Klassengröße
Klassengröße
Hallo ihr da draußen,
heute habe ich nur eine kurze Frage: meine Tochter (links an Taubheit grenzend schwerhörig, rechts mittelgradig sh mit Bicross versorgt) besucht eine Regelgrundschule in der zweiten Klasse. Unser Antrag auf GU ist bewilligt, Förderort ab SOFORT die Grundschule (allerdings kann die Förderschule sie erst nach den Sommerferien für den ambulanten Dienst einplanen) FM-Anlage verordnet und wird jetzt angepasst. Leider ist die Klasse sehr groß und wird immer größer... ab wann kann/ muss so eine Klasse wieder verkleinert werden? Wenn ein "sonderkind" in der Klasse ist? Wir leben in NRW, weiß jemand, wo ich darüber etwas finden kann? Ich habe schon gegooglet, aber leider ohne Erfolg. Vielleicht wäre dies eine chance für die ganze Klasse, ihr könnt euch den Stress für alle Beteiligten dort nicht vorstellen...
Lieben Gruß
Erzengel
heute habe ich nur eine kurze Frage: meine Tochter (links an Taubheit grenzend schwerhörig, rechts mittelgradig sh mit Bicross versorgt) besucht eine Regelgrundschule in der zweiten Klasse. Unser Antrag auf GU ist bewilligt, Förderort ab SOFORT die Grundschule (allerdings kann die Förderschule sie erst nach den Sommerferien für den ambulanten Dienst einplanen) FM-Anlage verordnet und wird jetzt angepasst. Leider ist die Klasse sehr groß und wird immer größer... ab wann kann/ muss so eine Klasse wieder verkleinert werden? Wenn ein "sonderkind" in der Klasse ist? Wir leben in NRW, weiß jemand, wo ich darüber etwas finden kann? Ich habe schon gegooglet, aber leider ohne Erfolg. Vielleicht wäre dies eine chance für die ganze Klasse, ihr könnt euch den Stress für alle Beteiligten dort nicht vorstellen...
Lieben Gruß
Erzengel
Re: Klassengröße
...hab ich vergessen zu schreiben: derzeit sind 31 Kinder in der Klasse.
Gruß
Erzengel
Gruß
Erzengel
Re: Klassengröße
Hallo
also wie es in NRW ist weiss ich leider nicht aber in BW ist der Klassenteiler 33 Kinder in der Grundschule.Und Sonderrechte die für eine kleinere Klassengröße sprechen sollte , gibt es leider nicht direkt.Versuche es doch und rufe auf eurem Schulamt, das für euch zuständig ist, an und erkundige dich wie es bei euch ist.Bei uns haben sie uns eine andere Schule im Ort verwiesen die noch etwas kleiner wäre.
Hatten aber sehr großes Glück den 2 Kinder sind noch in den Bereich gezogen und es gab 2 Klassen mit jeweils 17 Kinder.Ist aber jedes Jahr ein bangen und zittern das auch keiner wegzieht oder sitzen bleibt.
Gruß Mondsche
also wie es in NRW ist weiss ich leider nicht aber in BW ist der Klassenteiler 33 Kinder in der Grundschule.Und Sonderrechte die für eine kleinere Klassengröße sprechen sollte , gibt es leider nicht direkt.Versuche es doch und rufe auf eurem Schulamt, das für euch zuständig ist, an und erkundige dich wie es bei euch ist.Bei uns haben sie uns eine andere Schule im Ort verwiesen die noch etwas kleiner wäre.
Hatten aber sehr großes Glück den 2 Kinder sind noch in den Bereich gezogen und es gab 2 Klassen mit jeweils 17 Kinder.Ist aber jedes Jahr ein bangen und zittern das auch keiner wegzieht oder sitzen bleibt.
