Seite 1 von 1

Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

Verfasst: 20. Jun 2017, 15:54
von Metschulat
Vor ca. zwei Jahren bin ich erstmals mit Hörgeräten versorgt worden. Die Kosten bekam ich bis zum Höchstbetrag von 1.400 EUR von meiner Beihilfestelle und der PKW erstattet. Den Rest musste ich selber zahlen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Beihilfestelle die Kosten für Reparaturen (z. B. durchtrennter Hörer) übernehmen wird bzw. muss. Meine intensive Recherche ga mir hierauf leider keine eindeutige Antwort.

Re: Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

Verfasst: 20. Jun 2017, 20:26
von KatjaR
Zuständig ist doch nach Garantie immer die Stelle die auch finanziert hat, warum sollte das bei Beihilfe anders sein? Ich würde Beihilfestelle einfach mal anrufen und fragen was die brauchen.
Gruß
Katja

Re: Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

Verfasst: 22. Jun 2017, 16:15
von Ohrenklempner
Antwort ist JA. ;)
Beihilfefähig sind [...] Aufwendungen für Anschaffung, Reparatur, Ersatz, Betrieb, Unterweisung in den Gebrauch und Unterhaltung der in Anlage 11 genannten Hilfsmittel
Quelle: § 25 Bundesbeihilfeverordnung

Sprich: Rechnung vom Akustiker an die Beihilfestelle schicken und abwarten. ;)