Hallo!
Und wenn eine Privathalftpflichtversicherung vorhanden, und sie begleicht den Schaden ohne Aufwand nach der Schadensmeldung -GUT!! Was aber wenn es Rückfragen, Erklärungen,... bedarf? Viel Spass oftmals!
Kein Problem, dafür gibts den Versicherungsmakler vor Ort.
Direktversicherungen würde ich nie abschließen, da ich im Fall des Falles keine Lust habe mich mit ner Versicherung abzugeben. Das nacht mein Makler vor Ort.
Der kümmert sich um alles und kann auch ganz anders mit der Versicherung reden,
Und der Akustiker soll alles im Service includieren, alles in den 700,-- pro Ohr für 6 Jahre,...
Wie kommst Du auf 700 Euro pro Ohr?
Dafür bekomme ich kein
HG. 1800-2000 Euro Eigenanteil pro Ohr.
Da hat de Akustiker guten Gewinn drin.
Die 700 Euro
HGs (zuzahlungsfrei) kosten im Einkauf noch sehr viel weniger.
Im Schadensfall ist der Schaden nicht groß.
Letztendlich muss man das ganze als Mischkalkulation sehen.
An den ganz teueren
HGs verdient der Akustiker richtig gut.
Damit finanziert sich dann anderes wieder quer.
Ich wiederhole auch gerne noch mal, das ich dafür grade stehe, wenn ich jemanden einen Schaden zufüge.
Nur bisher gabs an meinen
HGs noch keinen Schaden der irgendwie mit äusserer Gewalt o.ä. entstand.
Was mich jetzt aber mal interessieren würde:
Was genau ist in der Versicherung wo der Akustiker 20 Euro für 6 Wochen will, genau abgesichert.
Zahlt die überhaupt bei äusserer Gewalteinwirkung durch den Kunden?
Wie viel zahlt die? Gibt es einen Eigenanteil und wie hoch ist der?
Mich würde es nicht wundern, wenn diese Versicherung in den wenigsten Fällen zahlt und es noch einen richtig hohen Eigenanteil gibt.
Der wer mal genau nachdenkt wird zu dem Schluss kommen, das keine Versicherung 2
HGs im Wert von je 2.000 - 3.000 Euro komplett bezahlt im Fall des Falles.
Das wird ähnlich sein wir mit den
HG Versicherungen die manche Akustiker beim Kauf eines HG anbieten.
Denn da verdienen nur der Akustiker und die Versicherung selber dran. Es rechnet sich einfach nicht.
Weiterhin würde mich mal interessieren wie oft die Akustiker, die hier im Forum aktiv sind, schon große und teure Schäden bei Leih HGs hatten. Nur damit man mal ein wenig Statistik hat.
Ach ja was mir noch einfällt:
Wie sieht es denn aus wenn die gekauften
HGs defekt sind und der Kunde Leihgeräte für die Reparaturdauer bekommt? Soll der Kunde dann wieder zur Kasse gebeten werden?
Für ich ein NoGo. Wenn mit meinen
HGs etwas ist, bekomme ich kostenlos für die Reparaturdauer gleichwertige HGs. Auch dafür muss ich nichts unterschreiben und auch keine Versicherung oder so bezahlen.
Letztendlich gehört es dann wohl zur Garantie.
Noch mal zum Schuss:
Das testen von
HGs ist kostenlos und unverbindlich.
Also geht es überhaupt nicht, das dann vom Kunden eine Versicherung bezahlt werden muss.
Und grade bei zuzahlungsfreien
HGs kann man dann nicht mehr von zuzahlungsfrei sprechen.
Gruß
sven