für diejenigen unter uns, die noch nicht wissen, was es seit 01.Oktober 2020 für die Rezeptgebühr von 20 .-€ an Hörsystemen gibt, hier ein Hinweis zur Missverständigungsvorbeugung hinsichtlich "
Es gibt eine neue Hilfsmittelrichtlinie, welche in aktualisierter Form vorliegt und Folgendes ausführt, was gerade in Zeiten der zusätzlichen Verständigungserschwerung wegen der "neuen Normalität: Mund und Nasenschutz" wichtig ist zu wissen:
1.
es wird klar herausgestellt, dass es um die Einzelfallhilfe - und NICHT um standardisierte "
2.
es wird klar herausgestellt, dass es nicht allein um die Diagnose, sondern die konkrete individuelle Lebenssituation des zu Versorgenden - und nicht um standardisierte
3.
es wird klar herausgestellt, dass die Versorgungsziele nach § 19 zu erreichen sind, und nicht etwa die Mindestversorgung als Anspruchsvoraussetzung nach § 21 ausreichend ist.
4.
es wird klar herausgestellt, dass der zu Versorgende den APHAB-Fragebogen als zusätzliches Überprüfungsinstrument der Hörsystemwirksamkeit anwenden kann (§ 30)
die aktuelle Richtlinie im Einzelnen:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
Alles Gute
wünscht
Johns
übrigens:
meine Sicht der Dinge ist stets MEINE Sicht der Dinge, die - erfahrungsgemäß - nicht immer jeder Interessengruppe gefällt




