Ich selbst bin seit frühester Kindheit auf einem Ohr taub.
Hier geht es um ein Urteil des bayrischen Landessozialgerichts, also die zweite Instanz:
Geklagt hatte eine vollständig taube Frau wegen Verdacht auf Impfschädigung.
Schon die einleitenden Leitsätze (1. und 2.) sagen viel:
Die Klägerin muss hieb und stichfest beweisen, dass die Impfung die alleinige Ursache des Impfschadens ist.
Damit steht das Urteil zwar bereits fest, es ist aber trotzdem viel interessantes dabei (finde ich jedenfalls):
Dem vom Sozialgericht (1. Instanz) bauftragte Sachverständige schrieb das Gericht folgende Aussagen zu, ohne ihn wörtllich zu zittieren (Absatz 17):
"Die Klägerin [geb. 1982] stütze ihr Begehren auch auf die Verwendung von Hilfsstoffen in Form von Aluminium- und Quecksilberverbindungen, vorliegend speziell Thiomersal. Höhere Spiegel von Thiomersal könnten tatsächlich neurotoxische Effekte verursachen. In den Impfstoffen der zwei Impfungen vom 13.06.1983 und 03.11.1983 sei jeweils pro Ampulle 0,025 mg (d.h. 25 Mikrogramm) Thiomersal verwendet worden. Die Klägerin habe bis 03.11.1983 damit insgesamt 50 Mikrogramm Thiomersal erhalten. Quecksilber sei in Thiomersal nicht ganz zu 50% enthalten, daher habe die Klägerin insgesamt 25 Mikrogramm Quecksilber erhalten. Dies liege bezüglich des pro Kilogramm geschätzten Körpergewichts weit unterhalb der erlaubten, geschweige denn toxischen Grenze. Damit sei eine neurotoxische Verursachung des im Januar 1984 entdeckten Hörschadens und der 1984 erstmals genannten Gleichgewichtsstörung durch die beiden 1983 verabreichten Impfungen auszuschließen."
Absatz 19: "Der Sachverständige ist zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Klägerin die Gesundheitsstörungen einer Hörstörung und einer Gleichgewichtsstörung vorlägen, die grundsätzlich als Impfschaden im Gefolge der beiden Impfungen 1983 in Frage kämen."
Es ist also unstrittig, dass Impfstoffe Aluminium- und Quecksilbeerverbindungen enthalten und dass es sich dabei um Nervengifte handelt.
Impfschäden können aber aufgrund der Unterschreitung von allgemeingültigen Grenzwerten ausgeschlossen werden.
Link zum kompletten Urteil:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1