlust (
HGs bei Regen in die Jacke gesteckt) hätte man durchaus ne andere Begründung für den Verlust finden können.
Noch ein Tipp: Wenn man
HGs unterwegs aus den Ohren nimmt, ob nun bei Regen (ist da nicht mal nötig) oder vielleicht Hörer unterwegs defekt oder sonst was, dann einfach ins Münzfach vom Portomanaie stecken. So mache ich das. Die Gefahr des Verlustes ist damit gegen 0.
Reparaturen bezahlt die
KK doch nur bei zuzahlungsfreie n
HGs, nicht bei hochpreisigen.
Und wenn die
KK grobe Fahrlässigkeit unterstellt und die Reparatur nicht zahlen will, muss man auch hier schauen, wie man das hinbekommt.
Garantie kann man gegen Zahlungs eines Betrages auch jedes Jahr verlängern. War bei den Oticon
HGs so.
Nehme mal an, das andere Hersteller das ähnlich machen.
Anstelle der Versicherung wird man dann mit ner Garantieverlängerung wohl besser fahren.
Gruß
sven