Hallo,
ich weiss ja nicht, welche Probleme du neben der Schwerhörigkeit hast aber:
1. ich habe auf einen Witz seitens Katja mit einem Witzposting geantwortet. Diesen sogar explizit gekennzeichnet. Ja, es ist ein off-Topic Beitrag gewesen, dennoch habe ich niemanden dadurch angegriffen. Deine Unterstellungen mir gegenüber (mangel an Logik und Verständnis) kannst du also bitte knicken!
2. ich lese mal wieder den Beschluss anders. Es muss nachgewiesen werden, dass die „teuren“ Hörgeräte messbar besser sind. Die Tests, um dieses festzustellen werden nicht per Beschluss festgeschrieben. Es steht auch nirgends, dass diese Tests von einem unabhängigen Dritten durchgeführt werden müssen. Vielmehr sehe ich nur Aussagen, dass ein SIGNIFIKANT besseres Verstehen erreicht werden muss. Ob dieses durch den MdK, einen klinikansässigen Audiologen oder durch einen Akustiker geschieht, ist irrelevant. Im vorliegenden Fall wurden die Tests eines Audiologen in einer Klinik oder
CI-Zentrum als Grundlage genommen.
3. du interpretierst unheimlich viel statt zu zitieren. Dadurch drängst du dem Leser eine (durch deine Interpretation falsche) Aussage auf. Nichts im Urteil besagt, da ein Olsa durchgeführt werden muss und nirgendswo steht, dass eine dritte Stelle dieses machen muss. Vergleichende Messungen macht der Akustiker eh... und ob und welche Tests er nutzt ist seine Sache.
4. Es steht dir jederzeit frei, zu einem HNO oder in HNO Kliniken / Hörzentren zu gehen und (ggf. gegen Bezahlung) diese Tests zu machen. Meine Erfahrung ist jedoch: die (zusätzlichen) Tests zeigen nichts anderes als der Akustiker bereits gemessen hat. Dies war auch in dem vorliegenden Fall so. Alle (!!!) audiologischen Tests zeigten eine signifikante Verbesserung der gewünschten Hörgeräte ggü den "Festbetragsgeräten".
Aber, wie aus anderen deiner Postings erkennbar ist: den Tests des Akustikers glaubst du ja nicht, sondern unterstellst kollektiv Betrügerei.
Akustiker haben nur nichts davon - aber auch das willst du nicht sehen, sondern unterstellst, dass Akustiker die Testergebnisse verfälschen. Also wiederum kollektive Betrügerei durch Akustiker.
5. Urteile dienen dazu, dass man Möglichkeiten sehen kann, um das zu erreichen, was man benötigt. Wenn du der Meinung bist, dass dir zum Behinderungsausgleich höherwertige Hörgeräte zustehen, dann musst du die Kostenübernahme beantragen. Im Rahmen dessen kannst du deine Krankenkasse bitten, den MdK einzuschalten mit dem Ziel, dass dieser die von dir gewünschten Tests durchführt oder um Nennung von Institutionen (Audiologien, Hörzentren, Akustikern) bitten, die diese Tests durchführen. Dies ist dein Recht... und nicht nur deins, sondern es kann jeder so vorgehen.
Aber: glaube blos nicht, dass der MdK objektiv ist! Der MdK arbeitet für die Krankenkasse, der es vorwiegend darum geht, Kosten zu sparen! (Btw: der Akustiker hat nichts davon, wenn die Krankenkasse Kosten sparen will!!!)
Kurzum:
im willkürlich und vorschnell seitens KatjaR gesperrten Thread "Hörgeräte-TÜV" sprach ich alles das an, was das Gericht jetzt in seinem Beschluss als Grundlage zum Recht der Hör-Hilfe-Bedürftigen bzgl. bestmöglichem Ausgleich ihrer Funktionseinschränkung AUFZAHLUNGSFREI erwarten darf..
... du vergisst schon wieder: nach entsprechendem Antrag und "Beweis", dass ein über dem "Festbetrag" hinausgehender Betrag medizinisch notwendig ist!!!
Genauer gesagt steht im Urteil:
Damit sind die Voraussetzungen (Anmerkung meinerseits: Antrag auf Sachleistung ohne Beschränkung auf den Festbetrag, Nachweis der signifikaten Vergesserung des Sprachverstehens des über den Festbetrag hinausgehendem Hörgerät), nach der Rechtsprechung des BSG und des Senats zur Versorgung mit Hörgeräten als Sachleistung ohne Beschränkung auf den Festbetrag erfüllt.
1.
nicht die Messungen des Hörgerätevertriebs sicherten der Betroffenen ihre Rechte, sondern "objektive unabhängige Messungen Dritter".
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Nein, es steht nirgends, dass die Messung durch einen Dritten zu erfolgen hat oder dass die Messungen des Akustikers (btw... Hörgerätevertrieb sind wohl eher die Firmen, die Hörgeräte herstellen!!!) nicht ausreichend wären.
2.
es ging dabei ausdrücklich um VERGLEICHENDE Messungen.
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Diese sind Bestandteil aller Anpassungen. Auch dieses wurde dir schon mehrfach mitgeteilt!
3.
die Messungen beinhalteten ausdrücklich auch die von den Krankenkassen vorgesehenen, aber vom Hörgerätevertrieb permanent verweigerten Satztests "OLSA"
nichts Anderes ist mein Reden Smiling
Nein. Auch das steht da nicht. Es wurde gesagt, dass in diesem Fall auch ein OLSA-Test gemacht wurde und dass dieser nichts anderes besagt als die anderen Messungen. Es wird aber nicht gesagt, dass dieser notwendig ist oder ausdrücklich verlangt wurde.
Fazit:
Das Gericht bestätigt mit seiner Tatbestandsaufnahme genau DAS, was offensichtlich ist:
Der Hörakustiker als eigeninteressen Verfolgender sichert NICHT die objektiven Messergebnisse, die dazu führen, dass der Betroffene seine Rechte OHNE Aufzahlung erhält.
Auch das steht da nicht.
fehlt´s Euch derartig an stichhaltigen Argumenten, dass ihr jetzt schon das Modewort "Verschwörungstheorie" nötig habt, nachdem "Paranoia" nicht reichte?
Zeige mir bitte, wo ich dir Paranoia oder Verschwörungstheorie unterstellt habe! Ansonsten unterlasse diese Art der Unterstellung mir gegenüber.
Grüße,
Miriam