Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte
Verfasst: 20. Jun 2017, 15:54
Vor ca. zwei Jahren bin ich erstmals mit Hörgeräten versorgt worden. Die Kosten bekam ich bis zum Höchstbetrag von 1.400 EUR von meiner Beihilfestelle und der PKW erstattet. Den Rest musste ich selber zahlen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Beihilfestelle die Kosten für Reparaturen (z. B. durchtrennter Hörer) übernehmen wird bzw. muss. Meine intensive Recherche ga mir hierauf leider keine eindeutige Antwort.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Beihilfestelle die Kosten für Reparaturen (z. B. durchtrennter Hörer) übernehmen wird bzw. muss. Meine intensive Recherche ga mir hierauf leider keine eindeutige Antwort.