Gruß Mondsche
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- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: Klassengröße
33 Kinder in einer Grundschulklasse???? Der blanke Horror, da war unsereiner früher besser dran
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Klassengröße
Erzengel, ruf doch vielleicht mal beim LVR/LWL an? Die sind ja für die Förderschulen zuständig und müssten euch vielleicht die Frage bzgl. der Klassenteilung beantworten können? Ansonsten muss das doch die ambulante Betreuung wissen? Auch wenn die erst nach den Ferien an die Schule kommen, könnt ihr die doch jetzt schon kontaktieren?
Gruß,
Nina
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Klassengröße
Hallo Erzengel-
über NRW weiß ich auch nichts- aber ich meine, man kann und muss das wirklich am Besten mit den zuständigen Schulamt klären.
Bei uns war es dann nämlich genau so, wie oben beschrieben: jedes Jahr ein neues Bangen, dass nur ja niemand wegzieht oder durchfällt... Es waren zuerst 4 kleine Klassen und ausgerechnet im 4. Schuljahr wurden dann nur noch 3 Klassen gebildet! Du könntest dann auch nachfragen, ob dein Sh Kind, wie 3 hörende Kinder zählt ( bei uns gibt es das in der Grundschule nicht...kann aber vielleicht in NWR anders sein...)!? Fragen kostet nichts und so wäre zumindest die kleinste Klasse für dein Kind "gesichert"...
Viel Erfolg, Petra
über NRW weiß ich auch nichts- aber ich meine, man kann und muss das wirklich am Besten mit den zuständigen Schulamt klären.
Bei uns war es dann nämlich genau so, wie oben beschrieben: jedes Jahr ein neues Bangen, dass nur ja niemand wegzieht oder durchfällt... Es waren zuerst 4 kleine Klassen und ausgerechnet im 4. Schuljahr wurden dann nur noch 3 Klassen gebildet! Du könntest dann auch nachfragen, ob dein Sh Kind, wie 3 hörende Kinder zählt ( bei uns gibt es das in der Grundschule nicht...kann aber vielleicht in NWR anders sein...)!? Fragen kostet nichts und so wäre zumindest die kleinste Klasse für dein Kind "gesichert"...
Viel Erfolg, Petra
Re: Klassengröße
Vielen dank für eure raschen Antworten. Die Idee, einfach mal das Schulamt anzurufen, ist mir gar nicht gekommen *lach* Internet macht auch schomma betriebsblind
So nach dem Motto, die Info, die ich im Netz nicht finde, die gibt´s auch nicht. Danke euch!
LG Angie

LG Angie
Re: Klassengröße
Hallo,
schließe mich Andrea an, so etwas dürfte es wirklich nicht geben.
Das ganze Gerede um PISA und die hektischen Versuche, das Niveau zu heben und dann diese Klassenstärke.
Ich gebe seit einiger Zeit unserer kleinen Nachbarin Nachhilfe. Sie ist normalhörend und hat eine schnelle Auffassungsgabe, trotzdem sind Lücken entstanden, die fast die Versetzung gefährden.
Sie sitzt mit 31 anderen Kindern in einer Klasse, einige davon sind offensichtlich verhaltensauffällig und stören ständig, und sie bekommt einfach nicht alles mit.
Solche Bedingungen sind doch untragbar.
Viel Glück für eine passablere Kinderanzahl in der Klasse!
schließe mich Andrea an, so etwas dürfte es wirklich nicht geben.
Das ganze Gerede um PISA und die hektischen Versuche, das Niveau zu heben und dann diese Klassenstärke.
Ich gebe seit einiger Zeit unserer kleinen Nachbarin Nachhilfe. Sie ist normalhörend und hat eine schnelle Auffassungsgabe, trotzdem sind Lücken entstanden, die fast die Versetzung gefährden.
Sie sitzt mit 31 anderen Kindern in einer Klasse, einige davon sind offensichtlich verhaltensauffällig und stören ständig, und sie bekommt einfach nicht alles mit.
Solche Bedingungen sind doch untragbar.
Viel Glück für eine passablere Kinderanzahl in der Klasse!
