am 19.03.19 gab es beim LSG Halle/Saale eine Entscheidung/Vergleich zum Thema Mehrbedarf.
Es betrifft die handwerklichen Berufe.
Als Möbelmonteur komme ich täglich mit Staub und Feuchtigkeit in Berührung, diesen Mehrbedarf wolle die RV nicht tragen.
Beim SG (S 1 R 55/13) habe ich verloren.
Beim LSG (L 3R 446/15) gewonnen durch einen Vergleich.
Die Richterin beim LSG sah den Mehrbedarf als gerechtferigt an.
Der Vergleich in Kurzform: KV und RV teilen sich den Mehrbedarf.
 
  
  
  
  
  
 
Die Verordnung für die Hörgeräte stammte von 2011.
Also nie aufgeben und durchhalten.
Viele Grüsse aus Anhalt
Uwe

