was hat geschrieben: ↑27. Feb 2021, 17:57
Johns hat geschrieben: ↑27. Feb 2021, 07:48
moin "was",
ich danke dir für deine betont sachlich vorgetragene Sicht der Dinge.
ich nehme daraus mit, dass du glaubst:
a) es gibt Kassengeräte und diese müssen nur die von dir dargestellten Mindestvoraussetzungen erfüllen "und gut ist".
b) neuere und schnellere Chips bringen zur Verstehbarkeit keinen Mehrwert.
c) mehr individuell anpassbare Kanäle bringen auch keinen Mehrwert, jedenfalls nicht generell.
d) verstärkbarer Frequenzbereich geht oft auch noch über die Datenblattangabe hinaus.
ich möchte dir erwidern:
ich glaube:
a) es gibt gar keine Kassengeräte, sondern nur die Vertragsvereinbarung, den HörHilfebedürftigen hinsichtlich seines Hör-u. Verstehdefizits ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich (wörtlich): "BESTMÖGLICH" über einen Vertragszeitraum von 6 Jahren zu versorgen. Das "bestmöglich" hat der Empfänger der Hörgeräte schriftlich zu bestätigen. Das was du beschriebst, das ist "schlechtestmöglich"

b) schnellere Chips können mehr rechnen in gleicher Zeit und folglich auch "feiner anpassen" .
c) je mehr individualisierbar, um so individueller, umso geeigneter.
d) bezüglich des rückkopplungsfrei verstärkbaren Frequenzbereiches ist aber noch deutlich "Luft nach oben" (wortwörtlich)

und was die Verkaufsformulierungen anbelangt:
Kein Profi wird - aus o.g. Gründen - das Wort "Kassengerät" schreiben. Folglich braucht´s Ersatzbegriffe um verschiedene "Ausbau- besser Freischaltstufen" rechtlich unanfechtbar und psycho-logisch darzustellen. Und da ist "Basis", "Einstieg", "Mittelklasse", "Premium" und "highend" doch ganz geschickt, weil sich dort jederman frei(und)willig selbst "einsortieren" kann

LG
Johns
Na da hast du ja manches, das ich geschrieben habe, frei(und)zügig uminterpretiert.
Ich glaube nicht, sondern bin davon überzeugt, dass
a) es "
Kassengeräte" gibt, mit Hilfe derer der Schwerhörige ein gutes Sprachverstehen erreichen kann
b) mittlerweile auch die Chips der letzten Generation, die üblicherweise in "
Kassengeräten" zum Einsatz kommen, "schnell" genug sind
c) mehr Kanäle in der Praxis nicht unbedingt zwangsläufig einen Mehrwert bieten müssen (können Sie natürlich in speziellen Einzellfällen, das muss man dann überprüfen)
d) der vom Hersteller angegebene Frequenzbereich (obere und untere Grenze) nicht immer dem entspricht, was tatsächliche Messungen ergeben (da widersprechen sich teils schon die Datenblätter selbst)
Zu deinen Einlassungen dazu:
a)
"den HörHilfebedürftigen hinsichtlich seines Hör-u. Verstehdefizits ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich (wörtlich): "BESTMÖGLICH" über einen Vertragszeitraum von 6 Jahren zu versorgen" <-- Worauf genau bezieht sich das von dir zitierte "bestmöglich"? Auf die Technologie des Hörgerätes oder vielleicht (auch?) auf die Aufgabe des Akustikers, der das Gerät "bestmöglich" einstellen und die "bestmöglichen"
Otoplastiken auswählen soll? Für die Krankenkasse ist es relevant, dass du ein gutes Sprachverstehen erreichst. Das lässt sich einfach in einem Sprachtest nachweisen (ob es damit dann "ausreichend" ist).
Solltest du also mit einem vermeintlich "besseren" (in deinem Fall vermutlich zuzahlungspflichtigen) Gerät in einem solchen Sprachtest tatsächlich ein signifikant besseres Sprachverstehen erreichen, dann hättest du auch ein valides Argument, deine Krankenkasse darum zu bitten, höhere Zuzahlungen zu leisten
Solltest du aufgrund deiner beruflichen Situation besondere Anforderungen haben, z.B. ein möglichst gutes Sprachverstehen im Störgeräusch, eine möglichst gute Impulsschallunterdrückung etc., dann wäre auch hier ein Vorteil des zuzahlungspflichtigen Gerätes nachzuweisen (Sprachtest im Störgeräusch, diagnostizierte Hyperakusis etc.) und dann wären auch höhere Zuzahlungen möglich - nur ist hier dann die Krankenkasse nicht der richtige Ansprechpartner. sondern die Rentenversicherung.
b)
"schnellere Chips können mehr rechnen in gleicher Zeit und folglich auch "feiner anpassen" <-- die Anpassung an die Hörkurve hat mit der Schnelligkeit der Signalverarbeitung an sich erstmal nichts zu tun. Von welchen Latenzen reden wir denn hier bei zuzahlungsfreien Geräten? Welche Latenzen haben z.B. große PA Lautsprecher mit schweren Magneten, angeschlossen an Analogequipment, im Vergleich? Ich bin u.a. Musiker und auch in dem Bereich ist das Thema Latenz bei digitalen Geräten schon seit Jahren nicht mehr wirklich ein Thema - es sei denn, man arbeitet ganz gezielt damit, z.B. mit der Simulation verschiedener Raumakustiken (kleine Gummizelle vs. Tiefgarage)
c)
"je mehr individualisierbar, um so individueller, umso geeigneter" <-- was für dich "geeignet" ist, lässt sich im schon genannten Sprachtest ermitteln. Gutes Sprachverstehen = "geeignet"
d)
"bezüglich des rückkopplungsfrei verstärkbaren Frequenzbereiches ist aber noch deutlich "Luft nach oben" (wortwörtlich)" <-- die Rückkopplungsunterdrückung sollte meines Erachtens so wenig wie möglich eingreifen (müssen). Eine möglichst offene Versorgung ist je nach Hörverlust zum einen gar nicht sinnvoll, zum anderen anderen muss dir auch klar sein, dass eine aktive Rückkopplungsunterdrückung immer zu Lasten des Klangs geht, da sie (je nach technischer Methode des Herstellers) den "Original"-Ton moduliert bzw. verfälscht (z.B. durch Tonhöhenverschiebung, Phasenauslöschung usw.). Ich habe deshalb z.B. im Musikprogramm gar keine Rückkopplungsunterdrückung aktiviert und hätte sogar gerne eine Möglichkeit gesehen, im normalen "Alltagsprogramm" die Rückkopplungsunterdrückung manuell noch etwas zu reduzieren (man könnte ggf. das Programm austricksen, wenn man eine
Otoplastik mit fast verschlossener Luftbohrung zum Rückkopplungstest nutzen würde).