Re: Klassengröße
Hallo Erzengel,
falls euer Schulamt nicht ganz so auskunftsfreudig ist, hier einige Argumentationsmöglichkeiten:
1. Nach § 6 Absatz 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW beträgt in der Grundschule der Klassenfrequenzrichtwert 24 Schüler mit einer Bandbreite von 18 bis 30 Schülern. Damit sind 31 schon einer zuviel.
2. Eine konkrete Schüleranzahl beim „Gemeinsamen Unterricht“ (so der Fachterminus) ist in dieser Verordnung nicht enthalten. Nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 dieser Verordnung kann die Schule zusätzliche Mittel (z. B. zur Klassenteilung) beantragen, wenn in der Klasse ein Kind mit Förderbedarf ist.
3. Die für die Integrationskinder relevante Verordnung „ über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ sieht ebenfalls keine Werte für Klassenstärken vor, wenn ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse ist. Nun hat aber der Förderausschuss entschieden, dass dein Kind einen Förderschwerpunkt Hören hat und zudem der Förderort die Regelgrundschule ist. Nun könnte man argumentieren, dass die als notwendig festgestellte Förderung am festgelegten Ort nur sinnvoll erfolgen kann, wenn die Klassenstärke auf ein für ein Kind mit Förderschwerpunkt Hören akzeptables Maß reduziert wird (am besten den HNO-Arzt etwas über die Auswirkungen der hohen Lautstärkepegels auf das Hören deines Kindes schreiben lassen). Damit kann der Schulleiter zusätzliches Personal beantragen (siehe Punkt 2) und die Klasse teilen.
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf habt ihr aber leider nicht, denn auch in NRW ist die Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelgrundschulen unter dem Vorbehalt des Mach- und Finanzierbaren (§ 20 Absatz 7 Schulgesetz NRW).
Viele Grüße
Kaja
falls euer Schulamt nicht ganz so auskunftsfreudig ist, hier einige Argumentationsmöglichkeiten:
1. Nach § 6 Absatz 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW beträgt in der Grundschule der Klassenfrequenzrichtwert 24 Schüler mit einer Bandbreite von 18 bis 30 Schülern. Damit sind 31 schon einer zuviel.
2. Eine konkrete Schüleranzahl beim „Gemeinsamen Unterricht“ (so der Fachterminus) ist in dieser Verordnung nicht enthalten. Nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 dieser Verordnung kann die Schule zusätzliche Mittel (z. B. zur Klassenteilung) beantragen, wenn in der Klasse ein Kind mit Förderbedarf ist.
3. Die für die Integrationskinder relevante Verordnung „ über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ sieht ebenfalls keine Werte für Klassenstärken vor, wenn ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse ist. Nun hat aber der Förderausschuss entschieden, dass dein Kind einen Förderschwerpunkt Hören hat und zudem der Förderort die Regelgrundschule ist. Nun könnte man argumentieren, dass die als notwendig festgestellte Förderung am festgelegten Ort nur sinnvoll erfolgen kann, wenn die Klassenstärke auf ein für ein Kind mit Förderschwerpunkt Hören akzeptables Maß reduziert wird (am besten den HNO-Arzt etwas über die Auswirkungen der hohen Lautstärkepegels auf das Hören deines Kindes schreiben lassen). Damit kann der Schulleiter zusätzliches Personal beantragen (siehe Punkt 2) und die Klasse teilen.
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf habt ihr aber leider nicht, denn auch in NRW ist die Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelgrundschulen unter dem Vorbehalt des Mach- und Finanzierbaren (§ 20 Absatz 7 Schulgesetz NRW).
Viele Grüße
Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Klassengröße
Erstellt von Andrea Heiker
33 Kinder in einer Grundschulklasse???? Der blanke Horror, da war unsereiner früher besser dran

Naja, große Klassen können für
Gruß
Robin
An taubheit grenzende SH. Ohrmuscheldysplasie re.
BAHA RULEZ !
BAHA RULEZ !