Wegen der Abrechnung habe ich die Verordnung vom HNO beim
Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft
Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft
Hallo, ich habe im Oktober meine Verordnung vom HNO bekommen. Dort wurde mir geraten auf Grund meiner Hörkurve einen Antrag bei der BG auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das habe ich auch gemacht. In der Zwischenzeit habe ich beim Aku mehrere Hörgeräte getestet und mich Ende Dezember für das Phonak M30 entschieden und auch gekauft.
Wegen der Abrechnung habe ich die Verordnung vom HNO beimAku abgegeben.Die KK hat ihren Anteil der Kosten auch übernommen.Nun habe ich heute die Anerkennung der Berufskrankheit 2301 (2) von der BG bekommen.In dem Brief stand aber auch ich soll nicht ohne Abstimmung mit der BG tätig werden und die Verordnung zuschicken dann würden wir gemeinsam einen AKU in der Nähe auswählen.Blöd ist nur dass ich ja schon ein Hörgerät über die Krankenkasse abgerechnet habe, die Zuschüsse von der BG aber höher liegen dürften.Habt ihr einen Tip für mich wie ich jetzt vorgehen sollte. Kann ich die Hörgeräte wieder zurückgeben obwohl ja schon gekauft?Oder regeln das die BG und die KK untereinander?
Wegen der Abrechnung habe ich die Verordnung vom HNO beim
Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft
Eine nachtraegliche Kostenuebernahme ist immer schwierig bis unmoeglich.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft
Ist es denn möglich ,wenn der Aku mitspielt, den Kauf rückgängig zu machen und dann sozusagen von vorne anzufangen? Bekomme ich die Verordnung von der KK dann zurück und kann damit zur BG gehen?
Ich bin mir noch unsicher ob ich erst mit demAku sprechen soll oder erst der BG den Sachverhalt erklären soll.
Ich bin mir noch unsicher ob ich erst mit dem
Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft
Der Akustiker muesste dieRaser777 hat geschrieben:Ist es denn möglich ,wenn der Aku mitspielt, den Kauf rückgängig zu machen und dann sozusagen von vorne anzufangen? Bekomme ich die Verordnung von der KK dann zurück und kann damit zur BG gehen?
Ich bin mir noch unsicher ob ich erst mit dem Aku sprechen soll oder erst der BG den Sachverhalt erklären soll.
Ich wuerde mich an deiner stelleverst nach den akustikern der bgs erkundigen. Bei uebereinstimmung ggf erfragen ob es moeglich waere den rest betrag auszugleichen. Aber ich befuerchte da wirst du ein nein hoeren.
Nimm es als lehrgeld fuer die zukunft und schliesse nicht uebereilt vertraege ab.
Zahle keine
Eine komplette Kostenuebernahme bei
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
