Mein Sohn (18 Monate) ist an Taubheit grenzend schwerhörig. Links taub! Dies' wurde durch zwei BERA festgestellt und selbst mit Hörgeräten ist es nicht wirklich besser nur minimal. Er kann sich schwer orientieren und ist zudem motorisch behindert.
Nun gut. Wir haben den SchBA beantragt und aufgrund seiner Blutungen 100% bekommen, Rf, G, B und H.
Ich legte Widerspruch ein.
1. Gl und er ist auch nachweislich taub bzw rechts an Taubheit angrenzend (Wir brauchen es auch um eine Gebärdeschulung bezahlt zu bekommen)
2. aG da wir auf spezielle Rehabuggys und ortsnahe Parkmöglichkeiten angewiesen sind.
3. Rückdatierung ab Geburt und nicht ab Antragstellung.
2 und 3 haben wir nach 4 Monaten (nach Einreichung des Widerspruchs) durch bekommen. Nun kam die Begründung zu Gl, Ich zitiere:
"Die Voraussetzung für die Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'Gl' sind derzeit nicht gegeben (aus Altersgründen noch nicht beurteilbar)."
Kann das so angehen? Ich werde jedenfalls erneut widersprechen! Wie taub soll mein Sohn denn noch werden?

Hattet ihr das Problem auch?
Liebe Grüße Mietze