Hallo,
hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:Da die Arbeitsweise von Hörgeräten dem Schallverstärkungsprinzip entsprechen und nachweislich hohe Schallpegel (insbesondere über einen längeren Zeitraum abgegeben) zu Hörschäden führt, kann man allgemein erst mal den Zusammenhang knüpfen, dass Hörgeräte das Gehör schädigen können. Hierüber sind wir uns alle einig und dieser (kausale) Zusammenhang hat auch dafür gesorgt, dass Hörgeräte als Medizinprodukt mit einer Risikoklasse versehen wurden.
Ja, wobei ich es für einen Witz halte (meiner Erinnerung zu Folge), da auf die Möglichkeit, durch die Verwendung von Hörgeräten zusätzliche Hörschädigungen (und sogar Einbussen im Sprachverstehen etc.) zu erleiden, überhaupt nicht eingegangen wird (ob das mittlerweile anders ist, weiss ich nicht - wohl eher nicht).
In einer Ausgabe der Zeitschrift "Spektrum Hören" wurde das (in Bezug auf Hörgeräte) viel zu lasche Medizinproduktegesetz kritisiert.
muggel hat geschrieben:Insbesondere dann, wenn keine individuelle Anpassung von einem Fachmann stattfindet, ist es notwendig und wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Gefährdung vorhanden ist.
Das finde ich auch richtig. Allerdings gefällt mir hier nicht ganz, dass dies "dann, wenn keine individuelle Anpassung von einem Fachmann statt finde", in besonderem Masse notwendig sei. Das klingt so, als ginge von fachmännisch angepassten Hörgeräten eine geringere Gefahr aus (als zum Beispiel von Hörverstärkern). Das kann man schlicht nicht sagen, da man die Frage bisher nicht wissenschaftlich untersucht hat (mir sind jedenfalls keine entsprechenden (vergleichenden) Studien bekannt).
muggel hat geschrieben:Jedoch sollte durch eine individuelle Anpassung durch einen Fachmann eben genau die Gefährdung verhindert bzw. auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Hier würde ich noch viel weiter gehen und die Verantwortung nicht nur einzig der Person, welche die Geräte einstellt, übertragen (bzw. den Leuten, welche die Anpassprozedere entwickeln etc.). Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Massnahmen, welche dazu beitragen können, das Risiko für weitere Gehörschädigungen zu minimieren.
Das fängt bei der Aufklärung an, betrifft auch das Verhalten des Hörgeräteträgers, soll darüber hinaus in die Gesetzgebung (Stichwort "Arbeitnehmerschutz" - nur als ein wichtiges Beispiel) einfliessen und bezieht auch die Hersteller mit ein (I).
muggel hat geschrieben:Es ist daher notwendig zu prüfen, ob tatsächlich von Hörgeräten, die von einem Fachmann individuell auf den jeweiligen Hörverlust ein so hohes Risiko einer (weiteren) Hörschädigung ausgeht, dass Warnhinweise notwendig sind....
Darauf weise ich seit Jahren (immer mal wieder) hin. Warnhinweise sind nur ein Anfang. Folgen muss das, was ich weiter oben mit (I) bezeichnet habe.
Gruss fast-foot
PS: Auf Grund dessen, was man über die Pathophysiologie des Gehörs und die Arbeitsweise von Hörgeräten weiss, halte ich es für völlig absurd, davon aus zu gehen, dass durch die Verwendung von Hörgeräten keine zusätzlichen Hörschädigungen entstehen können.
Gross angelegte Studien können vor allem dazu beitragen, das Risiko zu quantifizieren oder auch gewisse unterschiedliche (bspw. verhaltens-, einstellungs- etc. etc. etc. -abhängige) Stufen der Gefährdung zu eruieren etc.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme