Hallo, meine Lieben !
@ottogerd: "Test"gebühr
Ja, so etwas gab es mal, sogar von der Krankenkasse ! Nannte sich "Abbruchpauschale", oder, im Langtext "Abgeltung von Vorleistungen für ...", mit einem eigenen, ggf nach Kassenart variierenden Kostenbetrag.
Konnte auch bei größtem Bemühen eine Versorgung des Kunden nicht erfolgreich realisiert werden (div. mögl. Gründe: schlechter (werdender) Gesundheitszustand oder tatsächlich "mangelndes Durchhaltevermögen" des Kunden), konnte diese Abbruchpauschale zzgl. der gefertigten
Otoplastiken mit "Empfangsbescheinigung" - hier: Bestätigung, dass ein Hörgeräteversuch tatsächlich stattgefunden hat, also der Leistungserbringer das nicht nur "aus dem blau" behauptet - abgerechnet werden.
Dies wurde -leider- abgeschafft, meiner Erinnerung nach in 2004 ! Und wer war schuld ? NEIN, DIESMAL NICHT DIE KASSEN !!! Es schüttelt mich geradezu vor Wut, dass ich der
GKV ausgerechnet in diesem Punkt Recht geben muss :{ :stress: .
Wenn ich als Geschäftsmann Werbung machen will, ist es doch selbstverständlich (oder sollte es zumindest sein), dass ich diese Werbung auch selber bezahle, oder nicht ?? Dafür (wenn ich es richtig gemacht habe) erziele ich ja auch höhere Auftrags- und Umsatzzahlen.
Was aber war geschehen ?
(sinngemäß nacherzählt von einem Gespräch mit Dr. Günther Osswald, Seniorchef von Hörgeräte Iffland)
Wie unter Akustikerkollegen bundesweit üblich, gab es bei einem Akustikergeschäft, unbekannt, ob da mehrere Filialen involviert waren, sog. "Testwochen", zu denen das allgemeine Publikum, egal ob schon Kunden oder noch nicht, eingeladen war, Hörtests bei sich vornehmen zu lassen und ggf. "die neuesten Hörgerätemodelle des Herstellers 'xyz' " zu testen und nach ein paar Tagen (oder Wochen) wiederzubringen. Hierfür stellt der Hersteller 'xyz' eine Anzahl Testgeräte (sagen wir mal 50 Stück) dem veranstaltenden Kollegen zur Verfügung und lässt sich die nicht verkauften bzw. nicht mehr benötigten wieder zurückschicken.
Jeder Fachkollege weiß jetzt schon, dass bei solcher Gelegenheit - außer definitiv interessierten Neukunden, welche auch kaufen, - mit recht großer Häufigkeit auch Personen entdeckt werden, welche im Hörtest (oh Überraschung !) durchaus auffällige, ab und zu auch
sehr auffällige, Testergebnisse aufweisen und teilweise angesichts der Befunde sich sogar die beworbenen Testgeräte anpassen lassen - "nur für ein paar Tage, unverbindlich"-, jedoch sich selbst nie als -zukünftige- Hörgeräteträger sehen und es daher auch selbstredend ablehnen würden, nach logischerweise pflichtschuldiger Empfehlung des Akustikers über einen HNO-Arzt-Besuch, ganz zu schweigen von einer Hörgeräteverordnung und -anpassung auch nur nachzudenken.
Normalerweise fällt sowas aus Sicht der werbenden Wirtschaft unter "Streuverlust".
Was aber macht das "Schwarze Kollegen-Schaf" ??? (oder waren es sogar mehrere ? :stress: )
Schickt auch die vorstehend beschriebenen "Verweigerer" -es waren offenbar gar nicht wenige- zum HNO-Arzt, sie mögen sich doch eine Verordnung holen, dann würde ihre Kasse "e bissele wos zahle".
Hier wurde durch gezielte Manipulation (oder besser: schamlosen Missbrauch -Gier frisst Hirn !!- ) der
Ausnahmefall "Versorgungsabbruch" zum Regelfall umgetrickst,
und die
GKV, welche ja schließlich auf ihre Zahlen schaut, merkt das auch noch !?!

Oh peinlich (rotwerdenderkopf) :stress: .
Mit den nächsten neu erschienenen Verträgen war die Abbruchpauschale verschwunden (ohh, echt jetzt ???

).
(Nicht nur) für mich ein klarer Akt berechtigter Notwehr :teufel:
Frank
(der sich schon halbwegs beruhigt hatte, sich aber jetzt wieder so richtig in Rage schreibt)